Das größte Sommer-Event in unserer Region sorgt wieder für Feststimmung am Hollabrunner Messegelände. Gemeinderätin Daniela Lichtenecker besuchte mit Familie die Hollabrunner Augustwies’n und gratuliert dem Volksfestverein zur gelungenen Veranstaltung.
Beinahe täglich überschlagen sich die Diskussionen in der Hollabrunner Bevölkerung um das örtliche Entwicklungskonzept und darin festgelegte Ziele.
Aber was ist dieses örtliche Entwicklungskonzept überhaupt und was hat die Hollabrunner Bevölkerung davon? – immerhin wurden hier Budgetmittel von € ~ 200.000,- für diese Planungsleistungen ausgegeben. Ist dieses Geld nicht für andere Ausgaben notwendiger als für ein paar Seiten Papier? Wir sagen nein und unterstützen die Erstellung dieser wichtigen Grundlage für zukünftige politische Entscheidungsprozesse.
Was jedoch nicht bedauerlicherweise auch in dieser Sache nicht funktioniert hat ist die von uns vor 3 Jahren eingebrachte, jedoch abgelehnten Antrag für die Bereitstellung von aktuelle Informationen zum laufenden Planungsprozess in den Gemeindemedien. Anders ist es nicht zu erklären, weswegen sich der Widerstand gegen die Inhalte vor allem in sozialen Medien in den letzten Tagen häuft. Und es macht kein gutes Bild, wenn gerade dieses für die Gestaltung unserer Gemeinde wichtige Konzept, an dem seit Jahren gearbeitet wird, zur öffentlich Einsicht in den Sommerferien aufgelegt wird. Es erweckt geradezu den Anschein, es soll hier bewusst das öffentliche Interesse vermieden werden, so Scharinger. Wir werden uns daher dafür einsetzen, die Beschlussfassung um drei Monate zu verschieben und den laufenden Stellungsnahmelauf zu verlängern. Wenn es Jahre für die Erstellung gebraucht hat kommt es auf ein paar Wochen auch nicht mehr an.
Aus unserer Sicht ist das Vorhandensein eines örtlichen Entwicklungskonzeptes eine wesentliche und von uns immer wieder eingeforderte Voraussetzung für die nachhaltige Entwicklung unserer Gemeinde. Es ist der rote und auch bindende Faden für die Entscheidungsfindung für den Gemeinderat in zukünftige Fragen der Raumplanung, mit dem zielgerichteter Entscheidungen getroffen werden können und so die Ausgaben der Gemeinde z.B. für die Schaffung von Verkehrsinfrastruktur auf das notwendige Maß reduziert. Statt wie bisher auf einen notwendigen Bedarf zu reagieren, kann so schon frühzeitig agiert werden und notwendige Maßnahmen umgesetzt werden. Beispielweise ist so die Standortfrage für einen neuen Kindergarten bereits geklärt, bevor der Bedarf dafür gegeben ist.
In der Thematik der Baulandwidmungen vertreten wir weiterhin unseren Standpunkt, den wir bereits vor 2 Jahren mit einem, damals abgelehnten, Antrag eingebracht haben: Umwidmungen in die Flächenwidmungsart Bauland werden nur mehr für Flächen durchgeführt, die im Eigentum der Stadtgemeinde Hollabrunn stehen.
„Aktuell wird auf den sozialen Medien Facebook intensiv Stimmung gegen eine mögliche Umwidmung von Freilandflächen für Photovoltaik in der Stadtgemeinde Hollabrunn gemacht. Die Gemeinde nimmt mit diesen Umwidmungen ihre Verantwortung für die Pläne von Bund und Land wahr, die die Energiewende ermöglichen sollen.“ – so die Worte auf der Homepage der Stadtgemeinde Hollabrunn. Weiterlesen
„Rückbau von versiegelten innerstädtischen Flächen“ – mit diesen Worten wurde im Jahr 2020 am Messegelände rund 800m² Asphalt entfernt und mit Rollrasen begrünt. Weiterlesen
„Hände weg von unserem Grund und Boden“ – so die Haltung der Liste Scharinger zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Gemeindegebiet. Zu Zeiten, wo Nahrungsmittelpreise in die Höhe schnellen und der Selbstversorgungsgrad in Österreich mit landwirtschaftlichen Produkten zunehmend sinkt gleichzeitig an die Verbauung von Äckern zu denken macht uns nachdenklich.
Sind die im Gemeinderat beschlossenen Klimaschutzkonzepte und die Mitgliedschaft im Bodenbündnis das Papier nicht wert, auf dem diese festgehalten sind? Vermutlich, wie der Blick auf die aktuell kundgemachte geplante Umwidmung für Photovoltaikanlagen im Grünland im Gemeindegebiet zeigt.
Bereits vor 1 ½ Jahren haben wir Anträge in den Ausschuss und in den Gemeinderat eingebracht, dass sich der Gemeinderat der Stadtgemeinde Hollabrunn zum Erhalt der wertvollen landwirtschaftlichen Nutzflächen bekennt und Ansuchen zur Umwidmung von Grünland-Flächen für die Aufstellung von Photovoltaikflächen nicht berücksichtigt. Unser Antrag wurde jedoch von der ÖVP und den Grünen abgelehnt. Stattdessen wurde ein Leitfaden durch die Stadtgemeinde erstellt, nach welchen Kriterien zukünftige Umwidmungen für Photovoltaikanlagen im Grünland errichtet werden sollen.
So sollen bei der Standortwahl vorbelasteten Flächen wie Schottergruben, Lagerplätze oder Gewerbebrachen bevorzugt werden. Bei landwirtschaftlichen Flächen soll weiters nur Ackerland mit „geringwertiger“ Bodenzahl unter 35 umgewidmet werden.
Ein halbes Jahr später scheinen diese Regeln jedoch wieder vergessen. Jede der sieben umzuwidmenden Flächen hat eine Bodengüte über 35 und weit darüber – zusammen über 300.000 m² Ackerland, dass zukünftig nicht mehr für die Nahrungsmittelversorgung zur Verfügung steht.
Wir werden uns im Gemeinderat gegen diese Umwidmungen aussprechen und weiterhin dafür einsetzen, das Potential zur Nutzung von bereits versiegelten Flächen für den Ausbau der alternativen Energiegewinnung voll auszuschöpfen.
Für uns ist die Debatte über Freiflächenanlagen erst dann zu führen, wenn alle für Photovoltaikanlagen geeigneten und bereits versiegelten Flächen wie Dächer oder auch Parkplätze genutzt wurden. Aus unserer Sicht muss sich der Gemeinderat seiner Pflicht für den Schutz der wertvollen landwirtschaftlichen Nutzflächen und des Landschaftsbildes bewusst sein und sich gegen eine zukünftige Umwidmung von Grünland für die Aufstellung von Photovoltaikanlagen bekennen.
Die Förderung von Zisternen bzw. Sickerschächten, Maßnahmen für den lokalen Rückhalt von Niederschlagwasser, die Nutzung der natürlichen Quellen im Stadtgebiet – die Maßnahmen der Stadtgemeinde Hollabrunn zum sorgsamen Umgang mit der Ressource Wasser ist mittlerweile lang und für einige wurde von uns auch der Anstoß dazu gegeben. So wird auch das Bewusstsein für den nachhaltigen Umgang wird auch über die Projekte der Klimawandelanpassungsregion KLAR!-Göllersbach geschaffen. Weiterlesen
Mit der Begründung, dass die Nadeln der sieben Föhren das Ballsporterlebnis einschränken, wurden letztes Jahr diese Jahrzehnte alten Bäume entfernt. Warum das Problem der Nadeln erst im Jahr 2022 aufgetaucht ist und in den vergangen 10 Jahren keine Sorgen bereitete, verwunderte schon damals unseren Stadtrat Wolfgang Scharinger. Für noch mehr Verwunderung sorgt jetzt auch der Zustand des Platzes – von Beachvolleyball keine Spur. Kein Netz, dafür umso mehr Unkraut. Als große Sandkiste wird der Platz genutzt, doch hätten die Kinder vermutlich mehr Freude, wenn die schattenspendenden Bäume noch stehen würden.
Der scheinbar ungebremste Bauboom in unserer Stadt zeigt immer mehr seine Schattenseiten und macht sichtbar, wie dringend seitens der Gemeinde mit Lösungen darauf reagiert werden muss. Wir setzen uns dafür ein, aktiv in die Gestaltung unserer Gemeinde einzugreifen und die rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen – Weiterlesen
Folgender Antrag wurde von uns in die Gemeinderatssitzung am 31.05.2023 eingebracht:
Nutzung der Flächenmanagement-Datenbank durch die Stadtgemeinde Hollabrunn
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Gemeindeverwaltung die Flächenmanagement-Datenbank für die Baulandmobilisierung und Planung der Stadtentwicklung nutzt und regelmäßig den aktuellen Stand der Datenbank in den Ausschusssitzungen als Entscheidungsgrundlage für erforderliche Gemeinderatsbeschlüsse für die Stadtentwicklung präsentiert.
Der Antrag wurde abgelehnt.
Resolution — Städte brauchen eine Leerstandsabgabe
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Resolution „Städte brauchen eine Leerstandsabgabe“ beschließt und die Bundesregierung auffordert, rechtliche Möglichkeiten für eine Erhöhung der maximalen Höhe der von den Ländern zu beschließenden Leerstandsabgabe einzuführen.
Weiters werden die NÖ Landesregierung und die Klubs im NÖ Landtag von der Stadtgemeinde Hollabrunn aufgefordert, eine Leerstandsabgabe für Wohnbau- und Gewerbeflächen nach dem Vorbild der Bundesländer Steiermark, Salzburg und Tirol zu beschließen.
Der Antrag wurde abgelehnt.
Inanspruchnahme und Bewerbung der Landesförderung „Entwicklung und Nutzung von derzeit nicht mehr oder nicht entsprechend dem Standortpotenzial genutzten Flächen und Objekten im Ortsgebiet“
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn bei gemeindeeigenen Objekten und Flächen die Möglichkeiten bzw. Notwendigkeiten zur Inanspruchnahme der Landesförderung „Entwicklung und Nutzung von derzeit nicht mehr oder nicht entsprechend dem Standortpotenzial genutzten Flächen und Objekten im Ortsgebiet“ prüft und die gegenständliche Landesförderung über die Gemeindemedien bewirbt.
Der Antrag wurde abgelehnt.
Änderung des Bebauungsplanes – Bebauungsdichte, Geschoßflächenzahl
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Überarbeitung der Bebauungspläne für das gesamte Gemeindegebiet und der darin bisher verordneten Bebauungsdichte und die Möglichkeiten zur Erarbeitung einer Verordnung für eine höchstzulässige Geschoßflächenzahl prüft mit dem Ziel, die Errichtung von großvolumigen Wohnbauten einzuschränken.
Der Antrag wurde abgelehnt.
Änderung des Bebauungsplan – Niederschlagswasser
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die die Möglichkeit zur Änderung der Bebauungspläne im Gemeindegebiet hinsichtlich der Implementierung der Vorgaben für die Zonen, in denen die Ableitung von Niederschlagswässern von versiegelten Flächen oder Dachflächen in einem dafür vorgesehenen Kanal oder in einem Vorfluter untersagt oder in einem anzugebenden Ausmaß eingeschränkt (siehe dazu § 30 (20) NÖ ROG), prüft.
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die die Möglichkeit zur Änderung der Bebauungspläne im Gemeindegebiet hinsichtlich der Implementierung der Vorgaben für die Zonen, in denen die Sammlung von Niederschlagswässern in einem bestimmten Ausmaß in dafür geeigneten Behältern (Zisternen) zu erfolgen hat (siehe dazu § 30 (23) NÖ ROG), prüft.
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die die Möglichkeit zur Änderung der Bebauungspläne im Gemeindegebiet hinsichtlich der Implementierung der Vorgaben für Grundflächen in bestimmten Teilen oder in einem bestimmten prozentuellen Ausmaß inklusive deren Oberflächenbeschaffenheit, die für die Versickerung von Niederschlagswasser vorzusehen sind (siehe dazu § 30 (24) NÖ ROG), prüft.
Der Antrag wurde abgelehnt.
Änderung des Bebauungsplan – Versickerung von Niederschlagswasser auf Parkplätzen
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die die Möglichkeit zur Änderung der Bebauungspläne im Gemeindegebiet hinsichtlich der Implementierung der Vorgaben für die Grundflächen bei Parkplätzen in bestimmten Teilen oder in einem bestimmten prozentuellen Ausmaß inklusive deren Oberflächenbeschaffenheit, die für die Versickerung von Niederschlagswasser vorzusehen sind (siehe dazu § 30 (24) NÖ ROG), prüft.
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die die Möglichkeit zur Änderung der Bebauungspläne im Gemeindegebiet hinsichtlich der Implementierung der Vorgaben für die Errichtung von Parkplätzen im gesamten Gemeindegebiet hinsichtlich der Versickerungsfähigkeit von Niederschlagswasser, prüft.
Der Antrag wurde abgelehnt.
Mehr dazu im Protokoll der Gemeinderatssitzung.
Die Pläne der EVN Naturkraft für den Bau von Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Katastralgemeinde Altenmarkt im Thale sorgten vor drei Jahren für Unmut. Seitens der EVN Naturkraft war damals geplant mit der Stadtgemeinde Hollabrunn einen Gestattungsvertrag zu vereinbaren, um für die weiteren Schritte Planungssicherheit herzustellen.
Auf Initiative der direkt betroffenen Bevölkerung wurde vom Hollabrunner Gemeinderat der Beschluss gefasst, vor weiteren Schritten für die Umsetzung eines Windkraftprojektes eine Volksbefragung durchzuführen und deren Ergebnis einem Gemeinderatsbeschluss gleichzuhalten ist. Seit damals wurde der Zeitpunkt für die Volksbefragung mehrmals verschoben und bis heute nicht durchgeführt.
Für erneute Unruhe sorgt jetzt die laufende Überarbeitung des Sektoralen Raumordnungsprogramms über die Windkraftnutzung in NÖ. Dieses stellt die rechtliche Basis für die Errichtung von Windrädern dar und legt fest, wo diese errichtet werden können. Im Konkreten wurden die Gemeinden und Energieunternehmen aufgefordert ihren Bedarf für neue oder zusätzliche Projektanfrageflächen wie z.B. Erweiterungen der bestehenden Flächen, bis zum 31. März 2023 zu melden.
Ob seitens der Stadtgemeinde Hollabrunn diesbezüglich Bedarf gemeldet wurde? – das wissen wir (noch) nicht, da diese Thematik in den Gemeinderatsgremien bedauerlicherweise nicht behandelt wurde. Das Land fordert jedenfalls eine fachliche bzw. politische Auseinandersetzung in der Standortgemeinde in Hinblick auf Akzeptanz und Widmungsbereitschaft der gemeldeten Flächen. Zur Klärung haben wir daher bereits eine entsprechende Anfrage eingebracht und werden darüber berichten.
Unter dem Leitbild „Hollabrunn blüht auf“ hat sich der Hollabrunner Gemeinderat für mehr Pflanzen- und Insektenvielfalt im öffentlichen Raum ausgesprochen. So können im Rahmen dieser Initiative auch Baumpatenschaft übernommen werden.
Die Liste Scharinger beteiligt sich daran und hat die Patenschaft für einen neu gesetzten Birnenbaum in Breitenwaida übernommen. Wir freuen uns so auch aktiv dazu beizutragen, den Baumbestand in den Ortschaften zu unterstützen und lädt zum Naschen der reifen Früchte im Herbst ein.
Hollabrunn wächst – das scheinbar unstillbare Verlangen nach neuem Bauland im Gemeindegebiet hat jedoch durch die Auswirkungen der fortschreitenden Bodenversiegelung weitreichende Folgen. Bereits seit dem Jahr 2018 ist Hollabrunn Mitglied beim Bodenbündnis Österreich und hat sich dazu verpflichtet neue Ziele in der Bodenpolitik umzusetzen. Weiterlesen
CAMPUS-PARK am ehemaligen REDL-Areal – mit dieser Idee überraschte die Hollabrunner Bürgermeisterpartei kurz nach der letzten Gemeinderatssitzung. Bodenentsiegelung und Schaffung eines attraktiven klimafreundlichen zentralen Freiraums in der Aumühlgasse/Josef Weislein-Straße statt einer Asphalt- und Betonwüste – ist der Pressemeldung zu entnehmen.
Für uns ist es jedoch ein weiterer Beweis für Planlosigkeit. Der Blick in das Örtliche Entwicklungskonzept, welches gerade fertiggestellt wird und die Entwicklungsziele für unsere Gemeinde bis zum Jahr 2040 enthält, weißt an dieser Stelle keine zu schaffenden Grünanlagen auf. Es stellt sich daher die Frage ob es an dieser Stelle tatsächlich weitere Grünfläche erforderlich sind und um viel Geld neu geschaffen werden muss. Aus unserer Sicht ist es wichtig bestehende Grünflächen in Wohngebieten zu erhalten und vor dem derzeit scheinbar überall in Hollabrunn um sich greifenden Bauboom zu schützen. Entsprechende Anträge wurden von uns bereits mehrmals eingebracht, um als Gemeinde hier aktiv zu steuern. Bisher wurden diese jedoch alle durch die „Betoniererpartei“ abgelehnt.
Das derzeit populäre Argument der Entsiegelung klingt zukunftsweisend – bei genauerem Blick wirkt dieses Ansinnen jedoch wie eine Mogelpackung. Mit der geplanten Änderung der Flächen wird bereits mit Infrastruktur aufgeschlossenes zentrumsnahes Bauland in der Größe von einigen 1000 m² aus der Nutzung genommen während gleichzeitig für neue Betriebsflächen bisherige Ackerflächen in der Größenordnung von 10.000 m² verbaut werden. Nachhaltigkeit und Bodenschutz schaut für uns anders aus. Wer die Umsetzung dieser Ziele versteht, wird bestehende ungenutzte Infrastrukturen adaptieren und neuen Nutzungen zuführen. Für uns wäre dies im konkreten Fall beispielweise die Nutzung der leerstehenden Räumlichkeiten für eine Weiterentwicklung des bestehenden Gründerzentrums RIZ wie für Startups und andere Unternehmen.
Folgende Anträge wurden von uns zu den Themen Finanzen, Sport, Jugend und wirtschaftliche Unternehmungen am 13.03.2023 eingebracht:
Maßnahmen zum Schutz vor K.O.-Tropfen
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Möglichkeiten zur Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz vor K.O.-Tropfen in Form von dafür gedachten, wiederverwendbaren bunten Hartplastikdeckel, die mit einem Clip versehen und auf Rändern von Gläsern unterschiedlicher Größen befestigt werden können und einen dazu gedachten begleitenden Infofolder prüft und diese Maßnahmen zeitnah umsetzt.
Über den Antrag wurde nicht abgestimmt, das Thema wird in den Jugendausschuss verwiesen um
gemeinsam mit dem Jugendtreff in den Schulen Informationskampagnen zu machen.
Fusion der HoMaG in die Abteilung für Kultur und Tourismus der Stadtgemeinde Hollabrunn
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Möglichkeiten zur Verlagerung der bisherigen Tätigkeiten des Veranstaltungs- und Eventmanagements von der Hollabrunn Marketing GmbH in die Abteilung für Kultur und Tourismus der Stadtgemeinde Hollabrunn prüft mit dem Ziel die frei werdenden Ressourcen für Umsetzung der Aufgaben gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 14.12.2015 zu nutzen.
Diese Aufgaben sind:
- Stadt- und Citymarketing
- Tourismusmarketing
- Standortmarketing
- Organisation von wirtschaftsnahen Veranstaltungen
- Netzwerk-Management
- UnternehmerInnen Service
- Wohnortmarketing
- Projektspezifische Öffentlichkeitsarbeit
- Betreiben eines Regionenshops
Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.
Planungssicherheit für Freiwillige Feuerwehren
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die von den Freiwilligen Feuerwehren im Gemeindegebiet eingebrachten Finanzierungsbedarf im Investitionsnachweis zukünftiger Voranschläge bzw. Nachtragsvoranschläge in Abhängigkeit der Möglichkeiten des Gemeindehaushalts berücksichtigt mit dem Ziel, den Feuerwehren langfristige Planungssicherheit für die Umsetzung notwendiger Investitionen in Ausrüstung, Gerät und Fahrzeuge bzw. Gebäudeinfrastruktur zu geben.
Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.
Freiwillige Feuerwehr Breitenwaida – Grundsatzbeschluss
Antrag, dass die der Gemeinderatssitzung am 28.03.2023 einen Grundsatzbeschluss für die geplanten Investitionen im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr Hollabrunn für die Anschaffung eines Tanklöschfahrzeug TLFA 3000 mit einem geschätzten Finanzierungsbeitrag seitens der Stadtgemeinde von € 375.000,- für das Jahr 2027, die Anschaffung von Anschaffung von Helmen und Schutzjacken mit einem geschätzten Finanzierungsbeitrag seitens der Stadtgemeinde von € 40.800,- für das Jahr 2024 und die Errichtung eines externen Lagers für die Lagerung von Gerät und Ausrüstung beschlossen wird.
Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.
Antrag an den Abfallverband für zusätzlich kleiner Restmüllbehälter
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn als Mitgliedsgemeinden im Abfallverband Hollabrunn den Antrag an den Abfallverband Hollabrunn stellt , die Umsetzung für die Einführung einer zusätzlichen Behältergröße zum bisherigen Angebot für Restmüllbehälter eine kleinere Behältergröße (< 80 l) mit entsprechend geringeren Kosten zu prüfen und dieses Angebot zeitnah umzusetzen.
Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.
Befragung Arbeitszeit-Modell – Vier-Tage-Woche in der Verwaltung
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn eine Befragung bei den Mitarbeitern der Verwaltung durchführt, um den Bedarf eines Arbeitszeit-Modell – Vier-Tage-Woche bei unveränderter Gesamtarbeitszeit zu erheben. Das Ergebnis der Umfrage soll als Grundlage für ein mögliches Pilotprojekt zur Umsetzung eines geänderten Arbeitszeitmodells dienen.
Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.
Folgende Anträge wurden von uns zu den Themen Umwelt, Verkehr und Wirtschaft am 09.03.2023 eingebracht:
nahallo – die Mitfahrplattform
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Möglichkeiten und Notwendigkeiten für die Einführung Mitfahrplattform „nahallo“ prüft und sich diesbezüglich mit dem Verkehrsverbund Ostregion zeitnah in Verbindung setzt um weitere Informationen zu einer Umsetzung auszutauschen.
Über den Antrag wurde nicht abgestimmt, dieses Projekt wird in Evidenz gehalten.
Umsetzung von Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Schäden durch den Biber
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Möglichkeiten und Notwendigkeiten für die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Schäden durch den Biber an Gewässern im Gemeindegebiet (wie .z.B. der Schutz von Einzelbäumen) prüft und notwendige Maßnahmen unter Inanspruchnahme von Fördermitteln des Landes NÖ zeitnah umsetzt.
Über den Antrag wurde nicht abgestimmt, eine Prüfung der Maßnahmen ist bereits erfolgt.
Ergebnis Verkehrscheck Breitenwaida: Verkehrsschilder Schulweg Hauptstraße
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Umsetzbarkeit für die Versetzung der Standorte der bestehenden Verkehrsschilder zur Sichtbarmachung der Querung des Schulweges im Straßenverlauf der Hauptstraße in Breitenwaida prüft und diese Maßnahme zeitnah umsetzt.
Über den Antrag wurde nicht abgestimmt, da die Maßnahme bereits teilweise umgesetzt wurde.
Ergebnis Verkehrscheck Breitenwaida: Eisenbahnkreuzung Bahnstraße / Wienerstraße
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Umsetzbarkeit für die Errichtung eines beidseitigen Gehsteiges im Bereich der Eisenbahnkreuzung Breitenwaida und die Umrüstung der Eisenbahnkreuzung auf eine Vollschrankenanlage prüft. Die Stadtgemeinde tritt dazu mit der ÖBB-Infrastruktur AG zeitnah in Kontakt um die Rahmenbedingungen für eine Umsetzung abzuklären.
Über den Antrag wurde nicht abgestimmt.
Änderung der Fahrplan zur Abstimmung mit den Unterrichtseinheiten
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn an den Verkehrsverbund Ostregion (VOR) mit dem Ansuchen herantritt, die Vorverlegung der Ankunft des aus Retz (Znaim) kommenden Regionalzuges mit der Ankunft in Hollabrunn um 07:43 Uhr um 5-10 Minuten früher zu legen. Ziel ist es, den Schülerinnen und Schülern der Hollabrunner Schulen die Nutzung des Öffentlichen Verkehrs mit angemessenen Fahrzeiten zu ermöglichen, um zeitgerecht zu Unterrichtsbeginn in den Schulen anwesend zu sein.
Über den Antrag wurde nicht abgestimmt.
Folgende Anträge wurden von uns zu den Themen Finanzen, Sport, Jugend und wirtschaftliche Unternehmungen am 28.11.2022 eingebracht:
TAschenbecher
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn den kostenlos zu beziehenden TAschenbecher an öffentlichen Einrichtungen der Stadtgemeinde Hollabrunn wie dem Freibad, dem Eislaufplatz oder dem Fußballplatz zur freien Entnahme zur Verfügung..
Über den Antrag wurde nicht abgestimmt, es erfolgt Evaluierung von Ausgabestellen und eine Forcierung der Bewerbung.
Folgender Antrag wurde von uns in die Gemeinderatssitzung am 13.12.2022 eingebracht:
Aussetzen der Gemeindeförderungen für e-Mobilität
Antrag dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die bestehenden Förderung von elektrobetriebenen mehrspurigen Fahrzeugen, elektrobetriebenen Fahrzeugen, elektrobetriebenen Lastenfahrrädern und elektrobetriebenen einspurigen Fahrzeugen aussetzt und gleichzeitig ein Anheben der Zuschüssen zur Anschaffung von Photovoltaikanlagen prüft.
Der Antrag wurde angelehnt.
Veröffentlichung Voranschläge, Nachtragsvoranschläge und Rechnungsabschlüsse
Die Stadtgemeinde Hollabrunn macht die beschlossenen Voranschläge, Nachtragsvoranschläge und Rechnungsabschlüsse inklusive aller Beilagen gemäß VRV in jener Form online öffentlich einsehbar, wie diese auch in Papierform vorliegen.
Der Antrag wurde abgelehnt.
Dringlichkeitsantrag Nutzung des ehemaligen Caritas-Heim in Hollabrunn zur Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Hollabrunn beschließt folgende Resolution gegen die Nutzung des ehemaligen Caritas-Heim in Hollabrunn zur Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen:
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Hollabrunn fordert den Bundesminister für Inneres Mag. Gerhard Karner und den niederösterreichischen Landesrat für Flüchtlingsangelegenheiten Gottfried Waldhäusl auf, das ehemalige Caritas-Heim in Hollabrunn nicht zur Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Fremden im Sinne des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes zu nutzen.
Als Schulstadt mit über 5.000 Schülerinnen und Schülern und mehreren Schuleinrichtungen im unmittelbaren Nahbereich zum ehemaligen Caritas-Heim in Hollabrunn bestehen für den Gemeinderat von Hollabrunn Bedenken und Sorgen um das konfliktfreie Zusammenleben bei Umsetzung der beabsichtigen Pläne. In Anbetracht der in den letzten Monaten gehäuften und in den Medien berichteten Vorfälle mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ist es seitens des Gemeinderates nicht gewünscht eine derartige Flüchtlingseinrichtung in der Stadtgemeinde Hollabrunn einzurichten.
Der Antrag wurde in Form eines abgeänderten Gegenantrags angenommen.
Mehr dazu im Protokoll der Gemeinderatssitzung.
Vor einem Jahr haben wir den Antrag eingebracht, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn zur Erreichung von Klimaschutzzielen und zur der Umsetzung von Zielen des laufenden e5-Programms die Umsetzbarkeit einer Förderung für Dachflächen- und Fassadenbegrünungen prüft und diese zeitnah einführt. Ein Jahr später ist nicht unbedingt zeitnah – jetzt ist es aber geschafft und diese neue Förderung konnte, wenn auch in einer abgeänderten Form, vom Gemeinderat beschlossen werden.
Doch damit sollten die Maßnahmen, die wir als Gemeinde zur Erreichung von Klimaschutzzielen setzen können, nicht zu Ende sein. Das Raumordnungsgesetz bietet uns als Gemeinde hier wichtige Stellhebel um das Bauen in Hollabrunn auch zukunftsfähig zu machen.
Bedauerlicherweise wurde die Dringlichkeit für diese Schritte jedoch noch nicht von allen Fraktionen erkannt. So wurden beispielweise unsere Anträge, die Bebauungspläne zu Vorgaben für die verpflichtende Begrünung von Gebäudeflachdächern oder Fassadenflächen zu erweitern abgelehnt. Auch die Möglichkeit im Bebauungsplan Begrünungsmaßnahmen von betrieblichen und privaten Abstellanlagen in bestimmten Fällen seitens der Gemeinde vorzuschreiben wurde nicht als dringlich angesehen.
Keine Notwendigkeit wurde auch für unseren Antrag gesehen im Bebauungsplan Vorgaben zu machen um die Ableitung von Niederschlagswässern von versiegelten Flächen in einen Kanal einzuschränken, die Sammlung von Niederschlagswässer vorzuschreiben oder die den Bauwerber zur Schaffung von Flächen für die Versickerung von Niederschlagswasser zu verpflichten.
Unserem Antrag für die Schaffung einer Grünflächenzahl und die weitere rechtliche Umsetzung über die Verankerung in den Bebauungsvorschriften wurde zugestimmt und wird derzeit erarbeitet.
Für uns ist der Beschluss der neuen Förderung dennoch sehr erfreulich und zeigt wieder, dass die Umsetzung der Anträge der Liste Scharinger, wenn auch mit etwas zeitlicher Verzögerung, irgendwann auch in anderen Fraktionen als wichtig erkannt werden.
Folgende Anträge wurden von uns zu den Themen Umwelt, Verkehr und Wirtschaft am 24.11.2022 eingebracht:
Breitenwaida – Geschwindigkeitsbegrenzung (Tempo 30) Tullnerstraße Bereich Goldgrüblgasse / Broschgasse / Kleedorferweg
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Umsetzbarkeit eine Geschwindigkeitsreduktion (Tempo 30) im Straßenverlauf der Tullnerstraße in Breitenwaida im Bereich Goldgrüblgasse / Broschgasse / Kleedorferweg prüft und diese zeitnah umsetzt.
Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.
Umsetzung eines Parkleitsystems in der Stadt Hollabrunn
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn ein Parkleitsystems zu den öffentlichen Parkplätzen im Stadtgebiet von Hollabrunn mit einer Beschilderung (Übersichtstafeln und Wegweiser) umsetzt und Information zum Parkleitsystem auf der Gemeindehomepage veröffentlicht.
Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.
Umsetzung von Schulstraßen gemäß STVO § 76d
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Möglichkeiten und Notwendigkeiten für die Einführung von Schulstraßen gemäß STVO § 76d im Bereich sämtlicher Kindergärten und Schulgebäude im Gemeindegebiet prüft und diese zeitnah umsetzt.
Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.
Ankauf von weiteren VOR-KlimaTickets Metropolregion
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn den Ankauf von weiteren 3 VOR KlimaTicket Metropolregion zum Preis von je € 915,00 / Jahr prüft um diese der Bevölkerung leihweise gegen das festgelegte Entgelt tageweise zur Verfügung zu stellen und diese Maßnahme zeitnah umsetzt.
Weiters wird die Abwicklung der Ausgabe bzw. der Rückgabe über das Studentenheim während der Öffnungszeiten (ab 06.30 Uhr) geprüft (Die Ticketrückgabe hat während der Öffnungszeiten im Studentenheim oder außerhalb der Öffnungszeiten bis spätestens 06.00 Uhr am Folgetag der Entlehnung in den Briefkasten im Studentenheim zu erfolgen) und zeitnah umgesetzt.
Über den Antrag wurde über einen Gegenantrag mit ähnlichem Inhalt abgestimmt und dieser angenommen.
Verbesserung der Informationen zum Thema Sicherheit
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Möglichkeiten für die Erweiterung der Informationen zum Thema Sicherheit wie einem Blackout bspw. über die Erweiterung der Homepage mit einer Rubrik „Sicherheit“, regelmäßige Berichte zu notwendigen Vorsorgemaßnahmen oder Informationsblätter für jeden Haushalt prüft.
Diese Informationen sollen folgende Themenbereiche abdecken:
- Verhalten und Vorsorge für den Ernstfall gemäß der Empfehlung des Zivilschutzverbandes
- Informationen zur Nachbarschaftshilfe (Vermeidung von unnötigen Autofahrten und sorgsamer Umgang mit Treibstoff, Kontrolle des Aufzuges auf festsitzende Personen, Kontakt mit Nachbarn für gemeinsame nächste Schritte, Menschen in der Umgebung die Hilfe benötigen)
- Informationen zu Selbsthilfebasen (Fußläufig erreichbare Anlaufstellen für die Bevölkerung als dezentrale analoge Informations- und Kommunikationsdrehscheibe zur Unterstützung bei Selbstorganisation und für die Organisation von Hilfsmaßnahmen) – wo sind diese, ab wann werden diese betrieben
Über den Antrag wurde nicht abgestimmt.
Regionale Versorgung mit Obst ist in der Gemeinde Hollabrunn möglich und sinnvoll und die große Anzahl an Obstbäumen in privaten Gärten und auch auf öffentlichem Grund beachtlich. Weiterlesen