Gebühren und Abgaben werden rasch angehoben, bei der Reduzierung der Ausgaben scheint die Bürgermeisterpartei auch weiterhin auf der Bremse zu stehen. Der Rechnungsabschluss für das Jahr 2024 sorgte wieder einmal für eine Diskussion zu der finanziellen Entwicklung unserer Gemeinde. Weiterlesen

Mit einer Resolution der Stadtgemeinde Hollabrunn zur Standortentscheidung für das Weinviertel-Klinikum Süd-West im Gemeindegebiet von Hollabrunn sehen wir einen wichtigen Schritt und ein wichtiges Zeichen, die Gesundheitsversorgung in der Gemeinde und dem Bezirk Hollabrunn sicherzustellen. Weiterlesen

Die Gemeinderatswahl 2025 ist vorüber, die Stimme des Volkes hat gesprochen, so Wolfgang Scharinger zum Ergebnis. Wir bedanken uns für das Vertrauen, das uns die Wählerinnen und Wähler gegeben haben.
Die Stimmung nach dem Wahlergebnis war für uns die Liste Scharinger am Wahlabend angesichts des Ergebnisses wechselhaft.
Einerseits die Freude über das Halten der bisherigen 5 Mandate im Gemeinderat und das erstmalige und genauso vernichtende Ende der absoluten ÖVP-Mehrheit. Andererseits die Enttäuschung, dass kein zusätzliches Mandat dazu gewonnen werden konnten. Über die Gründe des Wahlausganges können wir nur spekulieren. In Hinblick auf den Zuwachs der FPÖ-Mandate in Hollabrunn war der Trend der Bundespolitik bei der Wahlentscheidung scheinbar stärker ausgeprägt, als das Vertrauen in die politische Arbeit der Liste Scharinger in der Gemeinde wie in den letzten 5 Jahren.
Wir werden uns weiterhin für unsere Gemeinde einsetzen und haben ein offenes Ohr für die Anliegen der Hollabrunner Bevölkerung.

Seit fast 10 Jahren gibt es die Bürgerliste um Stadtrat Wolfgang Scharinger, seit der letzten Gemeinderatswahl im Jahr 2020 sind wir mit 5 Mandaten im Hollabrunner Gemeinderat vertreten. Doch wer ist die Liste Scharinger und wie unterscheiden wir uns von Parteien?

Wolfgang Scharinger gibt Antworten auf diese häufig gestellten Fragen:

Zu welcher Partei gehört die Liste Scharinger?

Wir sind keine politische Partei und auch keine Abspaltung einer politischen Partei. Wir sind eine parteiunabhängige Gruppierung. Bürgerlisten wie uns gibt es in Niederösterreich und anderen Bundesländern bereits sehr viele.

Was ist der Vorteil einer Bürgerliste im Vergleich zu einer Partei?

Unsere Unabhängigkeit! Wir erhalten keine Vorgaben von Landes- und Bundespartei und können frei entscheiden. Wir sind niemanden verpflichtet – außer den Bürgerinnen und Bürgern von Hollabrunn.

Sind eure Kandidatinnen und Kandidaten auch unabhängig?

Ja. Das heißt aber nicht, dass wir immer einer Meinung sein müssen. Dennoch haben wir alle die gleiche Haltung. Wir stehen für eine starke Stimme der Hollabrunner Bevölkerung im Gemeinderat, für die Erhaltung der Lebensqualität in unserer Gemeinde, Transparenz in politischen Entscheidungen und eine vernünftige Finanzpolitik.

Wie finanziert Ihr Euch?

Über die Aufwandentschädigungen unserer Gemeinderatsmandatare. Wir profitieren von keiner Parteisteuer! Darüber hinaus finanzieren wir uns privat. Wir nehmen keine Spenden von Dritten an.

Die Kellergassen des Weinviertels zählen zu einer kulturhistorischen Besonderheit und prägen das Landschaftsbild seit Jahrhunderten. Gerade aus diesem Grund stellen die Kellergassen und ihre Presshäuser auch ein erhaltenswertes Kulturgut dar, berichtet Stadtrat Wolfgang Scharinger, der selbst Kellerbesitzer in der Hollabrunner Gerichtsbergkellergasse ist. Weiterlesen

Mit Handschlagqualität wird derzeit für die Gemeinderatswahl geworben – doch was ist damit gemeint. Stadtrat Wolfgang Scharinger stellt sich in Hinblick auf die Entwicklung der Bundespolitik in den letzten Tagen die Frage, wie das zu verstehen ist. Zu seinem Wort stehen kann es nicht sein, wie beispielweise die ÖVP bewiesen hat. Mit einer 180 Grad Wendung in der Haltung zur Zusammenarbeit mit einer anderen Partei wirkt es zumindest so. Weiterlesen

Auch Regen und Schnee hält uns nicht auf, bereit zu sein! – Stadtrat Wolfgang Scharinger und sein Team nutzen die letzten Tage für die Wahlwerbung. Weiterlesen

Die Diskussion um das Gemeindebudget und die Auswirkungen auf die Bevölkerung durch Abgabenerhöhungen beschäftigten den Hollabrunner Gemeinderat auch in seiner letzten Sitzung, berichtet Stadtrat Wolfgang Scharinger.
Das Drehbuch der Sitzung erinnert jedoch eher an eine Tragödie, zumindest für die betroffene Bevölkerung, die dadurch mit Mehrkosten belastet wird. Weiterlesen

Das drohende Ende der absoluten Mehrheit der Bürgermeisterpartei im Hollabrunner Gemeinderat führt offensichtlich zu seltsamen Vorgängen, berichtet Stadtrat Wolfgang Scharinger. Ob dies aus Dummheit passiert oder die Folge der seit Jahrzehnten gewohnten Überheblichkeit ist, weiß ich jedoch nicht. Weiterlesen

Ein offenes Ohr für die Bedürfnisse der Bevölkerung und den Mut sich dafür auch einzusetzen – diese Eigenschaften erwarte ich mir von einem Gemeinderat!, so Stadtrat Wolfgang Scharinger auf die Frage, was einen guten Kommunalpolitiker auszeichnet. Nach diesem Grundsatz haben wir uns in den letzten 5 Jahren im Hollabrunner Gemeinderat für unsere Gemeinde eingesetzt und sind bereit dies auch in den kommenden 5 Jahren zu machen. Weiterlesen

Folgende Anträge wurden von uns zu den Themen Raumordnung und Liegenschaften in die Sitzung des Ausschusses am 19.11.2024 eingebracht:

Dietersdorf – Rückwidmung Parzelle 2649/1

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Möglichkeiten zur Rückwidmung der Parzelle 2649/1 in der KG Dietersdorf von derzeit Bauland-Wohnen (BW) in Grünland (Gfrei-S) prüft und die Maßnahmen zeitnah umsetzt. In weiterer Folge prüft die Stadtgemeinde Hollabrunn den Verkauf der umgewidmeten Parzelle als Garten, vorrangig an Interessenten in der Katastralgemeinde Dietersdorf.

Über den Antrag wurde in abgeänderter Form abgestimmt und diesem zugestimmt.

Hollabrunn fährt nicht an die Wand – Hollabrunn steckt schon in der Wand!“ – so die Worte von Stadtrat Wolfgang Scharinger angesichts der finanziellen Situation unserer Gemeinde.
Erst nach 4 Monaten Verzögerung durch den Bürgermeister sind vor Kurzem die Zahlen der katastrophale Finanzentwicklung unserer Gemeinde durch eine Prüfung der Aufsichtsbehörde publik geworden – ein Kassasturz, dessen Ergebnis auch an die Führung des scheidenden Finanzministers erinnert.
Wie konnte es so weit kommen? Durch Blendung des Gemeinderates, so Stadtrat Wolfgang Scharinger. So wurde durch den Bericht der Aufsichtsbehörde des Landes sichtbar, dass in den vergangenen Jahren auch Beschlüsse ohne finanzielle Bedeckung im Budget erfolgt sind.
Dem Argument des Finanzstadtrates, dass die intensive Investitionsphase zu dieser finanziellen Misere geführt hat, stimmen wir nicht zu. Vielmehr sind es die laufenden Kosten, bei denen mehr Ausgaben anfallen als eingenommen wird. Ein Umstand, auf den wir auch mehrmals hingewiesen und auch entsprechende Anträge eingebracht haben. Wie beispielweise eine Valorisierung der Pachtpreise für die Verpachtung von landwirtschaftlich nutzbaren Grundstücken die im Eigentum der Stadtgemeinde Hollabrunn. Bereits im Jahr 2022 haben wir diesen Antrag gestellt, der jedoch mit ÖVP-Mehrheit abgelehnt wurde. Und selbst jetzt, wo dies durch das Land empfohlen wird, werden diese Preise beibehalten, um nicht das Klientel der ÖVP zu schädigen.
Die nicht vorhandene Transparenz hinter den Zahlen der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse war für uns schon öfter Grund für Diskussionen. Unsere Anmerkungen wurden in den vergangenen Jahren jedoch kaum berücksichtigt. Und in die Erstellung der Budgets war die Opposition wenig eingebunden.
Das erst kürzlich stattgefundene Pressefrühstück ist für das ÖVP-Miteinander wieder beispielgebend. Die Informationen zum Budget für das Jahr 2025 wurden der Presse veröffentlicht – der Gemeinderat, jenes Gremium, welches das Budget beschließen soll, wird diese Informationen aber erst in 2 Wochen erhalten. Auch der Prüfbericht des Landes, den der Bürgermeister bereits am 15. Juli 2024 erhalten hat und der auf die finanzielle Misere aufmerksam macht, hat die Opposition erst am 20. November erhalten. Wer soll diesen politischen Verantwortlichen noch trauen? Mitbeschlossen haben wir die Gemeindebudgets daher in den letzten 5 Jahren nicht.
Was bleibt von den letzten 5 Jahren? Kostenerhöhungen für alle Gemeindebürginnen und Gemeindebürger. So wird beispielweise das Häuslbauen für Hollabrunner Familien durch die geplante Anhebung der Aufschließungsabgabe durchschnittlich um € 10.000 bis 15.000 teurer. Das eingebrachte Argument des Finanzstadtrates, dass es für Hollabrunn wichtig sein wird, weiter zu wachsen, teilen wir nicht. Das angesprochene gesunde Wachstum der Bezirkshauptstadt war in den letzten 5 Jahren aus unserer Sicht durch rege Bautätigkeiten von Wohnbaugenossenschaften geprägt, die das Stadtbild nachhaltig zerstört und zu Schäden bei vielen Anrainern geführt hat. Der oftmals versprochene wirtschaftliche Erfolg bleibt weiterhin aber aus und Unternehmen sperren laufend zu. Auch der Bedarf ist aus unserer Sicht nicht gegeben, viele der im Zentrum errichteten Wohnungen stehen weiterhin leer.
Und falls es dem Finanzstadtrat noch nicht aufgefallen ist – Zuzug erfordert auch einen Ausbau der Gemeindeinfrastruktur und bedeutet auch höhere Kosten für deren Erhaltung. Und somit auch ein notwendiges Budget, welches bei einer leeren Gemeindekasse vermutlich in den nächsten Jahren nicht verfügbar sein wird.
Wir setzen uns daher, wie schon in den letzten 5 Jahren, für eine Erhaltung der Lebensqualität in unserer Gemeinde ein und fordern auch weiterhin einen Baustopp für großvolumigen Wohnbau in der Stadt Hollabrunn.

Bernhard Wagner geht, Michael Bischof kommt – Wechsel in der Liste Scharinger nach fünf Jahren, berichtet Stadtrat Wolfgang Scharinger über die Neuigkeiten in seiner Fraktion.
Wir bedanken uns bei Bernhard Wagner für die Zusammenarbeit und seinen Einsatz für die Bedürfnisse der Hollabrunner Bevölkerung und wünschen ihm für die Zukunft in seiner neuen Heimat Haugsdorf alles Gutes. An seine Stelle rückt Michael Bischof, der bereits in der letzten Gemeinderatsperiode bis ins Jahr 2020 die Liste Scharinger im Gemeinderat vertreten hat. Seine Angelobung erfolgt in der Sitzung des Gemeinderates im Dezember.

Folgende Anträge wurden von uns zu den Themen Raumordnung und Liegenschaften in die Sitzung des Ausschusses am 04.06.2024 eingebracht:

Sanierung Güterweg Aumühlgasse – Anton Ehrenfried Straße

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Möglichkeiten zur Sanierung der ungebundenen Fahrbahn des parallel zur Bahntrasse führenden Güterwegs zwischen Aumühlgasse und Anton Ehrenfried-Straße im Stadtgebiet von Hollabrunn evaluiert und Maßnahmen zeitnah umsetzt.

Über den Antrag wurde nicht abgestimmt.

Sektorales Raumordnungsprogramm über Windkraftnutzung in NÖ – Löschung der ausgewiesenen Zonen im Gemeindegebiet Hollabrunn

Antrag, dass der Gemeinderat der Stadtgemeinde Hollabrunn folgende Resolution zur Abänderung der gültigen Fassung der Verordnung über ein Sektorales Raumordnungsprogramms über Windkraftnutzung in NÖ beschließt:
Die Stadtgemeinde Hollabrunn bekennt sich für den Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie im Gemeindegebiet bei gleichzeitigem Erhalt des für das westliche Weinviertel typischen Landschaftsbildes und fordert aus diesem Grund die zuständigen Stellen des Landes NÖ auf, in diesem Sinne die gültige Fassung des Sektoralen Raumordnungsprogramms über Windkrafterzeugung in NÖ dahingehend abzuändern, dass die in der aktuellen Fassung der Verordnung ausgewiesene Zone im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Hollabrunn (WE-03) ersatzlos gelöscht wird.

Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.

Vorbereitung Grundsatzbeschluss Errichtung Dorfhaus Groß / Kleinstelzendorf

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Möglichkeiten für die Errichtung eines, den heutigen Anforderungen entsprechenden Neubaus für ein Dorfhaus für die Ortschaften Groß und Kleinstelzendorf im Ortsgebiet prüft und unter Berücksichtigung der Anforderungen der ortansässigen Bevölkerung und Vereine und eines möglichen, geeigneten Standortes die notwendigen Schritte für einen entsprechenden Grundsatzbeschluss vorbereitet.

Über den Antrag wurde nicht abgestimmt.

Lärmschutzmaßnahmen Schießanlagen Jagd- und Sportschützenclub Hollabrunn / NÖ Landesjagdverband

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn mit den Betreibern der Schießanlage Hollabrunn in Kontakt tritt, um die Möglichkeiten für eine Reduzierung der Lärmbelästigung im Stadtgebiet von Hollabrunn zu prüfen und zeitnah umzusetzen mit dem Ziel der wahrgenommenen steigenden Lärmbelastung der Bevölkerung entgegenzuwirken und gleichzeitig die öffentliche Akzeptanz für das Bestehen der Schießanlage Hollabrunn als wichtige Sporteinrichtung in der Stadtgemeinde Hollabrunn zu erhalten.
Als Grundlage für weitere Maßnahmen beauftragt die Stadtgemeinde Hollabrunn Lärmmessungen an einen unabhängigen Gutachter, um die Lärmbelastung durch den Schießbetrieb im Stadtgebiet festzustellen.

Über den Antrag wurde nicht abgestimmt.

Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich (NÖ SekROP PV) – Löschung ausgewiesenen Zonen Gemeindegebiet Hollabrunn

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn eine Resolution an das Land NÖ beschließt um die gültige Fassung des Sektoralen Raumordnungsprogramms über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich (NÖ SekRop PV) dahingehend abzuändern, dass die ausgewiesenen Zonen im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Hollabrunn ersatzlos gelöscht werden.

Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.

Folgende Anträge wurden von uns zu den Themen Raumordnung und Liegenschaften in die Sitzung des Ausschusses am 27.02.2024 eingebracht:

Verkauf von Bauland der Stadtgemeinde Hollabrunn ausschließlich an die ortsansässige Bevölkerung

Antrag, dass die Gemeinderat der Stadtgemeinde Hollabrunn die Einschränkung der Veräußerung von der in ihrem Eigentum stehenden Baulandes für die Errichtung von Eigenheimen ausschließlich an die ansässige Bevölkerung beschließt.
Zur ansässigen Bevölkerung zählen alle BürgerInnen und Bürger, die ihren Hauptwohnsitz von mind. 10 Jahren in der Stadtgemeinde Hollabrunn haben oder hatten.

Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.

Löschung sektorales Raumordnungsprogramm

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn eine Resolution an das Land NÖ beschließt, um die gültige Fassung des Sektoralen Raumordnungsprogramms über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich (NÖ SekRop PV) dahingehend abzuändern, dass die ausgewiesenen Zonen im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Hollabrunn ersatzlos gelöscht werden.

Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.

Folgende Anträge wurden von uns zu den Themen Raumordnung und Liegenschaften in die Sitzung des Ausschusses am 21.11.2023 eingebracht:

Information zu den Bauwerksschäden an Anrainergebäuden zufolge der Errichtung der Anlage „Hollerhof Hollabrunn“

Antrag, dass die Die Baubehörde der Stadtgemeinde Hollabrunn evaluiert die Möglichkeiten um an die an die Anrainer des Projektes „Hollerhof Hollabrunn“ und weitere, durch Bauwerksschäden Betroffene heranzutreten und über die rechtlichen Möglichkeiten zur Behebung allfällig durch die Bautätigkeiten verursachten Bauwerksschäden zu informieren und setzt diese Schritte zeitnah um.

Über den Antrag wurde nicht abgestimmt und berichtet, dass die Baubehörde die Erstellung einer Beweissicherung vor Baubeginn den Bauwerbern aufgetragen hat. Die Bauwerber sind in Kontakt mit Anrainern betreffend Klärung und Behebung etwaiger Schäden, das passiert auf zivilrechtlicher Basis.

Umwidmung von Flächen in Bauland in der Stadtgemeinde Hollabrunn

Antrag, dass der Hollabrunner Gemeinderat beschließt ab sofort ausschließlich Umwidmungen in die Flächenwidmungsart Bauland durchzuführen, wenn die umzuwidmenden Flächen vor der Umwidmung im Eigentum der Stadtgemeinde Hollabrunn stehen.

Über den Antrag wurde nicht abgestimmt und berichtet, dass grundsätzlich nur Flächen im Eigentum oder im Einfluss der Stadtgemeinde in Bauland umgewidmet werden. Beispielsweise ist es aber auch so, dass im Zuge einer Baulanderschließung ein kleiner Teil im Eigentum des Grundverkäufers bleibt, dies im Kaufpreis Berücksichtigung findet und auch eine Bauverpflichtung auferlegt wird.

Insgesamt 6 Grundstücke mit einem Gesamtausmaß von 3.612 m² verkauft die Stadtgemeinde Hollabrunn mit den Stimmen der ÖVP an die WET-Gruppe aus Mödling für die Errichtung von Reihenhäusern. Doch es wäre nicht die Hollabrunner Mehrheitspartei, wenn auch bei diesem Projekt die eigenen Regeln missachtet werden. So beispielweise der Bezug des Käufers zur Stadtgemeinde Hollabrunn, der begründet sein muss. Oder die Beschränkung, dass ein Käufer maximal ein Grundstück erwerben darf. Was für Familien streng überwacht wird, scheint bei einem Wohnbauträger nicht mehr zu gelten, wundert sich Scharinger.
Geplant ist das Projekt am Hollabrunner Tannenweg, ein neues Siedlungsgebiet, welches erst vor einigen Jahren eigens für die Errichtung von Einfamilienhäusern erschlossen wurde. Insgesamt 19 Bauplätze wurden damals geschaffen, um den Bedarf an leistbaren Grundstücken für Gemeindebürger zu decken.
Doch diese müssen jetzt dem großen Wohnbauprojekt weichen. So hat ein interessierter junger Hollabrunner bereits von seinem Kaufansuchen wieder Abstand genommen, nachdem er von dem geplanten Projekt erfahren hat. Wer in ruhiger Lage ein Einfamilienhaus geplant oder bereits gebaut hat, den erwartet neben vielen zukünftigen Nachbarn auch eine längere Baustelle. Und die wird vermutlich länger ausfallen als das derzeit abgeschätzt werden kann. Den obwohl laut Bürgermeister noch keine Pläne für dieses Projekt bekannt sind, wurden im Liegenschaftsausschuss vom eigenen Stadtrat sehr wohl Pläne vorgestellt. Und diese sehen eine Reihenhausanlage vor, die weit größer ist. So ist es für uns nur eine Frage der Zeit, ob auch für weitere 6 Bauplätze der Verkauf geplant ist. Wir haben uns daher gegen den Verkauf ausgesprochen.
Ob die im Zuge eines von Bürgern in die Gemeinderatssitzung eingebrachten Initiativantrages zur zukunftsfähigen Gestaltung unserer Gemeinde insbesondere zum Gelingen von großvolumigem Wohnbau unter Berücksichtigung von sozialen, ökonomischen und ökologischen Interessen mit dieser Vorgehensweise durch die Mehrheitspartei wirklich ernst genommen wird, bezweifeln wir.
Und noch ein Detail am Rande – der WET-Gruppe wurde von der Stadtgemeinde Hollabrunn bereits im September 2020 in Breitenwaida ein Bauplatz im Ausmaß von 17.797 m² für die Errichtung von Wohnungen und Reihenhäusern verkauft. Begonnen wurde dieses Projekt bisher noch nicht. Als Privatperson wäre bei dieser Vorgehensweise der Grundverkauf zu Lasten des Käufers rückabgewickelt worden.

Unser Schreiben an den Bürgermeister mit der Bitte um mehr Information zu den laufenden Änderungen der örtlichen Raumordnung war erfolgreich. Am Mittwoch, den 6. September 2023 um 17:00 findet im Südfoyer des Stadtsaales Hollabrunn eine Informationsveranstaltung zum Örtlichen Entwicklungskonzept statt. Die Veranstaltung ermöglicht es, mögliche Bedenken aufzuklären.

Weiters soll, wie von uns angeregt, die Frist für die Stellungnahme sowohl für das Örtliche Entwicklungskonzept als auch Änderung des Flächenwidmungsplanes in jenen Punkten, mit denen die Voraussetzung für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen geschaffen werden, verlängert werden. Wir bedanken uns bei Bürgermeister Alfred Babinsky für die rasche Reaktion auf unsere Vorschläge für mehr Information zu den Themen.

Wie den Medien zu entnehmen war, beabsichtigt die Stadtgemeinde Hollabrunn die Erlassung eines örtlichen Entwicklungskonzeptes für die Stadtgemeinde Hollabrunn und die Änderung des Flächenwidmungsplanes.
Die gegenständliche Auflage hat in den vergangenen Tagen jedoch zu einer regen Diskussion in der Bevölkerung geführt. Zum einen wurde sichtbar, dass die, in den letzten Jahren geführte Bürgerbeteiligung im Rahmen der Erstellung des örtlichen Entwicklungskonzepts, nur bedingt wahrgenommen wurde. Zum anderen zeigt sich, dass die Umwidmung von Grünland für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen kritisch hinterfragt wird.

Wir haben uns daher in einem Schreiben an den Bürgermeister gewandt um auf diese Thematik aufmerksam zu machen und die Beschlussfassung des örtlichen Entwicklungskonzepts und der Änderung des Flächenwidmungsplanes in jenen Punkten, mit denen die Voraussetzung für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen geschaffen werden zu verschieben und in Form einer eigenen Gemeinderatssitzung abzuwickeln bzw. den laufenden Stellungsnahmelauf zu verlängern. Aus unserer Sicht kommt es auf ein paar Wochen auch nicht mehr an, wenn es Jahre für die Erstellung gebraucht hat.

Auf unser Schreiben wurde uns geantwortet, dass es eine Informationsveranstaltung für alle Bürgerinnen und Bürger geben wird, die eine Stellungnahme abgegeben haben – eben jene Information zum laufenden Planungsprozess, die wir vor drei Jahren mit einem Antrag eingefordert haben, der jedoch abgelehnt wurde. Weiters klärt die Stadtverwaltung derzeit mit den zuständigen Landesstellen ab, ob das laufende Stellungnahmeverfahren verlängert werden kann. Die Beschlussfassung erfolgt in einer eigenen Gemeinderatssitzung.

Wir bedanken uns bei Bürgermeister Alfred Babinsky für die rasche Reaktion auf unsere Vorschläge. Aus unserer Sicht ein wichtiger Schritt, den es bedarf einen grundsätzlichen Konsens in der Bevölkerung zu den Inhalten des örtlichen Entwicklungskonzepts und die Aufklärung von Sorgen und Bedenken, die derzeit bestehen.

Die Kellergassen des Weinviertels zählen zu einer kulturhistorischen Besonderheit und prägen das Landschaftsbild seit Jahrhunderten. Gerade aus diesem Grund stellen die Kellergassen und ihre Presshäuser auch ein erhaltenswertes Kulturgut dar. Wir setzen uns daher für den Schutz der Kellergassen im Gemeindegebiet ein und haben dazu in den vergangenen zwei Jahren mehrere Anträge wie Bebauungsrichtlinien oder die Ausweisung von Schutzzonen eingebracht.
Unser Einsatz für Bebauungsrichtlinien war erfolgreich. Anfang September veranstaltet die Stadtgemeinde für Kellerbesitzer der Sitzendorfer Kellergasse in Hollabrunn einen Informationsabend, bei dem die zukünftigen Gestaltungsmerkmale für Bebauungsrichtlinien gemeinsam erarbeitet werden sollen.
Unser Ziel war und ist der Erhalt der Hollabrunner Kellergassen als Ensemble in einer dem Typus Presshaus entsprechenden Nutzung und die Sicherstellung seiner baulichen Erscheinungsform. Wie die Entwicklungen der Bebauungen in den Kellergassen in letzter Zeit zeigen, ist eine solche Richtlinie von großer Dringlichkeit, um das Kulturgut Kellergasse auch für die nächsten Generationen zu bewahren. Es ist sehr begrüßenswert, wenn in die Erhaltung der Kellergassen und seiner Gebäude investiert wird. Das gassenseitige Erscheinungsbild des Ensembles muss aus unserer Sicht bei diesen Baumaßnahmen jedoch erhalten bleiben.