Die Kellergassen des Weinviertels zählen zu einer kulturhistorischen Besonderheit und prägen das Landschaftsbild seit Jahrhunderten. Gerade aus diesem Grund stellen die Kellergassen und ihre Presshäuser auch ein erhaltenswertes Kulturgut dar, berichtet Stadtrat Wolfgang Scharinger, der selbst Kellerbesitzer in der Hollabrunner Gerichtsbergkellergasse ist. Weiterlesen

„Als Bürgermeister versichere ich, dass ich das Ergebnis der Volksbefragung anerkenne und dem Gemeinderat auch empfehlen werde, das Projekt nicht weiter zu verfolgen!“ – mit diesen Worten wandte sich der Bürgermeister im Juni 2024 an die Hollabrunner Bevölkerung.
Für den damalige Sinneswandel der Mehrheitspartei in Bezug auf die Anerkennung des Ergebnisses der Volksbefragung war vermutlich erst eine Rüge der Landespartei notwendig, erinnert Stadtrat Wolfgang Scharinger an die Causa um die Volksbefragung und deren Ergebnis zur Errichtung von PV-Anlagen auf Äckern.
Wir waren die einzige Fraktion im Hollabrunner Gemeinderat, die sich seit dem Jahr 2022 mit entsprechenden Anträgen gegen die Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen für PV-Anlagen ausgesprochen hat und wir werden uns auch weiterhin dagegen einsetzen.
Bei der Bürgermeisterpartei scheint der demokratische Wille der Bevölkerung jedoch weiterhin ignoriert zu werden. So ist im aktuellen Wahlprogramm zu lesen, dass die ÖVP nach der Wahl gewillt ist, das Ergebnis der Volksbefragung zur Umwidmung von landwirtschaftlich genutzten Flächen im Gemeindegebiet für die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen zu ignorieren.
Womit jenes Szenario eintritt, dass wir bereits im Jahr 2024 befürchtet haben. Mit der von der Bürgermeisterpartei damals beschlossenen Volksbefragung wurde nur die Umwidmung von sechs Äckern abgefragt und nicht, wie von uns mehrmals beantragt, über das gesamte Gemeindegebiet abgestimmt. Rechtlich nicht möglich, war damals die Begründung der Ablehnung unserer Anträge. Das dies sehr wohl auch anders möglich ist, zeigt der Blick nach Kärnten. Dort wurde kürzlich die Errichtung von Windkraftanlagen im gesamten Bundesland abgefragt.
Spätestens beim Antrag zur nächsten Umwidmung wird der Gemeinderat daher wieder vor der Frage stehen: Ist jetzt wieder eine Volksbefragung durchzuführen?
Bereits im Jahr 2022 haben wir Anträge eingebracht, im gesamten Gemeindegebiet keine Umwidmung für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Grün- und Ackerflächen vorzunehmen und die ausgewiesenen Zonen im Gemeindegebiet im NÖ Sektoralen Raumordnungsprogramms, die für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Grünland eine Voraussetzung sind, ersatzlos gelöscht werden.
Diese Anträge wurden jedoch von der Mehrheitspartei ebenso abgelehnt, wie unser Antrag den bisherigen Ausbau von PV-Anlagen auf Gemeindeobjekten beschleunigt voranzutreiben.

Vor Kurzem wurde darüber berichtet, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn bei der Radhauptstadt-Zertifizierung des Landes heuer zur radfreundlichsten Gemeinde über 10.000 Einwohnern im Weinviertel ausgezeichnet wurde. Wir freuen uns über die Nachricht, sehen aber noch viel Bedarf, dem Anspruch auf eine radfahrfreundliche Gemeinde tatsächlich gerecht zu werden. Weiterlesen

Folgende Anträge wurde von uns in die Gemeinderatssitzung am 10.12.2024 eingebracht:

Verpachtungsrichtlinie Prüfung Wertanpassung

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Umsetzung einer Wertanpassung des Pachtzinses durch eine entsprechende Anpassung der Richtlinie für die Verpachtung von landwirtschaftlich nutzbaren Grundstücken, die im Eigentum der Stadtgemeinde Hollabrunn stehen, prüft.

Dem Antrag wurde zugestimmt.

Veröffentlichung Voranschlag / Nachtragsvoranschlag / Rechnungsabschluss über die Homepage www.offenerhaushalt.at

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Informationen zu Voranschlag/Nachtragsvoranschlag/Rechnungsabschluss über die Homepage www.offenerhaushalt.at jeweils auch als pdf-Dokument veröffentlicht, mit dem Ziel, die größtmögliche Transparenz für die Bevölkerung zu gewährleisten.

Der Antrag wurde abgelehnt.

 

Mehr dazu im Protokoll der Gemeinderatssitzung.

Scheinbar sorgt die undurchsichtige Vorgehensweise zur Gebahrungseinschau und der jetzt notwendigen Maßnahmen zu einer späten Einsicht in den Reihen der Bürgermeisterpartei, freut sich Stadtrat Wolfgang Scharinger. Ein Beispiel dafür ist die Anpassung des Pachtzinses von Gemeindeäckern. Die Verpachtung dieser Grundstücke ist in einer eigenen Richtlinie geregelt und wurde durch den Gemeinderat zuletzt am 28.09.2021 beschlossen. Weiterlesen

Folgende Anträge wurden von uns zu den Themen Raumordnung und Liegenschaften in die Sitzung des Ausschusses am 19.11.2024 eingebracht:

Dietersdorf – Rückwidmung Parzelle 2649/1

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Möglichkeiten zur Rückwidmung der Parzelle 2649/1 in der KG Dietersdorf von derzeit Bauland-Wohnen (BW) in Grünland (Gfrei-S) prüft und die Maßnahmen zeitnah umsetzt. In weiterer Folge prüft die Stadtgemeinde Hollabrunn den Verkauf der umgewidmeten Parzelle als Garten, vorrangig an Interessenten in der Katastralgemeinde Dietersdorf.

Über den Antrag wurde in abgeänderter Form abgestimmt und diesem zugestimmt.

Die Wohnprojekten in der Hollabrunner Gerichtsbergkellergasse sorgten schon in der Planung im Jahr 2020 für Missstimmung im Rathaus.
Mittlerweile sind die neu errichteten Wohnungen bezogen – das Chaos in der Kommunikation setzt sich jedoch fort. Jener Graben, der am Sonnleitenweg parallel zur Straße verläuft, wurde schon in der Bauphase als Baustellenzufahrt teilweise verrohrt. Ohne erforderlichen Beschluss des Gemeinderates, wie dies für die Nutzung von Gemeindegrund erforderlich ist. Wie uns, jedoch erst auf Anfrage, mitgeteilt wurde, hat die Stadtgemeinde selbst die Verrohrung des Grabens in Auftrag gegeben.
Und nicht nur das Teilstück im Bereich der neuen Reihenhausanlage wurde verrohrt,
auch oberhalb dieses Teilstückes wurde der Graben komplett zu verrohrt. Aus der ehemals blühenden Grünfläche sind mittlerweile Parkplätze geworden. Begründet wurde diese Maßnahme mit dem reduzierten Pflegeaufwand und um das optische Bild in diesem Bereich verbessert.
Ob der ökologische Effekt dieser Maßnahme auch berücksichtigt wurde, bleibt für uns fragwürdig.

Bereits mehrmals haben wir die Gemeindeverwaltung darauf aufmerksam gemacht, dass die Freizeitanlagen in der Aumühlgasse bis tief in die Nacht erhellt erleuchtet werden. Sportbegeisterte werden jedoch kaum zu diesen Zeiten das nächtliche Sportangebot nutzen. Mehrmals haben wir die Gemeindeverwaltung um eine stromsparende Abänderung der Einschaltzeiten gebeten – bis jetzt erfolglos. Die Sicherheit der Hollabrunner Bevölkerung ist mir was wert! – waren die Worte des Hollabrunner Bürgermeisters. Dass die Beleuchtung ohnehin auf LED-Technologie umgestellt wurde, war wiederum die Rückmeldung seiner Gemeindeparteiobfrau. Das auch LED-Beleuchtung dennoch nur mit Strom funktioniert und diese Vorgehensweise auch ein Beitrag zur Lichtverschmutzung mit allen seinen negativen Folgen darstellt, scheint vergessen zu sein.
Es lässt manchmal vermuten, dass der Stromverbrauch im Gemeindegebiet mit allen Mitteln gesteigert werden muss. In den letzten Monaten wurde von der Mehrheitspartei mehrmals berichtet, dass der Stromverbrauch im Gemeindegebiet von 85.000 MWh im Jahr 2022 auf 120.000 MWh im Jahr 2030 ansteigen soll und aus diesem Grund die Verbauung von Äckern mit PV-Anlagen umso wichtiger ist. Die Beleuchtung der Straßen im Gemeindegebiet untertags lässt die Erreichung dieser Prognose vielleicht etwas näher rücken.

Folgende Anträge wurden von uns zu den Themen Raumordnung und Liegenschaften in die Sitzung des Ausschusses am 04.06.2024 eingebracht:

Sanierung Güterweg Aumühlgasse – Anton Ehrenfried Straße

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Möglichkeiten zur Sanierung der ungebundenen Fahrbahn des parallel zur Bahntrasse führenden Güterwegs zwischen Aumühlgasse und Anton Ehrenfried-Straße im Stadtgebiet von Hollabrunn evaluiert und Maßnahmen zeitnah umsetzt.

Über den Antrag wurde nicht abgestimmt.

Sektorales Raumordnungsprogramm über Windkraftnutzung in NÖ – Löschung der ausgewiesenen Zonen im Gemeindegebiet Hollabrunn

Antrag, dass der Gemeinderat der Stadtgemeinde Hollabrunn folgende Resolution zur Abänderung der gültigen Fassung der Verordnung über ein Sektorales Raumordnungsprogramms über Windkraftnutzung in NÖ beschließt:
Die Stadtgemeinde Hollabrunn bekennt sich für den Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie im Gemeindegebiet bei gleichzeitigem Erhalt des für das westliche Weinviertel typischen Landschaftsbildes und fordert aus diesem Grund die zuständigen Stellen des Landes NÖ auf, in diesem Sinne die gültige Fassung des Sektoralen Raumordnungsprogramms über Windkrafterzeugung in NÖ dahingehend abzuändern, dass die in der aktuellen Fassung der Verordnung ausgewiesene Zone im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Hollabrunn (WE-03) ersatzlos gelöscht wird.

Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.

Vorbereitung Grundsatzbeschluss Errichtung Dorfhaus Groß / Kleinstelzendorf

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Möglichkeiten für die Errichtung eines, den heutigen Anforderungen entsprechenden Neubaus für ein Dorfhaus für die Ortschaften Groß und Kleinstelzendorf im Ortsgebiet prüft und unter Berücksichtigung der Anforderungen der ortansässigen Bevölkerung und Vereine und eines möglichen, geeigneten Standortes die notwendigen Schritte für einen entsprechenden Grundsatzbeschluss vorbereitet.

Über den Antrag wurde nicht abgestimmt.

Lärmschutzmaßnahmen Schießanlagen Jagd- und Sportschützenclub Hollabrunn / NÖ Landesjagdverband

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn mit den Betreibern der Schießanlage Hollabrunn in Kontakt tritt, um die Möglichkeiten für eine Reduzierung der Lärmbelästigung im Stadtgebiet von Hollabrunn zu prüfen und zeitnah umzusetzen mit dem Ziel der wahrgenommenen steigenden Lärmbelastung der Bevölkerung entgegenzuwirken und gleichzeitig die öffentliche Akzeptanz für das Bestehen der Schießanlage Hollabrunn als wichtige Sporteinrichtung in der Stadtgemeinde Hollabrunn zu erhalten.
Als Grundlage für weitere Maßnahmen beauftragt die Stadtgemeinde Hollabrunn Lärmmessungen an einen unabhängigen Gutachter, um die Lärmbelastung durch den Schießbetrieb im Stadtgebiet festzustellen.

Über den Antrag wurde nicht abgestimmt.

Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich (NÖ SekROP PV) – Löschung ausgewiesenen Zonen Gemeindegebiet Hollabrunn

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn eine Resolution an das Land NÖ beschließt um die gültige Fassung des Sektoralen Raumordnungsprogramms über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich (NÖ SekRop PV) dahingehend abzuändern, dass die ausgewiesenen Zonen im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Hollabrunn ersatzlos gelöscht werden.

Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.

Als Bürgermeister versichere ich, dass ich das Ergebnis der Volksbefragung anerkenne und dem Gemeinderat auch empfehlen werde, das Projekt nicht weiter zu verfolgen! – mit diesen Worten wandte sich der Bürgermeister Anfang Juni an die Hollabrunner Bevölkerung.
Dieser Sinneswandel lässt vermuten, dass sich die Mehrheitspartei erst die Rüge der Landespartei holen musste, um zu dieser Einsicht zu kommen.
Erfreulich und trotzdem weiterhin keine klare Linie, da der Gemeinderat aus dem Ergebnis der Volksbefragung heute und auch in Zukunft eine klare Position zu vertreten sollte. Aus unserer Sicht ein Nein zu PV-Anlagen auf Äckern! Spätestens beim Antrag zur nächsten Umwidmung wird der Gemeinderat wieder vor der Frage stehen: Ist jetzt wieder eine Volksbefragung durchzuführen?
Wir haben daher in der Gemeinderatssitzung die Anträge eingebracht, im Gemeindegebiet keine Umwidmung für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Grün- und Ackerflächen vorzunehmen und die ausgewiesenen Zonen im Gemeindegebiet im NÖ Sektoralen Raumordnungsprogramms, die für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Grünland eine Voraussetzung sind, ersatzlos gelöscht werden.
Diese Anträge wurden jedoch von der Mehrheitspartei ebenso abgelehnt wie unser Antrag den bisherigen Ausbau von PV-Anlagen auf Gemeindeobjekten beschleunigt voranzutreiben.

Folgende Anträge wurde von uns in die Gemeinderatssitzung am 25.06.204 eingebracht:

Grundsatzbeschluss gegen die Umwidmung für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Grün- und Ackerflächen

Antrag, dass sich der Gemeinderat der Stadtgemeinde Hollabrunn zum Erhalt der landwirtschaftlichen Nutzfläche, die in Österreich immer mehr verschwindet, bekennt und daher beschließt im Gemeindegebiet keine Umwidmung für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Grün- und Ackerflächen vorzunehmen.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Ausbau von PV-Anlagen auf Gemeindeobjekten

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn den weiteren Ausbau der bisher errichteten PV-Anlagen auf Gemeindeobjekten auf eine jeweils mögliche Maximalkapazität prüft und eine entsprechende Erweiterung der bestehenden Anlagen umsetzt. Weiters werden bisher noch nicht mit PV-Anlagen ausgestattete Gemeindeobjekte hinsichtlich der Möglichkeiten für eine Errichtung derartigen Anlagen geprüft und gegebenenfalls umgesetzt.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Resolution zur Abänderung des Sektoralen Raumordnungsprogramms über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die zuständigen Stellen des Landes NÖ aufgefordert die gültige Fassung des Sektoralen Raumordnungsprogramms über Photovoltaikanlagen im Grünland in NÖ dahingehend abzuändern, dass die in der aktuellen Fassung des NÖ Sektoralen Raumordnungsprogramms ausgewiesenen Zonen im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Hollabrunn ersatzlos gelöscht werden.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Machbarkeitsprüfung Brücke für Breitenwaida

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Machbarkeit zur Nutzung des bestehenden Brückentragwerkes jener Brücke über den Göllersbach in Hollabrunn, welche im Zuge der Neugestaltung der Geh- und Radwegverbindung zum Bildungscampus erneuert wird, prüft, um, wie im 2020 beschlossenen Leitbild der Ortschaft beschrieben, eine zusätzliche, dritte Querungsmöglichkeit über den Göllersbach in Breitenwaida als Geh- und Radwegbrücke zu schaffen. Bei einer Machbarkeit setzt die Stadtgemeinde Hollabrunn die Errichtung einer Geh- und Radwegbrücke über den Göllersbach im Ortsgebiet von Breitenwaida zeitnah um.

Der Antrag wurde abgelehnt.

 

Mehr dazu im Protokoll der Gemeinderatssitzung.

Folgende Anträge wurden von uns zu den Themen Umwelt, Verkehr und Wirtschaft in die Sitzung des Ausschusses am 04.06.2024 eingebracht:

Haifischmarkierungen zur Sichtbarmachung des Rechtsvorrangs
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Möglichkeit zur Markierung von Ordnungslinien gemäß Bodenmarkierungsverordnung § 15 (3) in Form einer Linie bestehend aus gleichschenkeligen Dreiecken in weißer Farbe für jene Kreuzungen, deren Vorrangsituation im Jahr 2023 im Zuge der Umsetzung der Basisgeschwindigkeit Tempo 30 km/h auf Gemeindestraßen abgeändert wurden prüft und diese Maßnahme zeitnah umsetzt.

Über den Antrag wurde nicht abgestimmt und das Ergebnis einer bereits geplanten Verkehrsverhandlung abgewartet.

 

Beschilderung des Alltagsradverkehrsnetzes in der Stadtgemeinde Hollabrunn
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn ein Konzept für die Beschilderung des bereits definierten Radbasisnetzes im gesamten Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Hollabrunn entsprechend den Qualitätskriterien von RADLand Niederösterreich und unter Inanspruchnahme der Mobilitätsberatung erstellt und die Beschilderung zur Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen für eine familien- und kinderfreundliche Gemeinde die Beschilderung unter Inanspruchnahme der möglichen Fördermittel zeitnah umsetzt.

Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.

 

Wegeleitsystem im Gemeindegebiet Hollabrunn
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Möglichkeiten für die Erstellung einer Richtlinie für Beschilderungen für die Wegeleitung im öffentlichen Raum im gesamten Gemeindegebiet zur Definition Gestaltung, der Größe und der Aufstellung für Beschilderungen mit dem Ziel das Wegeleitsystem im Stadtgebiet zu vereinheitlichen und übersichtlich zu gestalten prüft und setzt diese Maßnahme zeitnah umsetzt.
Weiters prüft die Stadtgemeinde Hollabrunn die Möglichkeiten das bestehende Wegeleitsystem und bestehende Beschilderungen an die Vorgaben der zu erstellenden Richtlinie anzupassen und setzt diese Maßnahme zeitnah um.

Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.

 

Beschilderung Landschaftsteich Hollabrunn
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Ergänzung einer Wegeleitung (Beschilderung) zum Landschaftsteich Hollabrunn in der Robert Löfflerstraße mit dem Ziel dieses Freizeitangebot im öffentlichen Raum sichtbarer zu machen evaluiert und diese Maßnahme zeitnah umsetzt.

Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.

 

Beschilderung Generationenspielplatz / Fun4You-Area
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Ergänzung einer Wegeleitung (Beschilderung) zum Generationenspielplatz Hollabrunn beim Hubertusweg und zur Fun4You-Area (Skaterplatz / Pumptrack / Hartplatz / Calisthenik / …) in der Aumühlgasse in Hollabrunn mit dem Ziel dieses Freizeitangebot im öffentlichen Raum sichtbarer zu machen evaluiert  und diese Maßnahme zeitnah umsetzt.

Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.

 

Ergebnis Verkehrscheck Hollabrunn: Fahrradstraße Ernest Brosig Gasse / Bachpromenade
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Möglichkeit der Verordnung einer Fahrradstraße gemäß StVO § 67 für den Straßenverlauf der Ernest Brosig Gasse und der gesamten Bachpromenade mit dem Ziel der Erhöhung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Fahrradverkehrs auf der innerörtlichen Radroute entlang des Göllersbaches evaluiert und diese Maßnahme zur Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen für eine familien- und kinderfreundliche Gemeinde zeitnah umsetzt.

Über den Antrag wurde nicht abgestimmt und dieser in den Arbeitskreis „Radverkehr“ verwiesen.

 

Ergebnis Verkehrscheck: Radweg Hollabrunn – Sonnberg
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Umsetzung der radfahrtauglichen Befestigung des Güterweges parallel zum Göllersbach zwischen dem bestehenden Radweg und Bachpromenade in Hollabrunn (bestehender Radweg) evaluiert und diese Maßnahme zur Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen für eine familien- und kinderfreundliche Gemeinde in Zusammenhang mit der radfahrtauglichen Befestigung des Güterweges parallel zum Göllersbach zwischen dem bestehenden Radweg und der L 1084 und der Unterquerung der Nordwestbahn zeitnah umsetzt.

Über den Antrag wurde nicht abgestimmt und dieser in den Arbeitskreis „Radverkehr“ verwiesen.

 

Ergebnis Verkehrscheck: Radweg Sonnberg – Dietersdorf
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Umsetzung der radfahrtauglichen Befestigung des Güterweges parallel zum Göllersbach zwischen der L1084 (Sonnberg) und der L1138 (Dietersdorf) evaluiert und diese Maßnahme zur Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen für eine familien- und kinderfreundliche Gemeindezeitnah umsetzt.

Über den Antrag wurde nicht abgestimmt und dieser in den Arbeitskreis „Radverkehr“ verwiesen.

 

Buswartehäuschen – Glasmarkierungen
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Möglichkeiten zur Ausstattung der bestehenden Buswartehäuschen der Stadtgemeinde Hollabrunn mit vollflächigen Glasflächenbeklebungen evaluiert mit dem Ziel die Vorgaben hinsichtlich der Anforderungen an Glasmarkierungen für Mensch und Tier bei gleichzeitigem Erhalt des transparenten Erscheinungsbildes der Buswartehäuschen umzusetzen und weiters die Buswartehäuschen mit einem individuellen Erscheinungsbild im öffentlichen Raum sichtbar zu machen.

Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser einstimmig angenommen.

„Wer hats erfunden?“ – diese Worte werden all jenen in Erinnerung gerufen, die in den letzten Wochen die Pressemeldungen der politischen Parteien zum Dauerthema Nordwestbahn verfolgen. Wie bereits in der Vergangenheit werden vermutlich auch die bevorstehenden Wahlen heuer von diesem Dauerthema wieder begleitet,  wie die aktuellen Berichten in den Medien lassen. Weiterlesen

Die Sicherheit der Hollabrunner Bevölkerung ist mir was wert! – so die Worte des Hollabrunner Bürgermeister, nachdem Stadtrat Wolfgang Scharinger in der letzten Gemeinderatssitzung erneut darauf aufmerksam gemacht hat, dass im Gemeindegebiet an einigen Stellen auch tagsüber die Straßenbeleuchtung eingeschalten ist. Auch im und um das ÖBB-Parkdeck am Bahnhof wird rund um die Uhr beleuchtet. Weiterlesen

Die Pläne der EVN Naturkraft für den Bau von Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Katastralgemeinde Altenmarkt im Thale sorgten vor drei Jahren für Unmut. Seitens der EVN Naturkraft war damals geplant mit der Stadtgemeinde Hollabrunn einen Gestattungsvertrag zu vereinbaren, um für die weiteren Schritte Planungssicherheit herzustellen.
Auf Initiative der direkt betroffenen Bevölkerung wurde vom Hollabrunner Gemeinderat der Beschluss gefasst, vor weiteren Schritten für die Umsetzung eines Windkraftprojektes eine Volksbefragung durchzuführen und deren Ergebnis einem Gemeinderatsbeschluss gleichzuhalten ist. Seit damals wurde der Zeitpunkt für die Volksbefragung mehrmals verschoben und bis heute nicht durchgeführt.
Für erneute Unruhe sorgt der Entwurf des überarbeiteten Sektoralen Raumordnungsprogramms über die Windkraftnutzung in NÖ. Dieses stellt die rechtliche Basis für die Errichtung von Windrädern dar und legt fest, wo diese errichtet werden können. Letztes Jahr wurden die Gemeinden und Energieunternehmen aufgefordert ihren Bedarf für neue oder zusätzliche Projektanfrageflächen wie z.B. Löschungen von bisher ausgewiesenen Flächen zu melden. Ziel des Landes war es, Windkraftprojekte nur dort zu ermöglichen, wo auch die Akzeptanz der Bevölkerung gegeben ist. In der Nachbargemeinde Nappersdorf-Kammersdorf sind im Entwurf der Verordnung die bisherigen Flächen gestrichen.
Die Stadtgemeinde Hollabrunn hat die Möglichkeit der Anpassung der Verordnung jedoch nicht genutzt und die ausgewiesene Fläche WE-03 bei Altenmarkt auch weiterhin enthalten. Die Thematik wurde bis heute nicht in den Gemeinderatsgremien behandelt. Die noch immer nicht durchgeführte Volksbefragung zur Errichtung von Windkraftanlagen auf dieser ausgewiesenen Fläche zeigt für uns jedoch, dass die Akzeptanz und Widmungsbereitschaft in der Gemeinde nicht geklärt sind. Genau das fordert das Land NÖ aber jedenfalls ein, sowohl in einer fachlichen als auch politischen Auseinandersetzung. Wir fordern Bürgermeister Babinsky daher erneut dazu auf im Sinne der Bevölkerung zu handeln und sich, so wie unsere Nachbargemeinde, für die Streichung der Zonierung einzusetzen. Jeder kann derzeit eine Stellungnahme zum Entwurf der geänderten Verordnung abgeben und wir rufen auch dazu auf, diese Möglichkeit auch zu nutzen.

Um die Debatte um die weitere Vorgehensweise zur Umwidmung von Grünland als Voraussetzung für die Errichtung von sechs geplanten Projekten Photovoltaikanlagen im Grünland im Hollabrunner Gemeindegebiet ist es seit der Gemeinderatssitzung verdächtig ruhig geworden. Am Osterfrieden kann es jedoch nicht liegen. Weiterlesen

„Die Stadtgemeinde Hollabrunn bekennt sich für den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf bereits versiegelten Flächen im Gemeindegebiet und den gleichzeitigen Schutz und Erhalt von Ackerböden und Grünland und beschließt im Gemeindegebiet keine Umwidmungen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf diesen Flächen vorzunehmen.“ Weiterlesen

Folgender Antrag wurde von uns in die Gemeinderatssitzung am 19.03.204 eingebracht:

Evaluierung Verkehrsmaßnahmen Tempo-30 Zonen

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn jene Kreuzungssituationen zu den Aspekten der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs evaluiert, die im Jahr 2023 im Zuge der Umsetzung der Basisgeschwindigkeit Tempo 30 km/h auf Gemeindestraßen abgeändert wurden und setzt gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen um erkannte Problemstellen zu beseitigen.

Der Antrag wurde angenommen.

Resolution zur Abänderung des Sektoralen Raumordnungsprogramms über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Antrag, dass sich die Stadtgemeinde Hollabrunn für den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf bereits versiegelten Flächen im Gemeindegebiet und den gleichzeitigen Schutz und Erhalt von Ackerböden und Grünland bekennt und den Grundsatzbeschluss beschließt im Gemeindegebiet keine Umwidmungen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf diesen Flächen vorzunehmen.
Des Weiteren beschließt der Gemeinderat der Stadtgemeinde Hollabrunn folgende Resolution zur Abänderung des Sektoralen Raumordnungsprogramms über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich (NÖ SekRop PV):
Die Stadtgemeinde Hollabrunn bekennt sich für den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf bereits versiegelten Flächen und fordert aus diesem Grund die zuständigen Stellen des Landes NÖ auf, in diesem Sinne die gültige Fassung des Sektoralen Raumordnungsprogramms über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich (NÖ SekRop PV) dahingehend abzuändern, dass die in der aktuellen Fassung des NÖ SekRop PV ausgewiesenen Zonen im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Hollabrunn ersatzlos gelöscht werden.

Der Antrag wurde abgelehnt.

 

Mehr dazu im Protokoll der Gemeinderatssitzung.

Folgende Anträge wurden von uns zu den Themen Raumordnung und Liegenschaften in die Sitzung des Ausschusses am 27.02.2024 eingebracht:

Verkauf von Bauland der Stadtgemeinde Hollabrunn ausschließlich an die ortsansässige Bevölkerung

Antrag, dass die Gemeinderat der Stadtgemeinde Hollabrunn die Einschränkung der Veräußerung von der in ihrem Eigentum stehenden Baulandes für die Errichtung von Eigenheimen ausschließlich an die ansässige Bevölkerung beschließt.
Zur ansässigen Bevölkerung zählen alle BürgerInnen und Bürger, die ihren Hauptwohnsitz von mind. 10 Jahren in der Stadtgemeinde Hollabrunn haben oder hatten.

Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.

Löschung sektorales Raumordnungsprogramm

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn eine Resolution an das Land NÖ beschließt, um die gültige Fassung des Sektoralen Raumordnungsprogramms über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich (NÖ SekRop PV) dahingehend abzuändern, dass die ausgewiesenen Zonen im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Hollabrunn ersatzlos gelöscht werden.

Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.

„Die Stadtgemeinde Hollabrunn befürwortet den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Äckern“ – mit diesem Grundsatz hat der Gemeinderat im Jahr 2022 dem Entwurf zum Sektoralen Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich zugestimmt. In dieser Verordnung sind jene Zonen kundgemacht, in denen im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Hollabrunn Photovoltaikanlagen im Grünland mit einer Größe von mehr als 2 ha jedoch nicht mehr als 5 ha (bzw. max. 10 ha mit einem entsprechenden ökologischen Konzept) errichtet werden können. Es waren die Mandatare der Liste Scharinger, die sich bereits damals gegen die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Äckern ausgesprochen haben. Die von uns damals gleichzeitig eingebrachten Anträge, mit denen die notwendigen Maßnahmen für den uneingeschränkten Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Dächern und Parkplätzen umzusetzen wären, wurden von der Mehrheitspartei, wie schon öfter, in einen Arbeitskreis zur weiteren Beratung verwiesen und dort nicht mehr weiterverfolgt.
Für uns zeigt das Abstimmungsergebnis der Volksbefragung vom 25.02.2024 zur geplanten Umwidmung von Grünland für die Errichtung von Photovoltaikanlagen, dass die Mehrheit der Hollabrunner Bevölkerung derartige Projekte ablehnt.
Um das Befragungsergebnis auch politisch umzusetzen, haben wir daher in den zuständigen Ausschuss einen entsprechenden Antrag zur Abänderung des sektoralen Raumordnungsprogramms, eingebracht, das für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Äckern zu berücksichtigen ist, berichtet Scharinger. Aus unserer Sicht soll die Stadtgemeinde Hollabrunn eine Resolution an das Land NÖ beschließen, um die gültige Fassung des Sektoralen Raumordnungsprogramms über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich (NÖ SekRop PV) dahingehend abändern, dass die ausgewiesenen Zonen im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Hollabrunn ersatzlos gelöscht werden. Dieser Antrag wurde jedoch von der Mehrheit abgelehnt.
Wir bekennen uns jedenfalls, wie in den letzten Jahren, weiterhin für den Erhalt der wertvollen landwirtschaftlichen Nutzflächen und setzen uns dafür ein, Ansuchen zur Umwidmung von Grünland-Flächen für die Aufstellung von Photovoltaikflächen nicht zu berücksichtigt.