Schlagwortarchiv für: KommReal

Gebühren und Abgaben werden rasch angehoben, bei der Reduzierung der Ausgaben scheint die Bürgermeisterpartei auch weiterhin auf der Bremse zu stehen. Der Rechnungsabschluss für das Jahr 2024 sorgte wieder einmal für eine Diskussion zu der finanziellen Entwicklung unserer Gemeinde. Weiterlesen

Folgende Anträge wurden von uns zu den Themen Raumordnung und Liegenschaften in den Ausschuss am 05.06.2023 eingebracht:

Grundsatzbeschluss Neubau Nahversorger Breitenwaida

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Möglichkeiten für die Errichtung eines, den heutigen Anforderungen entsprechenden Neubaus für einen Nahversorger mit Café, Wohnungen und Räumlichkeiten für z.B. Arzt/Apotheke an der im dafür im Masterplan zur Ortskerngestaltung vorgesehenen Stelle im Ortsgebiet prüft und die notwendigen Schritte für einen entsprechenden Grundsatzbeschluss vorbereitet.

Über den Antrag wurde nicht abgestimmt und berichtet, dass die beantragte Prüfung bereits stattgefunden hat, die Wirtschaftlichkeit eines Bauträgerprojektes aufgrund des für die Gemeinde unabdingbaren Nahversorgers jedoch nicht gegeben war. Wenn sich zukünftig weitere Möglichkeiten ergeben, werden diese geprüft.

Immobilienentwicklung durch die KommReal

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn in Ihrer Funktion als Eigentümerin an der KommReal den Einsatz der Gesellschaft für den Zweck der Projektentwicklung von Immobillien (Ankauf, Sanierung, Vermarktung) mit dem Ziel der Baulandmobilisierung im Gemeindegebiet prüft.

Über den Antrag wurde nicht abgestimmt und berichtet, dass die beantragte Prüfung schon bisher passierte und auch zukünftig durch die KommReal der Ankauf und die Verwertung verfügbarer Liegenschaften mit dem Ziel der Baulandmobilisierung geprüft wird.

Entwicklung Leerstandmanagement

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Möglichkeiten für die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung des Leerstandes unter Inanspruchnahme von Fördermitteln in der kommenden EU/LEADER Förderperiode prüft.

Über den Antrag wurde nicht abgestimmt und berichtet, dass durch die HOMAG bereits vor 3-4 Jahren versucht wurde ein Leerstandsmanagement zu installieren, dies jedoch mangels der Beteilung der jeweiligen Liegenschaftseigentümer nicht
umgesetzt werden konnte. Weiters wurde massiv Kritik durch Immobilienmakler laut, die darin einen Eingriff in ihr Gewerbe sahen.

Hollabrunn wächst – das scheinbar unstillbare Verlangen nach neuem Bauland im Gemeindegebiet hat jedoch durch die Auswirkungen der fortschreitenden Bodenversiegelung weitreichende Folgen. Bereits seit dem Jahr 2018 ist Hollabrunn Mitglied beim Bodenbündnis Österreich und hat sich dazu verpflichtet neue Ziele in der Bodenpolitik umzusetzen. Weiterlesen

Folgende Anträge wurden von uns in die Sitzung des Ausschusses für Raumordnung und Liegenschaften am 09.03.2021 eingebracht:

Widmungsstopp für die Umwidmung in Bauland in der Stadtgemeinde Hollabrunn
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Baulandwidmungen für Siedlungstätigkeiten im
gesamten Gemeindegebiet bis zum Beschluss des örtlichen Entwicklungskonzepts durch den Hollabrunner Gemeinderat sofort einstellt.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Auflistung der Tätigkeiten der KommReal im Jahr 2019 und 2020

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn als Gesellschafterin an der KommReal den Geschäftsführer der Gesellschaft auffordert, eine Auflistung der Tätigkeit der KommReal im Jahr 2019 und 2020 gegliedert nach den Punkten des Unternehmenszweck zu erstellen und bis Ende März 2021 an die Stadtgemeinde Hollabrunn zu übermitteln. Die Stadtgemeinde Hollabrunn versendet die Übersicht in weiterer Folge zeitnah an die Mitglieder des Ausschusses.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Hangwasserschutz Pankraz Breitenwaida

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Umsetzung eines Hangwasserschutzes im Bereich der Riede Schlögl durch teilweise
Anhebung bzw. Absenkung des Güterweges (Gst. Nr. 2608) im Bereich der Kellergasse Kellerplatzl und Ableitung der Oberflächenwässer über den Güterweg (Gst. Nr. 2555) in das im Jahr 2020 errichtete Forschungsbecken prüft.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Verkauf von Bauland der Stadtgemeinde Hollabrunn ausschließlich an die ortsansässige Bevölkerung

Antrag, dass die Stadtgemeinde die Einschränkung der Veräußerung von der in ihrem Eigentum stehenden Baulandes für die
Errichtung von Eigenheimen ausschließlich an die ansässige Bevölkerung beschließt.
Zur ansässigen Bevölkerung zählen alle BürgerInnen und Bürger, die Ihren Hauptwohnsitz von mind. 5 Jahren in der Stadtgemeinde
Hollabrunn haben oder hatten.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Nutzung der Flächenmanagement-Datenbank durch die Stadtgemeinde Hollabrunn

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Flächenmanagement-Datenbank durch die Gemeindeverwaltung ab sofort für die Baulandmobilisierung und Planung der Stadtentwicklung nutzt und regelmäßig den jeweiligen Stands der Datenbank in den Ausschusssitzungen als Entscheidungsgrundlage für erforderliche Gemeinderatsbeschlüsse für die Stadtentwicklung präsentiert.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Verlinkung noeatlas und GIS-Anwendungen des BMLRT auf der Gemeindehomepage

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn das Systems noeatlas und der GIS-Anwendungen des BMLRT

an entsprechender Stelle auf der Gemeindehomepage verlinkt.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Konzept zur Schaffung eines Teleworking-Centers

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn ein Konzept zur Schaffung und Betreiben eines Teleworking-Centers im Stadtgebiet von Hollabrunn, beispielweise durch Nachnutzung der Volksschulgebäude erarbeitet.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit für die Themen der Stadtentwicklung der Stadtgemeinde Hollabrunn

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn eine Präsentation des aktuellen Status des örtlichen Entwicklungskonzepts der Stadtgemeinde Hollabrunn für die Öffentlichkeit, Veröffentlichung der Informationen zum örtlichen Entwicklungskonzept auf der Gemeindehomepage und in der Gemeindezeitung durchführt.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Gemeindegelder müssen transparent und nachvollziehbar eingesetzt werden und das unter Bedachtnahme auf die demokratischen Grundsätze, auch im Kontext mit der KommReal. Diese wurde 2006 mit dem Ziel der Nutzung des Vorsteuerabzuges gegründet. Derzeit ist die Stadtgemeinde Hollabrunn mit 80 % daran beteiligt, die restlichen 20 % sind nach Ausstieg der NÖ Raiffeisen Kommunalprojekte Service GmbH im Jahr 2017 im Eigentum der
Privatstiftung Weinviertier Sparkasse.
Seit 2012 besteht der Steuervorteil durch eine Gesetzesänderung nicht mehr und außer der jährlich anfallenden Kosten für die Abführung der Körperschaftssteuer und der Geschäftsgemeinkosten besteht kein Grund, diese Gesellschaft weiterzuführen. Die Gemeinde hat keinen Vorteil daraus an dieser Gesellschaft beteiligt zu sein. Seit Jahren setzen wir uns daher für die Auflösung ein, die Mehrheitspartei hält aber weiterhin am Fortbestand fest, wie die Ablehnung des von uns in der vergangenen Gemeinderatssitzung eingebrachte Antrag zur Liquidierung der Gesellschaft gezeigt hat.
Aus unserer Sicht wird die Gesellschaft als Instrument für die Baulandentwicklung durch Umgehung des Gemeinderates missbraucht. Infolge ist die Transparenz bei An- und Verkäufen nicht mehr gegeben und entzieht sich auch dem Wirkungskreis des Gemeinderates.
Die Abwicklung von Liegenschaftsgeschäften der Gemeinde hat ausschließlich über den Gemeinderat zu erfolgen – transparent, nachvollziehbar und ohne zusätzliche Ausgaben. Der Gemeinderat ist das demokratische Instrument für Entscheidungen über das Gemeindevermögen. Diesen zu umgehen ist für uns keine zukunftsweisende
Gemeindepolitik. Wie zu erwarten wurde der Antrag durch die Mehrheitspartei mit der Begründung abgelehnt,
dass der Fortbestand der KommReal aufgrund der Kosteneinsparung sinnvoll ist. Eine Offenlegung einer Gegenüberstellung der Kosten bzw. des Nutzens konnte bis jetzt aber nicht vorgestellt werden, so Tauschitz abschließend und erinnert daran, dass eine solche Gegenüberstellung bereits seit dem Jahr 2017 regelmäßig versprochen wird.