Das größte Sommer-Event in unserer Region sorgt wieder für Feststimmung am Hollabrunner Messegelände. Gemeinderätin Daniela Lichtenecker besuchte mit Familie die Hollabrunner Augustwies’n und gratuliert dem Volksfestverein zur gelungenen Veranstaltung.

Beinahe täglich überschlagen sich die Diskussionen in der Hollabrunner Bevölkerung um das örtliche Entwicklungskonzept und darin festgelegte Ziele.
Aber was ist dieses örtliche Entwicklungskonzept überhaupt und was hat die Hollabrunner Bevölkerung davon? – immerhin wurden hier Budgetmittel von € ~ 200.000,- für diese Planungsleistungen ausgegeben. Ist dieses Geld nicht für andere Ausgaben notwendiger als für ein paar Seiten Papier? Wir sagen nein und unterstützen die Erstellung dieser wichtigen Grundlage für zukünftige politische Entscheidungsprozesse.
Was jedoch nicht bedauerlicherweise auch in dieser Sache nicht funktioniert hat ist die von uns vor 3 Jahren eingebrachte, jedoch abgelehnten Antrag für die Bereitstellung von aktuelle Informationen zum laufenden Planungsprozess in den Gemeindemedien. Anders ist es nicht zu erklären, weswegen sich der Widerstand gegen die Inhalte vor allem in sozialen Medien in den letzten Tagen häuft. Und es macht kein gutes Bild, wenn gerade dieses für die Gestaltung unserer Gemeinde wichtige Konzept, an dem seit Jahren gearbeitet wird, zur öffentlich Einsicht in den Sommerferien aufgelegt wird. Es erweckt geradezu den Anschein, es soll hier bewusst das öffentliche Interesse vermieden werden, so Scharinger. Wir werden uns daher dafür einsetzen, die Beschlussfassung um drei Monate zu verschieben und den laufenden Stellungsnahmelauf zu verlängern. Wenn es Jahre für die Erstellung gebraucht hat kommt es auf ein paar Wochen auch nicht mehr an.
Aus unserer Sicht ist das Vorhandensein eines örtlichen Entwicklungskonzeptes eine wesentliche und von uns immer wieder eingeforderte Voraussetzung für die nachhaltige Entwicklung unserer Gemeinde. Es ist der rote und auch bindende Faden für die Entscheidungsfindung für den Gemeinderat in zukünftige Fragen der Raumplanung, mit dem zielgerichteter Entscheidungen getroffen werden können und so die Ausgaben der Gemeinde z.B. für die Schaffung von Verkehrsinfrastruktur auf das notwendige Maß reduziert. Statt wie bisher auf einen notwendigen Bedarf zu reagieren, kann so schon frühzeitig agiert werden und notwendige Maßnahmen umgesetzt werden. Beispielweise ist so die Standortfrage für einen neuen Kindergarten bereits geklärt, bevor der Bedarf dafür gegeben ist.
In der Thematik der Baulandwidmungen vertreten wir weiterhin unseren Standpunkt, den wir bereits vor 2 Jahren mit einem, damals abgelehnten, Antrag eingebracht haben: Umwidmungen in die Flächenwidmungsart Bauland werden nur mehr für Flächen durchgeführt, die im Eigentum der Stadtgemeinde Hollabrunn stehen.

Die Förderung von Zisternen bzw. Sickerschächten, Maßnahmen für den lokalen Rückhalt von Niederschlagwasser, die Nutzung der natürlichen Quellen im Stadtgebiet – die Maßnahmen der Stadtgemeinde Hollabrunn zum sorgsamen Umgang mit der Ressource Wasser ist mittlerweile lang und für einige wurde von uns auch der Anstoß dazu gegeben. So wird auch das Bewusstsein für den nachhaltigen Umgang wird auch über die Projekte der Klimawandelanpassungsregion KLAR!-Göllersbach geschaffen. Weiterlesen

Der scheinbar ungebremste Bauboom in unserer Stadt zeigt immer mehr seine Schattenseiten und macht sichtbar, wie dringend seitens der Gemeinde mit Lösungen darauf reagiert werden muss. Wir setzen uns dafür ein, aktiv in die Gestaltung unserer Gemeinde einzugreifen und die rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen – Weiterlesen

Folgender Antrag wurde von uns in die Gemeinderatssitzung am 31.05.2023 eingebracht:

Nutzung der Flächenmanagement-Datenbank durch die Stadtgemeinde Hollabrunn

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Gemeindeverwaltung die Flächenmanagement-Datenbank für die Baulandmobilisierung und Planung der Stadtentwicklung nutzt und regelmäßig den aktuellen Stand der Datenbank in den Ausschusssitzungen als Entscheidungsgrundlage für erforderliche Gemeinderatsbeschlüsse für die Stadtentwicklung präsentiert.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Resolution — Städte brauchen eine Leerstandsabgabe

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Resolution „Städte brauchen eine Leerstandsabgabe“ beschließt und die Bundesregierung auffordert, rechtliche Möglichkeiten für eine Erhöhung der maximalen Höhe der von den Ländern zu beschließenden Leerstandsabgabe einzuführen.

Weiters werden die NÖ Landesregierung und die Klubs im NÖ Landtag von der Stadtgemeinde Hollabrunn aufgefordert, eine Leerstandsabgabe für Wohnbau- und Gewerbeflächen nach dem Vorbild der Bundesländer Steiermark, Salzburg und Tirol zu beschließen.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Inanspruchnahme und Bewerbung der Landesförderung „Entwicklung und Nutzung von derzeit nicht mehr oder nicht entsprechend dem Standortpotenzial genutzten Flächen und Objekten im Ortsgebiet“

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn bei gemeindeeigenen Objekten und Flächen die Möglichkeiten bzw. Notwendigkeiten zur Inanspruchnahme der Landesförderung „Entwicklung und Nutzung von derzeit nicht mehr oder nicht entsprechend dem Standortpotenzial genutzten Flächen und Objekten im Ortsgebiet“ prüft und die gegenständliche Landesförderung über die Gemeindemedien bewirbt.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Änderung des Bebauungsplanes – Bebauungsdichte, Geschoßflächenzahl

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Überarbeitung der Bebauungspläne für das gesamte Gemeindegebiet und der darin bisher verordneten Bebauungsdichte und die Möglichkeiten zur Erarbeitung einer Verordnung für eine höchstzulässige Geschoßflächenzahl prüft mit dem Ziel, die Errichtung von großvolumigen Wohnbauten einzuschränken.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Änderung des Bebauungsplan – Niederschlagswasser

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die die Möglichkeit zur Änderung der Bebauungspläne im Gemeindegebiet hinsichtlich der Implementierung der Vorgaben für die Zonen, in denen die Ableitung von Niederschlagswässern von versiegelten Flächen oder Dachflächen in einem dafür vorgesehenen Kanal oder in einem Vorfluter untersagt oder in einem anzugebenden Ausmaß eingeschränkt (siehe dazu § 30 (20) NÖ ROG), prüft.

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die die Möglichkeit zur Änderung der Bebauungspläne im Gemeindegebiet hinsichtlich der Implementierung der Vorgaben für die Zonen, in denen die Sammlung von Niederschlagswässern in einem bestimmten Ausmaß in dafür geeigneten Behältern (Zisternen) zu erfolgen hat (siehe dazu § 30 (23) NÖ ROG), prüft.

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die die Möglichkeit zur Änderung der Bebauungspläne im Gemeindegebiet hinsichtlich der Implementierung der Vorgaben für Grundflächen in bestimmten Teilen oder in einem bestimmten prozentuellen Ausmaß inklusive deren Oberflächenbeschaffenheit, die für die Versickerung von Niederschlagswasser vorzusehen sind (siehe dazu § 30 (24) NÖ ROG), prüft.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Änderung des Bebauungsplan – Versickerung von Niederschlagswasser auf Parkplätzen

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die die Möglichkeit zur Änderung der Bebauungspläne im Gemeindegebiet hinsichtlich der Implementierung der Vorgaben für die Grundflächen bei Parkplätzen in bestimmten Teilen oder in einem bestimmten prozentuellen Ausmaß inklusive deren Oberflächenbeschaffenheit, die für die Versickerung von Niederschlagswasser vorzusehen sind (siehe dazu § 30 (24) NÖ ROG), prüft.

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die die Möglichkeit zur Änderung der Bebauungspläne im Gemeindegebiet hinsichtlich der Implementierung der Vorgaben für die Errichtung von Parkplätzen im gesamten Gemeindegebiet hinsichtlich der Versickerungsfähigkeit von Niederschlagswasser, prüft.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Mehr dazu im Protokoll der Gemeinderatssitzung.

Hollabrunn wächst – das scheinbar unstillbare Verlangen nach neuem Bauland im Gemeindegebiet hat jedoch durch die Auswirkungen der fortschreitenden Bodenversiegelung weitreichende Folgen. Bereits seit dem Jahr 2018 ist Hollabrunn Mitglied beim Bodenbündnis Österreich und hat sich dazu verpflichtet neue Ziele in der Bodenpolitik umzusetzen. Weiterlesen

Vor einem Jahr haben wir den Antrag eingebracht, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn zur Erreichung von Klimaschutzzielen und zur der Umsetzung von Zielen des laufenden e5-Programms die Umsetzbarkeit einer Förderung für Dachflächen- und Fassadenbegrünungen prüft und diese zeitnah einführt. Ein Jahr später ist nicht unbedingt zeitnah – jetzt ist es aber geschafft und diese neue Förderung konnte, wenn auch in einer abgeänderten Form, vom Gemeinderat beschlossen werden.
Doch damit sollten die Maßnahmen, die wir als Gemeinde zur Erreichung von Klimaschutzzielen setzen können, nicht zu Ende sein. Das Raumordnungsgesetz bietet uns als Gemeinde hier wichtige Stellhebel um das Bauen in Hollabrunn auch zukunftsfähig zu machen.
Bedauerlicherweise wurde die Dringlichkeit für diese Schritte jedoch noch nicht von allen Fraktionen erkannt. So wurden beispielweise unsere Anträge, die Bebauungspläne zu Vorgaben für die verpflichtende Begrünung von Gebäudeflachdächern oder Fassadenflächen zu erweitern abgelehnt. Auch die Möglichkeit im Bebauungsplan Begrünungsmaßnahmen von betrieblichen und privaten Abstellanlagen in bestimmten Fällen seitens der Gemeinde vorzuschreiben wurde nicht als dringlich angesehen.
Keine Notwendigkeit wurde auch für unseren Antrag gesehen im Bebauungsplan Vorgaben zu machen um die Ableitung von Niederschlagswässern von versiegelten Flächen in einen Kanal einzuschränken, die Sammlung von Niederschlagswässer vorzuschreiben oder die den Bauwerber zur Schaffung von Flächen für die Versickerung von Niederschlagswasser zu verpflichten.

Unserem Antrag für die Schaffung einer Grünflächenzahl und die weitere rechtliche Umsetzung über die Verankerung in den Bebauungsvorschriften wurde zugestimmt und wird derzeit erarbeitet.

Für uns ist der Beschluss der neuen Förderung dennoch sehr erfreulich und zeigt wieder, dass die Umsetzung der Anträge der Liste Scharinger, wenn auch mit etwas zeitlicher Verzögerung, irgendwann auch in anderen Fraktionen als wichtig erkannt werden.

Die stetig wachsende Zahl an Wohnungen in der Stadtgemeinde Hollabrunn führt stellenweise bereits zu Konflikten in der bestehenden kommunalen Infrastruktur. So war den Medienberichten in den vergangenen Wochen zu entnehmen, dass beispielweise durch parkende Fahrzeuge in Bereichen mit schmaler Fahrbahn die Zufahrt für Einsatzfahrzeuge erschwert ist. Weiterlesen

Die stetig steigenden Preise für Baugründe in der Stadtgemeinde und die generelle Baupreisentwicklung stellen eine immer größer werdende Hürde für Hollabrunner Jungfamilien dar ein Eigenheim zu schaffen. Weiterlesen

Folgender Antrag wurde von uns zu den Themen Raumordnung und Liegenschaften am 14.06.2022 eingebracht:

Sanierung Schriftzug „Rathaus“ am Hollabrunner Rathausgebäude
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Sanierung (Erneuerung der Bemalung) des Schriftzuges „Rathaus“ am Hollabrunner Rathausgebäude beschließt.

Über den Antrag wurde abgestimmt und diesem zugestimmt, es sollen Anbote eingeholt werden.

 

Bebauungsvorschriften – Erhöhung Anzahl Stellplätze

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn eine Erhöhung der Mindestanzahl der je Wohneinheit zu errichtenden Stellplätze in den Bebauungsvorschriften für die Katastralgemeinde Hollabrunn beschließt.

Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.

 

Konzept für die Umsetzung von gemeindeeigenen Baurechtsgrundstücken (Baurechtsaktion)

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn ein Konzept für die Umsetzung von gemeindeeigenen Baurechtsgrundstücken erstellt.

Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.

 

Resolution — Städte brauchen eine Leerstandsabgabe

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Resolution „Städte brauchen eine Leerstandsabgabe“ beschließt und die Bundesregierung auffordert, rechtliche Möglichkeiten für eine Erhöhung der maximalen Höhe der von den Ländern zu beschließenden Leerstandsabgabe einzuführen. Die NÖ Landesregierung und die Klubs im NÖ Landtag werden aufgefordert, eine Leerstandsabgabe für Wohnbau- und Gewerbeflächen nach dem Vorbild der Bundesländer Steiermark, Salzburg und Tirol zu beschließen.

Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.

 

Hangwasserschutz Pankratzberg Breitenwaida

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Umsetzung eines Hangwasserschutzes im Bereich der Riede Schlögl durch teilweise Anhebung bzw. Absenkung des Güterweges (Gst. Nr. 2608) im Bereich der Kellergasse Kellerplatzl und Ableitung der Oberflächenwässer über den Güterweg (Gst. Nr. 2555) in das im Jahr 2020 errichtete Forschungsbecken prüft.

Über den Antrag wurde nicht abgestimmt mit der Begründung dass die Planung für das Rückhaltebecken vorliegt und die
Zustimmung der betroffenen Eigentümer eingeholt werden muss.

Folgende Anträge wurden von uns zu den Themen Finanzen, Sport, Jugend und wirtschaftliche Unternehmungen am 09.06.2022 eingebracht:

DogWatcher

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn ein Konzept zur Einführung des Modells „DogWatcher“ durch Ausweitung des Aufgabengebietes für den in Hollabrunn bereits beauftragten Wachdienst (Parkraumüberwachung) als Grundlage für weitere Entscheidungen erstellt.

Über den Antrag wurde nicht abgestimmt, es erfolgt ein Abstimmungsgespräch mit dem Sicherheitsgemeinderat bezüglich Kosten und Nutzen.

 

Job Fahrrad

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Einführung einer Aktion „Job-Fahrrad“, bei der für Gemeindebedienstete nach dem (privaten) Ankauf eines „straßentauglichen Fahrrades oder E-Bikes“ ein Guthaben der Hollabrunn-Card im Wert von 300 Euro ausgezahlt werden soll prüft.

Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt. Es soll jedoch eine Bedarfsanalyse über den Ankauf von E-Bike(s) durch die Stadtgemeinde samt Standorterhebung und Nutzungspotenzial als Entscheidungsgrundlage erhoben werden.

 

Aktualisierung touristische Informationstafel / Aufstellung weiterer Informationstafeln

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die dargestellten Informationen auf den bestehenden touristischen Informationstafeln evaluiert und erneuert entsprechend die Beklebung. Weiters prüft die Stadtgemeinde Hollabrunn die Aufstellung von zusätzlichen touristischen Informationstafeln in den Ortschaften der Stadtgemeinde Hollabrunn und errichtet diese.

Der Antrag wurde aufgrund eines Formalfehlers nicht behandelt und wird in die nächste Sitzung eingebracht.

 

Veröffentlichung der Gemeindeverordnungen über das Rechtsinformationssystem (RIS)

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Möglichkeit der Veröffentlichung von Verordnungen der Stadtgemeinde Hollabrunn über das Rechtsinformationssystem (RIS) des Bundeskanzleramtes prüft.

Der Antrag wurde aufgrund eines Formalfehlers nicht behandelt und wird in die nächste Sitzung eingebracht.

 

Einrichtung einer Stadtpolizei

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn ein Konzept für die notwendigen Maßnahmen und die Kosten für die Einführung einer Stadtpolizei (Gemeindewachkörper) als Entscheidungsgrundlage für weitere Schritte erstellt.

Der Antrag wurde aufgrund eines Formalfehlers nicht behandelt und wird in die nächste Sitzung eingebracht.

Der scheinbar ungebremste Bauboom in unserer Stadt zeigt immer mehr seine Schattenseiten. So zuletzt in der Problematik um parkende Fahrzeuge, die der Müllabfuhr aber auch den Einsatzkräften die Zufahrt erschweren. Unsere Warnungen vor Problemen mit dem rasanten Zuzug und der gleichzeitig fehlenden Infrastruktur wurden bisher nicht wahrgenommen. Es scheint, als würden die anderen Parteien die Probleme nicht wahrnehmen. Weiterlesen

Steigende Energiepreise, extreme Wetterereignisse, Blackout – die Ereignisse, die uns alle in letzter Zeit immer intensiver beschäftigen verlangen auch auf kommunaler Ebene neue und angepasste Maßnahmen – denn die Energiewende und der Klimaschutz müssen in der Gemeinde beginnen. Weiterlesen

Folgende Anträge wurden von uns zu den Themen Finanzen, Sport, Jugend und wirtschaftliche Unternehmungen am 14.03.2022 eingebracht:

Förderung für den Ankauf von Materialien und Geräten sowie für die Durchführung von Maßnahmen zum Schutz vor Naturereignissen

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Umsetzbarkeit für die Einführung einer Förderung für den Ankauf von Schmutzwasserpumpen und dazugehörigem Schlauchmaterial, den Einbau von Rückstauklappen für Abwasserkanäle, die Anschaffung von mobilen Hochwasserschutzelementen, Abdichtungsmaßnahmen bei Kellerdurchführungen und die Speicherung von Regenwasser prüft und zeitnah umsetzt.

Über den Antrag wurde nicht abgestimmt, die Einführung dieser Förderungen wird nicht weiter verfolgt.

 

Erweiterung der Förderung für die Nutzung von Alternativ- und Umweltenergien (Erweiterung von PV-Anlagen, Stromspeicherförderung für Notstromversorgung, Umstellung eines fossilen Heizungssystems auf eine klimafreundliche Technologie, Förderung Energieberatung)

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn im Sinne der Erreichung der Ziele des laufenden e5-Programms die Umsetzbarkeit einer Erweiterung der bestehenden Förderungen durch Einführung einer Förderung für die Erweiterung von PV-Anlagen, Stromspeicherförderung für Notstromversorgung, Förderung der Umstellung eines fossilen Heizungssystems auf eine klimafreundliche Technologie und Förderung einer Energieberatung prüft und zeitnah umsetzt.

Über den Antrag wurde abgestimmt, die Einführung der Förderung für Stromspeicher für die Notstromversorgung soll geprüft werden.

 

Einführung einer Förderung für Dachflächen- und Fassadenbegrünungen

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn im Sinne der Erreichung der Ziele des laufenden e5-Programms die Umsetzbarkeit einer Einführung einer Förderung für Dachflächen- und Fassadenbegrünungen prüft und zeitnah umsetzt.

Über den Antrag wurde abgestimmt, die Einführung der Förderung für Dachflächen- und Fassadenbegrünungen soll geprüft werden.

Wie Medienberichten zu entnehmen war, fand vor kurzem ein Abschlussworkshop der Leader-Region Weinviertel-Manhartsberg statt. Vorgestellt wurde das Entwicklungskonzepts für die Region in der Förderperiode 2023 – 2027. Weiterlesen

651 Wohnungen und 70 Reihenhäuser – das ist die Summe jener Projekte, die derzeit auf der Homepage der Stadtgemeinde Hollabrunn beworben werden. Teilweise sind diese Projekte schon umgesetzt, einige werden gerade errichtet und ein paar sind erst in der Planungsphase. Was diese aber alle gemeinsam haben ist, dass sie Teil eines scheinbar ungebremsten Baubooms in unserer Stadt sind. Was für die Bauwirtschaft durchaus erfreulich ist, hat aber gravierende Folgen für die gesamte Bevölkerung. Weiterlesen

Die Kellergassen des Weinviertels zählen zu einer kulturhistorischen Besonderheit und prägen das Landschaftsbild seit Jahrhunderten. Gerade aus diesem Grund stellen die Kellergassen und ihre Presshäuser auch ein erhaltenswertes Kulturgut dar. Weiterlesen

Folgende Anträge wurden von uns zu den Themen Raumordnung und Liegenschaften am 30.11.2021 eingebracht:

Änderung des Bebauungsplanes – Niederschlagswasser
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn den Bebauungsplan hinsichtlich der Implementierung der Vorgaben für die Zonen ändert, in denen die Ableitung von Niederschlagswässern von versiegelten Flächen oder Dachflächen in einem dafür vorgesehenen Kanal oder in einem Vorfluter untersagt oder in einem anzugebenden Ausmaß eingeschränkt wird (gemäß § 30 (20) NÖ ROG).
Die Stadtgemeinde Hollabrunn ändert den Bebauungsplan hinsichtlich der Implementierung der Vorgaben für die Zonen, in denen die Sammlung von Niederschlagswässern in einem bestimmten Ausmaß in dafür geeigneten Behältern (Zisternen) zu erfolgen hat (gemäß § 30 (23) NÖ ROG).
Weiters ändert die Stadtgemeinde Hollabrunn den Bebauungsplan hinsichtlich der Implementierung der Vorgaben für die Grundflächen in bestimmten Teilen oder in einem bestimmten prozentuellen Ausmaß inklusive deren Oberflächenbeschaffenheit, die für die Versickerung von Niederschlagswasser vorzusehen sind (gemäß § 30 (24) NÖ ROG).

Der Antrag wurde abgelehnt.

Änderung des Bebauungsplanes – Bauklasse, Bebauungsdichte, Geschoßflächenzahl

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn mit dem Ziel zur Beschränkung des großvolumigen Wohnbaus den Bebauungsplan für Hollabrunn in allen Bereichen mit der Bauklasse > III (über 11 m) überarbeitet und die verordnete Bauklasse auf max. Bauklasse III reduziert. Weiters ist für den gesamten Bebauungsplan die Überarbeitung der bisher verordneten Bebauungsdichte und Verordnung einer höchstzulässigen Geschoßflächenzahl zu erarbeiten.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Änderung des Bebauungsplanes – Grünflächen

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn den Bebauungsplan hinsichtlich der Implementierung der Vorgaben für die Begrünung von Gebäudeflachdächern oder alternativ von Fassadenflächen sowie von betrieblichen und privaten Abstellanlagen in einem bestimmten Ausmaß und Erhaltung all dieser Begrünungsmaßnahmen ändert (gemäß § 30 (22) NÖ ROG).

Der Antrag wurde zurückgezogen, konkrete Maßnahmen sollen erarbeitet werden.

Bebauungsrichtlinie Kellergasse

Antrag, dass der Gemeinderat der Stadtgemeinde Hollabrunn die im Jahr 1993 erstellte Bebauungsrichtlinie evaluiert, diese gegebenenfalls an die heutigen Erfordernisse anpasst und diese entsprechend des Gemeinderatsbeschlusses vom Dezember 1993 beschließt.

Der Antrag wurde angenommen und die Bebauungsrichtlinie in einem ersten Schritt evaluiert.

Änderung des Flächenwidmungsplanes

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn den Flächenwidmungsplan in den im folgenden angeführten Punkt ändert:

  • Hollabrunn: Eintrag des der Bachpromenade durch Änderung der Widmung in diesem Bereich von Gwf auf Vö (Wegbreite) (Gst. 4507/4)

Der Antrag wurde zur Prüfung der Punkte angenommen.

Folgende Anträge wurden von uns zu den Themen Finanzen, Sport, Jugend und wirtschaftliche Unternehmungen am 29.11.2021 eingebracht:

Enthärtung des Trinkwassers der Wasserversorgung der Stadtgemeinde Hollabrunn

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn einen Grundsatzbeschluss zur Umsetzung einer zentralen Enthärtung des Trinkwassers der Wasserversorgung der Stadtgemeinde Hollabrunn beschließt.

Über den Antrag wurde nicht abgestimmt, im Rahmen der vorgesehenen zukünftigen Brunnenerweiterungen wird jedoch parallel die Umsetzung einer Wasserenthärtung für die jeweilige Anlage auf Kosten-/ Nutzeneffizienz geprüft werden.

DogWatcher

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn ein Konzept zur Einführung des Modells „DogWatcher“ durch Ausweitung des Aufgabengebietes für den in Hollabrunn bereits beauftragten Wachdienst (Parkraumüberwachung) als Grundlage für weitere Entscheidungen erstellt.

Über den Antrag wurde nicht abgestimmt, es soll diesbezüglich ein Abstimmungsgespräch mit dem Sicherheitsgemeinderat durchgeführt werden.

Kalkränder, verkalkte Geräte und der Bedarf nach einer privat installierten Enthärtungsanlage – ein Großteil der Hollabrunner Bevölkerung kennt die Problematik mit der hohen Härte des Trinkwassers. Weiterlesen