Folgende Anträge wurden von uns zu den Themen Raumordnung und Liegenschaften in die Sitzung des Ausschusses am 04.06.2024 eingebracht:

Sanierung Güterweg Aumühlgasse – Anton Ehrenfried Straße

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Möglichkeiten zur Sanierung der ungebundenen Fahrbahn des parallel zur Bahntrasse führenden Güterwegs zwischen Aumühlgasse und Anton Ehrenfried-Straße im Stadtgebiet von Hollabrunn evaluiert und Maßnahmen zeitnah umsetzt.

Über den Antrag wurde nicht abgestimmt.

Sektorales Raumordnungsprogramm über Windkraftnutzung in NÖ – Löschung der ausgewiesenen Zonen im Gemeindegebiet Hollabrunn

Antrag, dass der Gemeinderat der Stadtgemeinde Hollabrunn folgende Resolution zur Abänderung der gültigen Fassung der Verordnung über ein Sektorales Raumordnungsprogramms über Windkraftnutzung in NÖ beschließt:
Die Stadtgemeinde Hollabrunn bekennt sich für den Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie im Gemeindegebiet bei gleichzeitigem Erhalt des für das westliche Weinviertel typischen Landschaftsbildes und fordert aus diesem Grund die zuständigen Stellen des Landes NÖ auf, in diesem Sinne die gültige Fassung des Sektoralen Raumordnungsprogramms über Windkrafterzeugung in NÖ dahingehend abzuändern, dass die in der aktuellen Fassung der Verordnung ausgewiesene Zone im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Hollabrunn (WE-03) ersatzlos gelöscht wird.

Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.

Vorbereitung Grundsatzbeschluss Errichtung Dorfhaus Groß / Kleinstelzendorf

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Möglichkeiten für die Errichtung eines, den heutigen Anforderungen entsprechenden Neubaus für ein Dorfhaus für die Ortschaften Groß und Kleinstelzendorf im Ortsgebiet prüft und unter Berücksichtigung der Anforderungen der ortansässigen Bevölkerung und Vereine und eines möglichen, geeigneten Standortes die notwendigen Schritte für einen entsprechenden Grundsatzbeschluss vorbereitet.

Über den Antrag wurde nicht abgestimmt.

Lärmschutzmaßnahmen Schießanlagen Jagd- und Sportschützenclub Hollabrunn / NÖ Landesjagdverband

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn mit den Betreibern der Schießanlage Hollabrunn in Kontakt tritt, um die Möglichkeiten für eine Reduzierung der Lärmbelästigung im Stadtgebiet von Hollabrunn zu prüfen und zeitnah umzusetzen mit dem Ziel der wahrgenommenen steigenden Lärmbelastung der Bevölkerung entgegenzuwirken und gleichzeitig die öffentliche Akzeptanz für das Bestehen der Schießanlage Hollabrunn als wichtige Sporteinrichtung in der Stadtgemeinde Hollabrunn zu erhalten.
Als Grundlage für weitere Maßnahmen beauftragt die Stadtgemeinde Hollabrunn Lärmmessungen an einen unabhängigen Gutachter, um die Lärmbelastung durch den Schießbetrieb im Stadtgebiet festzustellen.

Über den Antrag wurde nicht abgestimmt.

Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich (NÖ SekROP PV) – Löschung ausgewiesenen Zonen Gemeindegebiet Hollabrunn

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn eine Resolution an das Land NÖ beschließt um die gültige Fassung des Sektoralen Raumordnungsprogramms über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich (NÖ SekRop PV) dahingehend abzuändern, dass die ausgewiesenen Zonen im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Hollabrunn ersatzlos gelöscht werden.

Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.

Folgende Anträge wurde von uns in die Gemeinderatssitzung am 25.06.204 eingebracht:

Grundsatzbeschluss gegen die Umwidmung für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Grün- und Ackerflächen

Antrag, dass sich der Gemeinderat der Stadtgemeinde Hollabrunn zum Erhalt der landwirtschaftlichen Nutzfläche, die in Österreich immer mehr verschwindet, bekennt und daher beschließt im Gemeindegebiet keine Umwidmung für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Grün- und Ackerflächen vorzunehmen.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Ausbau von PV-Anlagen auf Gemeindeobjekten

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn den weiteren Ausbau der bisher errichteten PV-Anlagen auf Gemeindeobjekten auf eine jeweils mögliche Maximalkapazität prüft und eine entsprechende Erweiterung der bestehenden Anlagen umsetzt. Weiters werden bisher noch nicht mit PV-Anlagen ausgestattete Gemeindeobjekte hinsichtlich der Möglichkeiten für eine Errichtung derartigen Anlagen geprüft und gegebenenfalls umgesetzt.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Resolution zur Abänderung des Sektoralen Raumordnungsprogramms über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die zuständigen Stellen des Landes NÖ aufgefordert die gültige Fassung des Sektoralen Raumordnungsprogramms über Photovoltaikanlagen im Grünland in NÖ dahingehend abzuändern, dass die in der aktuellen Fassung des NÖ Sektoralen Raumordnungsprogramms ausgewiesenen Zonen im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Hollabrunn ersatzlos gelöscht werden.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Machbarkeitsprüfung Brücke für Breitenwaida

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Machbarkeit zur Nutzung des bestehenden Brückentragwerkes jener Brücke über den Göllersbach in Hollabrunn, welche im Zuge der Neugestaltung der Geh- und Radwegverbindung zum Bildungscampus erneuert wird, prüft, um, wie im 2020 beschlossenen Leitbild der Ortschaft beschrieben, eine zusätzliche, dritte Querungsmöglichkeit über den Göllersbach in Breitenwaida als Geh- und Radwegbrücke zu schaffen. Bei einer Machbarkeit setzt die Stadtgemeinde Hollabrunn die Errichtung einer Geh- und Radwegbrücke über den Göllersbach im Ortsgebiet von Breitenwaida zeitnah um.

Der Antrag wurde abgelehnt.

 

Mehr dazu im Protokoll der Gemeinderatssitzung.

Folgende Anträge wurden von uns zu den Themen Umwelt, Verkehr und Wirtschaft in die Sitzung des Ausschusses am 04.06.2024 eingebracht:

Haifischmarkierungen zur Sichtbarmachung des Rechtsvorrangs
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Möglichkeit zur Markierung von Ordnungslinien gemäß Bodenmarkierungsverordnung § 15 (3) in Form einer Linie bestehend aus gleichschenkeligen Dreiecken in weißer Farbe für jene Kreuzungen, deren Vorrangsituation im Jahr 2023 im Zuge der Umsetzung der Basisgeschwindigkeit Tempo 30 km/h auf Gemeindestraßen abgeändert wurden prüft und diese Maßnahme zeitnah umsetzt.

Über den Antrag wurde nicht abgestimmt und das Ergebnis einer bereits geplanten Verkehrsverhandlung abgewartet.

 

Beschilderung des Alltagsradverkehrsnetzes in der Stadtgemeinde Hollabrunn
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn ein Konzept für die Beschilderung des bereits definierten Radbasisnetzes im gesamten Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Hollabrunn entsprechend den Qualitätskriterien von RADLand Niederösterreich und unter Inanspruchnahme der Mobilitätsberatung erstellt und die Beschilderung zur Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen für eine familien- und kinderfreundliche Gemeinde die Beschilderung unter Inanspruchnahme der möglichen Fördermittel zeitnah umsetzt.

Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.

 

Wegeleitsystem im Gemeindegebiet Hollabrunn
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Möglichkeiten für die Erstellung einer Richtlinie für Beschilderungen für die Wegeleitung im öffentlichen Raum im gesamten Gemeindegebiet zur Definition Gestaltung, der Größe und der Aufstellung für Beschilderungen mit dem Ziel das Wegeleitsystem im Stadtgebiet zu vereinheitlichen und übersichtlich zu gestalten prüft und setzt diese Maßnahme zeitnah umsetzt.
Weiters prüft die Stadtgemeinde Hollabrunn die Möglichkeiten das bestehende Wegeleitsystem und bestehende Beschilderungen an die Vorgaben der zu erstellenden Richtlinie anzupassen und setzt diese Maßnahme zeitnah um.

Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.

 

Beschilderung Landschaftsteich Hollabrunn
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Ergänzung einer Wegeleitung (Beschilderung) zum Landschaftsteich Hollabrunn in der Robert Löfflerstraße mit dem Ziel dieses Freizeitangebot im öffentlichen Raum sichtbarer zu machen evaluiert und diese Maßnahme zeitnah umsetzt.

Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.

 

Beschilderung Generationenspielplatz / Fun4You-Area
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Ergänzung einer Wegeleitung (Beschilderung) zum Generationenspielplatz Hollabrunn beim Hubertusweg und zur Fun4You-Area (Skaterplatz / Pumptrack / Hartplatz / Calisthenik / …) in der Aumühlgasse in Hollabrunn mit dem Ziel dieses Freizeitangebot im öffentlichen Raum sichtbarer zu machen evaluiert  und diese Maßnahme zeitnah umsetzt.

Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.

 

Ergebnis Verkehrscheck Hollabrunn: Fahrradstraße Ernest Brosig Gasse / Bachpromenade
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Möglichkeit der Verordnung einer Fahrradstraße gemäß StVO § 67 für den Straßenverlauf der Ernest Brosig Gasse und der gesamten Bachpromenade mit dem Ziel der Erhöhung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Fahrradverkehrs auf der innerörtlichen Radroute entlang des Göllersbaches evaluiert und diese Maßnahme zur Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen für eine familien- und kinderfreundliche Gemeinde zeitnah umsetzt.

Über den Antrag wurde nicht abgestimmt und dieser in den Arbeitskreis „Radverkehr“ verwiesen.

 

Ergebnis Verkehrscheck: Radweg Hollabrunn – Sonnberg
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Umsetzung der radfahrtauglichen Befestigung des Güterweges parallel zum Göllersbach zwischen dem bestehenden Radweg und Bachpromenade in Hollabrunn (bestehender Radweg) evaluiert und diese Maßnahme zur Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen für eine familien- und kinderfreundliche Gemeinde in Zusammenhang mit der radfahrtauglichen Befestigung des Güterweges parallel zum Göllersbach zwischen dem bestehenden Radweg und der L 1084 und der Unterquerung der Nordwestbahn zeitnah umsetzt.

Über den Antrag wurde nicht abgestimmt und dieser in den Arbeitskreis „Radverkehr“ verwiesen.

 

Ergebnis Verkehrscheck: Radweg Sonnberg – Dietersdorf
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Umsetzung der radfahrtauglichen Befestigung des Güterweges parallel zum Göllersbach zwischen der L1084 (Sonnberg) und der L1138 (Dietersdorf) evaluiert und diese Maßnahme zur Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen für eine familien- und kinderfreundliche Gemeindezeitnah umsetzt.

Über den Antrag wurde nicht abgestimmt und dieser in den Arbeitskreis „Radverkehr“ verwiesen.

 

Buswartehäuschen – Glasmarkierungen
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Möglichkeiten zur Ausstattung der bestehenden Buswartehäuschen der Stadtgemeinde Hollabrunn mit vollflächigen Glasflächenbeklebungen evaluiert mit dem Ziel die Vorgaben hinsichtlich der Anforderungen an Glasmarkierungen für Mensch und Tier bei gleichzeitigem Erhalt des transparenten Erscheinungsbildes der Buswartehäuschen umzusetzen und weiters die Buswartehäuschen mit einem individuellen Erscheinungsbild im öffentlichen Raum sichtbar zu machen.

Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser einstimmig angenommen.

Folgender Antrag wurde von uns in die Gemeinderatssitzung am 19.03.204 eingebracht:

Evaluierung Verkehrsmaßnahmen Tempo-30 Zonen

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn jene Kreuzungssituationen zu den Aspekten der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs evaluiert, die im Jahr 2023 im Zuge der Umsetzung der Basisgeschwindigkeit Tempo 30 km/h auf Gemeindestraßen abgeändert wurden und setzt gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen um erkannte Problemstellen zu beseitigen.

Der Antrag wurde angenommen.

Resolution zur Abänderung des Sektoralen Raumordnungsprogramms über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich

Antrag, dass sich die Stadtgemeinde Hollabrunn für den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf bereits versiegelten Flächen im Gemeindegebiet und den gleichzeitigen Schutz und Erhalt von Ackerböden und Grünland bekennt und den Grundsatzbeschluss beschließt im Gemeindegebiet keine Umwidmungen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf diesen Flächen vorzunehmen.
Des Weiteren beschließt der Gemeinderat der Stadtgemeinde Hollabrunn folgende Resolution zur Abänderung des Sektoralen Raumordnungsprogramms über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich (NÖ SekRop PV):
Die Stadtgemeinde Hollabrunn bekennt sich für den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf bereits versiegelten Flächen und fordert aus diesem Grund die zuständigen Stellen des Landes NÖ auf, in diesem Sinne die gültige Fassung des Sektoralen Raumordnungsprogramms über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich (NÖ SekRop PV) dahingehend abzuändern, dass die in der aktuellen Fassung des NÖ SekRop PV ausgewiesenen Zonen im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Hollabrunn ersatzlos gelöscht werden.

Der Antrag wurde abgelehnt.

 

Mehr dazu im Protokoll der Gemeinderatssitzung.

Folgende Anträge wurden von uns zu den Themen Raumordnung und Liegenschaften in die Sitzung des Ausschusses am 27.02.2024 eingebracht:

Verkauf von Bauland der Stadtgemeinde Hollabrunn ausschließlich an die ortsansässige Bevölkerung

Antrag, dass die Gemeinderat der Stadtgemeinde Hollabrunn die Einschränkung der Veräußerung von der in ihrem Eigentum stehenden Baulandes für die Errichtung von Eigenheimen ausschließlich an die ansässige Bevölkerung beschließt.
Zur ansässigen Bevölkerung zählen alle BürgerInnen und Bürger, die ihren Hauptwohnsitz von mind. 10 Jahren in der Stadtgemeinde Hollabrunn haben oder hatten.

Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.

Löschung sektorales Raumordnungsprogramm

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn eine Resolution an das Land NÖ beschließt, um die gültige Fassung des Sektoralen Raumordnungsprogramms über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich (NÖ SekRop PV) dahingehend abzuändern, dass die ausgewiesenen Zonen im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Hollabrunn ersatzlos gelöscht werden.

Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.

Folgende Anträge wurden von uns zu den Themen Finanzen, Sport, Jugend und wirtschaftliche Unternehmungen in die Sitzung des Ausschusses am 04.03.2024 eingebracht:

Generationenspielplatz Hollabrunn Kletterpyramide

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Möglichkeiten für die Erweiterung des Spielangebots am Generationenspielplatz Hollabrunn um eine Kletterpyramide prüft und diese Maßnahme zeitnah umsetzt.

Über den Antrag wurde abgestimmt und dahingehend angenommen, dass vorerst nur die Kosten erhoben werden
und eine Umsetzung erst mittelfristig in Erwägung gezogen wird.

Beschilderung von Hydranten

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Möglichkeiten für die Beschilderung von Hydranten der Stadtgemeinde Hollabrunn für die Vorgangsweise eines privaten Wasserbezuges (z.B. Poolbefüllung) prüft und diese Maßnahme zeitnah umsetzt.

Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt. Weiters wurde festgelegt in einer der nächsten Blickpunktausgaben einen Artikel mit der Vorgangsweise eines privaten Wasserbezuges vorzusehen.

Folgende Anträge wurden von uns zu den Themen Umwelt, Verkehr und Wirtschaft in die Sitzung des Ausschusses am 27.02.2024 eingebracht:

Ergebnis Verkehrscheck Hollabrunn: Zusätzliche Behinderten-Stellplätze im Stadtgebiet von Hollabrunn
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Möglichkeiten für weitere Behindertenparkplätze an stark frequentierten Orten im Stadtgebiet von Hollabrunn evaluiert und zeitnah weitere Behindertenparkplätze errichtet.

Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.

 

Ergebnis Verkehrscheck Hollabrunn: Durchgehende Gehsteige im Bereich des Hollabrunner Stadtfriedhofes
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Errichtung von Gehsteigen in Hollabrunn im Straßenverlauf Friedhofsweg/Marchartsteig und im Bereich des Friedhofsparkplatzes evaluiert, um die Verkehrssicherzeit in diesem Bereich zu erhöhen und diese Maßnahme zeitnah umsetzt.

Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.

 

Ergebnis Verkehrscheck Magersdorf: Durchgehende Gehsteig Gaisberggasse
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Errichtung von Gehsteigen in Magersdorf im Straßenverlauf der Gaisberggasse evaluiert, um die Verkehrssicherheit in diesem Bereich zu erhöhen und diese Maßnahme zeitnah umsetzt.

Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.

 

Ergebnis Verkehrscheck: Radweg Hollabrunn – Sonnberg
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Umsetzung der radfahrtauglichen Befestigung des Güteweges parallel zum Göllersbach zwischen dem bestehenden Radweg und L 1984 (Sonnberg) und der Errichtung einer Unterquerung der Nordwestbahn im Bereich der Eisenbahnbrücke evaluiert und diese Maßnahme zur Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen für eine familien- und kinderfreundliche Gemeinde zeitnah umsetzt.

Über den Antrag wurde nicht abgestimmt und dieser in den Arbeitskreis Rad verwiesen.

 

Ergebnis Verkehrscheck Breitenwaida: Straßenbeleuchtung Promenadenweg
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Möglichkeit der Ergänzung der Straßenbeleuchtung im Straßenverlauf des Promenadenweges im Abschnitt zwischen Hauptstraße und Klingenweg mit zusätzlichen Lichtpunkten prüft.

Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser angenommen.

 

Beschilderung Blackout-Kommunikationsstellen
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Möglichkeiten für eine Beschilderung der im Gemeindegebiet definierten Notfallmelde- und Informationsstellen prüft und diese Maßnahme zeitnah umsetzt.

Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.

Folgende Anträge wurden von uns zu den Themen Raumordnung und Liegenschaften in die Sitzung des Ausschusses am 21.11.2023 eingebracht:

Information zu den Bauwerksschäden an Anrainergebäuden zufolge der Errichtung der Anlage „Hollerhof Hollabrunn“

Antrag, dass die Die Baubehörde der Stadtgemeinde Hollabrunn evaluiert die Möglichkeiten um an die an die Anrainer des Projektes „Hollerhof Hollabrunn“ und weitere, durch Bauwerksschäden Betroffene heranzutreten und über die rechtlichen Möglichkeiten zur Behebung allfällig durch die Bautätigkeiten verursachten Bauwerksschäden zu informieren und setzt diese Schritte zeitnah um.

Über den Antrag wurde nicht abgestimmt und berichtet, dass die Baubehörde die Erstellung einer Beweissicherung vor Baubeginn den Bauwerbern aufgetragen hat. Die Bauwerber sind in Kontakt mit Anrainern betreffend Klärung und Behebung etwaiger Schäden, das passiert auf zivilrechtlicher Basis.

Umwidmung von Flächen in Bauland in der Stadtgemeinde Hollabrunn

Antrag, dass der Hollabrunner Gemeinderat beschließt ab sofort ausschließlich Umwidmungen in die Flächenwidmungsart Bauland durchzuführen, wenn die umzuwidmenden Flächen vor der Umwidmung im Eigentum der Stadtgemeinde Hollabrunn stehen.

Über den Antrag wurde nicht abgestimmt und berichtet, dass grundsätzlich nur Flächen im Eigentum oder im Einfluss der Stadtgemeinde in Bauland umgewidmet werden. Beispielsweise ist es aber auch so, dass im Zuge einer Baulanderschließung ein kleiner Teil im Eigentum des Grundverkäufers bleibt, dies im Kaufpreis Berücksichtigung findet und auch eine Bauverpflichtung auferlegt wird.

Am 22. Dezember fand das Eishockey-Spiel Wild Hogs Hollabrunn gegen die Zwettler Hurricans am Hollabrunner Eislaufplatz statt. Gemeinderätin Daniela Lichtenecker konnte den Puck für das Spiel spenden und wünschte der Heimmannschaft viel Erfolg.

Blackout – in den letzten Jahren wurde verstärkt über mögliche Katastrophenszenarien wie bespielweise einem großflächigen längeren Stromausfall berichtet. Neben den bereits umgesetzten Vorsorgemaßnahmen der Stadtgemeinde Hollabrunn zur Sicherstellung der kommunalen Versorgung ist jedoch auch eine zielgerichtete Information der Bevölkerung zu dieser Thematik erforderlich.
Wir haben daher bereits vor einem Jahr einen entsprechenden Antrag eingebracht, die vorhandenen Informationen zum Thema Sicherheit wie z.B. einem Blackout mit Informationsangeboten auf der Gemeindehomepage oder einem Informationsblatt für jeden Haushalt zu ergänzen.
Wie kann ich mich selbst auf einen Krisenfall vorbereiten? Wie funktioniert Nachbarschaftshilfe in diesen Situationen? Wo erhalte ich Informationen und wie erfolgt die Kommunikation? Diese und viele weitere Fragen werden in einer jetzt in einer neuen Broschüre der Stadtgemeinde Hollabrunn beantwortet, die an jeden Haushalt versendet wird. Wir freuen uns, dass unsere Idee umgesetzt werden konnte und bedanken uns bei allen Beteiligten für die gelungene Umsetzung.

Digital und online – Schlagworte, die auch in der Gemeinde immer mehr Bedeutung bekommen. Eine sehr hilfreiche Entwicklung stellt dabei die Umsetzung von Digitalen Amtstafeln dar. Vereinfacht gesagt sind das interaktive Monitore, die den bisher bekannten Schaukasten ergänzen oder auch ersetzen. Weiterlesen

Folgende Anträge wurden von uns zu den Themen Raumordnung und Liegenschaften in den Ausschuss am 05.06.2023 eingebracht:

Grundsatzbeschluss Neubau Nahversorger Breitenwaida

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Möglichkeiten für die Errichtung eines, den heutigen Anforderungen entsprechenden Neubaus für einen Nahversorger mit Café, Wohnungen und Räumlichkeiten für z.B. Arzt/Apotheke an der im dafür im Masterplan zur Ortskerngestaltung vorgesehenen Stelle im Ortsgebiet prüft und die notwendigen Schritte für einen entsprechenden Grundsatzbeschluss vorbereitet.

Über den Antrag wurde nicht abgestimmt und berichtet, dass die beantragte Prüfung bereits stattgefunden hat, die Wirtschaftlichkeit eines Bauträgerprojektes aufgrund des für die Gemeinde unabdingbaren Nahversorgers jedoch nicht gegeben war. Wenn sich zukünftig weitere Möglichkeiten ergeben, werden diese geprüft.

Immobilienentwicklung durch die KommReal

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn in Ihrer Funktion als Eigentümerin an der KommReal den Einsatz der Gesellschaft für den Zweck der Projektentwicklung von Immobillien (Ankauf, Sanierung, Vermarktung) mit dem Ziel der Baulandmobilisierung im Gemeindegebiet prüft.

Über den Antrag wurde nicht abgestimmt und berichtet, dass die beantragte Prüfung schon bisher passierte und auch zukünftig durch die KommReal der Ankauf und die Verwertung verfügbarer Liegenschaften mit dem Ziel der Baulandmobilisierung geprüft wird.

Entwicklung Leerstandmanagement

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Möglichkeiten für die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung des Leerstandes unter Inanspruchnahme von Fördermitteln in der kommenden EU/LEADER Förderperiode prüft.

Über den Antrag wurde nicht abgestimmt und berichtet, dass durch die HOMAG bereits vor 3-4 Jahren versucht wurde ein Leerstandsmanagement zu installieren, dies jedoch mangels der Beteilung der jeweiligen Liegenschaftseigentümer nicht
umgesetzt werden konnte. Weiters wurde massiv Kritik durch Immobilienmakler laut, die darin einen Eingriff in ihr Gewerbe sahen.

Folgender Antrag wurde von uns in die Gemeinderatssitzung am 31.05.2023 eingebracht:

Nutzung der Flächenmanagement-Datenbank durch die Stadtgemeinde Hollabrunn

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Gemeindeverwaltung die Flächenmanagement-Datenbank für die Baulandmobilisierung und Planung der Stadtentwicklung nutzt und regelmäßig den aktuellen Stand der Datenbank in den Ausschusssitzungen als Entscheidungsgrundlage für erforderliche Gemeinderatsbeschlüsse für die Stadtentwicklung präsentiert.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Resolution — Städte brauchen eine Leerstandsabgabe

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Resolution „Städte brauchen eine Leerstandsabgabe“ beschließt und die Bundesregierung auffordert, rechtliche Möglichkeiten für eine Erhöhung der maximalen Höhe der von den Ländern zu beschließenden Leerstandsabgabe einzuführen.

Weiters werden die NÖ Landesregierung und die Klubs im NÖ Landtag von der Stadtgemeinde Hollabrunn aufgefordert, eine Leerstandsabgabe für Wohnbau- und Gewerbeflächen nach dem Vorbild der Bundesländer Steiermark, Salzburg und Tirol zu beschließen.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Inanspruchnahme und Bewerbung der Landesförderung „Entwicklung und Nutzung von derzeit nicht mehr oder nicht entsprechend dem Standortpotenzial genutzten Flächen und Objekten im Ortsgebiet“

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn bei gemeindeeigenen Objekten und Flächen die Möglichkeiten bzw. Notwendigkeiten zur Inanspruchnahme der Landesförderung „Entwicklung und Nutzung von derzeit nicht mehr oder nicht entsprechend dem Standortpotenzial genutzten Flächen und Objekten im Ortsgebiet“ prüft und die gegenständliche Landesförderung über die Gemeindemedien bewirbt.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Änderung des Bebauungsplanes – Bebauungsdichte, Geschoßflächenzahl

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Überarbeitung der Bebauungspläne für das gesamte Gemeindegebiet und der darin bisher verordneten Bebauungsdichte und die Möglichkeiten zur Erarbeitung einer Verordnung für eine höchstzulässige Geschoßflächenzahl prüft mit dem Ziel, die Errichtung von großvolumigen Wohnbauten einzuschränken.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Änderung des Bebauungsplan – Niederschlagswasser

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die die Möglichkeit zur Änderung der Bebauungspläne im Gemeindegebiet hinsichtlich der Implementierung der Vorgaben für die Zonen, in denen die Ableitung von Niederschlagswässern von versiegelten Flächen oder Dachflächen in einem dafür vorgesehenen Kanal oder in einem Vorfluter untersagt oder in einem anzugebenden Ausmaß eingeschränkt (siehe dazu § 30 (20) NÖ ROG), prüft.

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die die Möglichkeit zur Änderung der Bebauungspläne im Gemeindegebiet hinsichtlich der Implementierung der Vorgaben für die Zonen, in denen die Sammlung von Niederschlagswässern in einem bestimmten Ausmaß in dafür geeigneten Behältern (Zisternen) zu erfolgen hat (siehe dazu § 30 (23) NÖ ROG), prüft.

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die die Möglichkeit zur Änderung der Bebauungspläne im Gemeindegebiet hinsichtlich der Implementierung der Vorgaben für Grundflächen in bestimmten Teilen oder in einem bestimmten prozentuellen Ausmaß inklusive deren Oberflächenbeschaffenheit, die für die Versickerung von Niederschlagswasser vorzusehen sind (siehe dazu § 30 (24) NÖ ROG), prüft.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Änderung des Bebauungsplan – Versickerung von Niederschlagswasser auf Parkplätzen

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die die Möglichkeit zur Änderung der Bebauungspläne im Gemeindegebiet hinsichtlich der Implementierung der Vorgaben für die Grundflächen bei Parkplätzen in bestimmten Teilen oder in einem bestimmten prozentuellen Ausmaß inklusive deren Oberflächenbeschaffenheit, die für die Versickerung von Niederschlagswasser vorzusehen sind (siehe dazu § 30 (24) NÖ ROG), prüft.

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die die Möglichkeit zur Änderung der Bebauungspläne im Gemeindegebiet hinsichtlich der Implementierung der Vorgaben für die Errichtung von Parkplätzen im gesamten Gemeindegebiet hinsichtlich der Versickerungsfähigkeit von Niederschlagswasser, prüft.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Mehr dazu im Protokoll der Gemeinderatssitzung.

In den letzten Wochen sorgen Schreiben der Stadtgemeinde Hollabrunn bei zahlreichen Grundeigentümern für Ärger. Mit Bescheid werden diese zur Zahlung einer Ergänzungsabgabe für die Aufschließung des Grundstückes aufgefordert – obwohl für die Aufschließung teilweise schon vor Jahrzehnten bereits Abgaben geleistet wurden. Auslöser ist die Anwendung eines Paragraphen der NÖ Bauordnung, der im Jahr 2018 in Kraft getreten ist. Laut Rechtsauslegung der Stadtgemeinde Hollabrunn ist beispielweise für ein Grundstück, für das in der Vergangenheit bereits die Aufschließungsabgabe nach dem damaligen Rechtsstand entrichtet wurde, nochmal eine Ergänzung zu zahlen, wenn seit damals genehmigungspflichtige Änderungen der Gebäudekubatur stattgefunden haben.
Rechtswidrig? – vermutlich, denn laut Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes NÖ aus dem Jahr 2021 kann der Paragraph der Bauordnung nur für jene Fälle vorgeschrieben werden, die nach dem 30.08.2018 verwirklicht wurden. Wir werden uns dieser Sache jedenfalls annehmen und um Aufklärung einsetzen.
Mittlerweile wurden bereits einige ausgestellten Bescheide durch die Stadtgemeinde Hollabrunn wieder aufgehoben. Scheinbar herrscht auch in der Amtsstube bereits Zweifel zu der Rechtmäßigkeit.

Folgende Anträge wurden von uns zu den Themen Raumordnung und Liegenschaften am 07.03.2023 eingebracht:

Inanspruchnahme und Bewerbung der Landesförderung zur Entwicklung und Nutzung von derzeit nicht mehr oder nicht entsprechend dem Standortpotenzial genutzten Flächen und Objekten im Ortsgebiet

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn bei gemeindeeigenen Objekten und Flächen die Möglichkeiten bzw. Notwendigkeiten zur Inanspruchnahme der Landesförderung zur Entwicklung und Nutzung von derzeit nicht mehr oder nicht entsprechend dem Standortpotenzial genutzten Flächen und Objekten im Ortsgebiet prüft. Weiters bewirbt die Stadtgemeinde die Landesförderung über die Gemeindemedien.

Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.

Folgende Anträge wurden von uns zu den Themen Finanzen, Sport, Jugend und wirtschaftliche Unternehmungen am 13.03.2023 eingebracht:

Maßnahmen zum Schutz vor K.O.-Tropfen

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Möglichkeiten zur Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz vor K.O.-Tropfen in Form von dafür gedachten, wiederverwendbaren bunten Hartplastikdeckel, die mit einem Clip versehen und auf Rändern von Gläsern unterschiedlicher Größen befestigt werden können und einen dazu gedachten begleitenden Infofolder prüft und diese Maßnahmen zeitnah umsetzt.

Über den Antrag wurde nicht abgestimmt, das Thema wird in den Jugendausschuss verwiesen um
gemeinsam mit dem Jugendtreff in den Schulen Informationskampagnen zu machen.

Fusion der HoMaG in die Abteilung für Kultur und Tourismus der Stadtgemeinde Hollabrunn

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Möglichkeiten zur Verlagerung der bisherigen Tätigkeiten des Veranstaltungs- und Eventmanagements von der Hollabrunn Marketing GmbH in die Abteilung für Kultur und Tourismus der Stadtgemeinde Hollabrunn prüft mit dem Ziel die frei werdenden Ressourcen für Umsetzung der Aufgaben gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 14.12.2015 zu nutzen.

Diese Aufgaben sind:

  • Stadt- und Citymarketing
  • Tourismusmarketing
  • Standortmarketing
  • Organisation von wirtschaftsnahen Veranstaltungen
  • Netzwerk-Management
  • UnternehmerInnen Service
  • Wohnortmarketing
  • Projektspezifische Öffentlichkeitsarbeit
  • Betreiben eines Regionenshops

Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.

Planungssicherheit für Freiwillige Feuerwehren

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die von den Freiwilligen Feuerwehren im Gemeindegebiet eingebrachten Finanzierungsbedarf im Investitionsnachweis zukünftiger Voranschläge bzw. Nachtragsvoranschläge in Abhängigkeit der Möglichkeiten des Gemeindehaushalts berücksichtigt mit dem Ziel, den Feuerwehren langfristige Planungssicherheit für die Umsetzung notwendiger Investitionen in Ausrüstung, Gerät und Fahrzeuge bzw. Gebäudeinfrastruktur zu geben.

Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.

Freiwillige Feuerwehr Breitenwaida – Grundsatzbeschluss

Antrag, dass die der Gemeinderatssitzung am 28.03.2023 einen Grundsatzbeschluss für die geplanten Investitionen im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr Hollabrunn für die Anschaffung eines Tanklöschfahrzeug TLFA 3000 mit einem geschätzten Finanzierungsbeitrag seitens der Stadtgemeinde von € 375.000,- für das Jahr 2027, die Anschaffung von Anschaffung von Helmen und Schutzjacken mit einem geschätzten Finanzierungsbeitrag seitens der Stadtgemeinde von € 40.800,- für das Jahr 2024 und die Errichtung eines externen Lagers für die Lagerung von Gerät und Ausrüstung beschlossen wird.

Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.

Antrag an den Abfallverband für zusätzlich kleiner Restmüllbehälter

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn als Mitgliedsgemeinden im Abfallverband Hollabrunn den Antrag an den Abfallverband Hollabrunn stellt , die Umsetzung für die Einführung einer zusätzlichen Behältergröße zum bisherigen Angebot für Restmüllbehälter eine kleinere Behältergröße (< 80 l) mit entsprechend geringeren Kosten zu prüfen und dieses Angebot zeitnah umzusetzen.

Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.

Befragung Arbeitszeit-Modell – Vier-Tage-Woche in der Verwaltung

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn eine Befragung bei den Mitarbeitern der Verwaltung durchführt, um den Bedarf eines Arbeitszeit-Modell – Vier-Tage-Woche bei unveränderter Gesamtarbeitszeit zu erheben. Das Ergebnis der Umfrage soll als Grundlage für ein mögliches Pilotprojekt zur Umsetzung eines geänderten Arbeitszeitmodells dienen.

Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.

Seit Kurzem ist das Trennen des Abfalls neu und landesweit einheitlich geregelt. Eine gute Sache, die zum Ziel hat die Menge an Hausmüll zu reduzieren. So sind seit 01.01.2023 alle Verpackungen außer Glas und Papier über den Gelben Sack zu entsorgen um mehr Wertstoffe für den Recycling-Kreislauf zu sichern. Gleichzeitig reduziert sich bei richtiger Trennung jene Abfallmenge, die über den Restmüll entsorgt werden muss. Weiterlesen

Letzten Samstag fand das Eishockey-Spiel Wild Hogs Hollabrunn gegen die Stockerauer Stock City Oilers am Hollabrunner Eislaufplatz statt. Gemeinderat Bernhard Wagner konnte den Puck für das Spiel spenden und wünschte der Heimmannschaft viel Erfolg.

Transparenz ist für uns bei allen politischen Vorgängen wichtig, wir setzten uns daher dafür ein in der Gemeindepolitik der Bevölkerung die größtmögliche Transparenz zu gewährleisten. Weiterlesen

Folgende Anträge wurden von uns zu den Themen Finanzen, Sport, Jugend und wirtschaftliche Unternehmungen am 28.11.2022 eingebracht:

TAschenbecher

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn den kostenlos zu beziehenden TAschenbecher an öffentlichen Einrichtungen der Stadtgemeinde Hollabrunn wie dem Freibad, dem Eislaufplatz oder dem Fußballplatz zur freien Entnahme zur Verfügung..

Über den Antrag wurde nicht abgestimmt, es erfolgt Evaluierung von Ausgabestellen und eine Forcierung der Bewerbung.