Folgende Anträge wurden von uns zu den Themen Raumordnung und Liegenschaften am 07.03.2023 eingebracht:

Inanspruchnahme und Bewerbung der Landesförderung zur Entwicklung und Nutzung von derzeit nicht mehr oder nicht entsprechend dem Standortpotenzial genutzten Flächen und Objekten im Ortsgebiet

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn bei gemeindeeigenen Objekten und Flächen die Möglichkeiten bzw. Notwendigkeiten zur Inanspruchnahme der Landesförderung zur Entwicklung und Nutzung von derzeit nicht mehr oder nicht entsprechend dem Standortpotenzial genutzten Flächen und Objekten im Ortsgebiet prüft. Weiters bewirbt die Stadtgemeinde die Landesförderung über die Gemeindemedien.

Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.

Folgende Anträge wurden von uns zu den Themen Finanzen, Sport, Jugend und wirtschaftliche Unternehmungen am 13.03.2023 eingebracht:

Maßnahmen zum Schutz vor K.O.-Tropfen

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Möglichkeiten zur Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz vor K.O.-Tropfen in Form von dafür gedachten, wiederverwendbaren bunten Hartplastikdeckel, die mit einem Clip versehen und auf Rändern von Gläsern unterschiedlicher Größen befestigt werden können und einen dazu gedachten begleitenden Infofolder prüft und diese Maßnahmen zeitnah umsetzt.

Über den Antrag wurde nicht abgestimmt, das Thema wird in den Jugendausschuss verwiesen um
gemeinsam mit dem Jugendtreff in den Schulen Informationskampagnen zu machen.

Fusion der HoMaG in die Abteilung für Kultur und Tourismus der Stadtgemeinde Hollabrunn

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Möglichkeiten zur Verlagerung der bisherigen Tätigkeiten des Veranstaltungs- und Eventmanagements von der Hollabrunn Marketing GmbH in die Abteilung für Kultur und Tourismus der Stadtgemeinde Hollabrunn prüft mit dem Ziel die frei werdenden Ressourcen für Umsetzung der Aufgaben gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 14.12.2015 zu nutzen.

Diese Aufgaben sind:

  • Stadt- und Citymarketing
  • Tourismusmarketing
  • Standortmarketing
  • Organisation von wirtschaftsnahen Veranstaltungen
  • Netzwerk-Management
  • UnternehmerInnen Service
  • Wohnortmarketing
  • Projektspezifische Öffentlichkeitsarbeit
  • Betreiben eines Regionenshops

Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.

Planungssicherheit für Freiwillige Feuerwehren

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die von den Freiwilligen Feuerwehren im Gemeindegebiet eingebrachten Finanzierungsbedarf im Investitionsnachweis zukünftiger Voranschläge bzw. Nachtragsvoranschläge in Abhängigkeit der Möglichkeiten des Gemeindehaushalts berücksichtigt mit dem Ziel, den Feuerwehren langfristige Planungssicherheit für die Umsetzung notwendiger Investitionen in Ausrüstung, Gerät und Fahrzeuge bzw. Gebäudeinfrastruktur zu geben.

Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.

Freiwillige Feuerwehr Breitenwaida – Grundsatzbeschluss

Antrag, dass die der Gemeinderatssitzung am 28.03.2023 einen Grundsatzbeschluss für die geplanten Investitionen im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr Hollabrunn für die Anschaffung eines Tanklöschfahrzeug TLFA 3000 mit einem geschätzten Finanzierungsbeitrag seitens der Stadtgemeinde von € 375.000,- für das Jahr 2027, die Anschaffung von Anschaffung von Helmen und Schutzjacken mit einem geschätzten Finanzierungsbeitrag seitens der Stadtgemeinde von € 40.800,- für das Jahr 2024 und die Errichtung eines externen Lagers für die Lagerung von Gerät und Ausrüstung beschlossen wird.

Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.

Antrag an den Abfallverband für zusätzlich kleiner Restmüllbehälter

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn als Mitgliedsgemeinden im Abfallverband Hollabrunn den Antrag an den Abfallverband Hollabrunn stellt , die Umsetzung für die Einführung einer zusätzlichen Behältergröße zum bisherigen Angebot für Restmüllbehälter eine kleinere Behältergröße (< 80 l) mit entsprechend geringeren Kosten zu prüfen und dieses Angebot zeitnah umzusetzen.

Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.

Befragung Arbeitszeit-Modell – Vier-Tage-Woche in der Verwaltung

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn eine Befragung bei den Mitarbeitern der Verwaltung durchführt, um den Bedarf eines Arbeitszeit-Modell – Vier-Tage-Woche bei unveränderter Gesamtarbeitszeit zu erheben. Das Ergebnis der Umfrage soll als Grundlage für ein mögliches Pilotprojekt zur Umsetzung eines geänderten Arbeitszeitmodells dienen.

Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.

Folgende Anträge wurden von uns zu den Themen Raumordnung und Liegenschaften am 22.11.2022 eingebracht:

Bauberatung Kellergassen
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Möglichkeiten über eine verpflichtende Inanspruchnahme der Kellergassen-Bauberatung des Landes NÖ für anzeige- und einreichpflichtige Maßnahmen gemäß NÖ Bauordnung für Eigentümer in den Kellergassen der Stadtgemeinde Hollabrunn prüft.

Über den Antrag wurde abgestimmt und diesem zugestimmt.

Schutzzonen Kellergassen

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Möglichkeiten bzw. Notwendigkeiten über eine Verordnung von Schutzzonen gemäß NÖ Raumordnungsgesetz in den Kellergassen der Stadtgemeinde Hollabrunn prüft.

Über den Antrag wurde abgestimmt und diesem zugestimmt.

Wir freuen uns über den Entschluss den Breitbandausbau endlich aktiv zu starten. Der einstimmige Beschluss den Glasfaserausbau im gesamten Gemeindegebiet dem Unternehmen Speed Connect GmbH zu gestatten ist ein wichtiger Meilenstein in dieser Sache. Geht alles nach Plan, werden in den kommenden 2 Jahren alle Haushalte, die eine Glasfaseranschluss wollen, mit dieser Technologie ausgestattet.
Bereits im März 2021 haben wir den Antrag eingebracht, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn den Breitbandausbau aktiv anzugehen mit der Glasfasergesellschaft nöGIG in Kontakt tritt um den Prozess für einen Glasfaserausbau nach dem NÖ Modell zu initiieren. Damals wurde der Antrag jedoch abgelehnt. Die Gründe für die Ablehnung waren damals vielfältig und für uns nicht nachvollziehbar. Nun scheinen diese Hindernisse sehr zu unserer Freude heute nicht mehr zu bestehen.

Regionale Versorgung mit Obst ist in der Gemeinde Hollabrunn möglich und sinnvoll und die große Anzahl an Obstbäumen in privaten Gärten und auch auf öffentlichem Grund beachtlich. Weiterlesen

Die Versorgung mit leistungsfähiger Breitbandinfrastruktur ist heutzutage eine Voraussetzung für ein langfristiges wirtschaftliches Wachstum einer Region und die Chancengleichheit für den ländlichen Raum. Weiterlesen

Folgende Anträge wurden von uns zu den Themen Finanzen, Sport, Jugend und wirtschaftliche Unternehmungen am 09.06.2022 eingebracht:

DogWatcher

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn ein Konzept zur Einführung des Modells „DogWatcher“ durch Ausweitung des Aufgabengebietes für den in Hollabrunn bereits beauftragten Wachdienst (Parkraumüberwachung) als Grundlage für weitere Entscheidungen erstellt.

Über den Antrag wurde nicht abgestimmt, es erfolgt ein Abstimmungsgespräch mit dem Sicherheitsgemeinderat bezüglich Kosten und Nutzen.

 

Job Fahrrad

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Einführung einer Aktion „Job-Fahrrad“, bei der für Gemeindebedienstete nach dem (privaten) Ankauf eines „straßentauglichen Fahrrades oder E-Bikes“ ein Guthaben der Hollabrunn-Card im Wert von 300 Euro ausgezahlt werden soll prüft.

Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt. Es soll jedoch eine Bedarfsanalyse über den Ankauf von E-Bike(s) durch die Stadtgemeinde samt Standorterhebung und Nutzungspotenzial als Entscheidungsgrundlage erhoben werden.

 

Aktualisierung touristische Informationstafel / Aufstellung weiterer Informationstafeln

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die dargestellten Informationen auf den bestehenden touristischen Informationstafeln evaluiert und erneuert entsprechend die Beklebung. Weiters prüft die Stadtgemeinde Hollabrunn die Aufstellung von zusätzlichen touristischen Informationstafeln in den Ortschaften der Stadtgemeinde Hollabrunn und errichtet diese.

Der Antrag wurde aufgrund eines Formalfehlers nicht behandelt und wird in die nächste Sitzung eingebracht.

 

Veröffentlichung der Gemeindeverordnungen über das Rechtsinformationssystem (RIS)

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Möglichkeit der Veröffentlichung von Verordnungen der Stadtgemeinde Hollabrunn über das Rechtsinformationssystem (RIS) des Bundeskanzleramtes prüft.

Der Antrag wurde aufgrund eines Formalfehlers nicht behandelt und wird in die nächste Sitzung eingebracht.

 

Einrichtung einer Stadtpolizei

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn ein Konzept für die notwendigen Maßnahmen und die Kosten für die Einführung einer Stadtpolizei (Gemeindewachkörper) als Entscheidungsgrundlage für weitere Schritte erstellt.

Der Antrag wurde aufgrund eines Formalfehlers nicht behandelt und wird in die nächste Sitzung eingebracht.

Regionale Versorgung mit Obst ist aus unserer Sicht in der Gemeinde Hollabrunn möglich und sinnvoll und die große Anzahl an Obstbäumen in privaten Gärten und auch auf öffentlichem Grund beachtlich. Weiterlesen

Die Kellergassen des Weinviertels zählen zu einer kulturhistorischen Besonderheit und prägen das Landschaftsbild seit Jahrhunderten. Gerade aus diesem Grund stellen die Kellergassen und ihre Presshäuser auch ein erhaltenswertes Kulturgut dar. Weiterlesen

Folgende Anträge wurden von uns zu den Themen Kultur, Bildung, Schule und Soziales am 24.11.2021 eingebracht:

Erstellung, Bewerbung und kostenlose zur Zurverfügungstellung von virtuellen Spaziergängen im Gemeindegebiet von Hollabrunn

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn virtuelle Spaziergänge (Beispiel der Stadtgemeinde Horn) im Gemeindegebiet von Hollabrunn erstellt, bewirbt und kostenlos zur Zurverfügungstellung stellt.

Über den Antrag wurde nicht abgestimmt.

Die Kellergassen des Weinviertels zählen zu einer kulturhistorischen Besonderheit und prägendas Landschaftsbild seit Jahrhunderten. Gerade aus diesem Grund stellen die Kellergassen und ihre Presshäuser auch ein erhaltenswertes Kulturgut dar. Weiterlesen

Folgende Anträge wurden von uns in die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft am 07.09.2021 eingebracht:

Hollabrunn – Aumühlgasse, Schutzweg und Gehsteig 
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Umsetzbarkeit für die Errichtung eines Gehsteiges in der Aumühlgasse von der Kreuzung Josef Weisleinstraße Richtung Westen und die Markierung von Schutzwegen in der Kreuzung (Kreisverkehr) prüft und diese Maßnahmen zeitnah umsetzt.

Die Maßnahmen werden umgesetzt, wenn die notwendigen Voraussetzungen dazu gegeben sind.

Hollabrunn – Vohburggasse, Gehsteig 
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Umsetzbarkeit für die Errichtung / Befestigung von Gehsteigen in der Vohburggasse im Bereich der Straße der Sudentendeutschen prüft und diese Maßnahmen zeitnah umsetzt.

Die Maßnahmen werden umgesetzt, wenn die derzeit laufenden Einbautenverlegungen und die Errichtung einer Wohnhausanlage abgeschlossen sind.

Hollabrunn – Ernest Brosiggasse, Gehsteig 
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Umsetzbarkeit eines Gehsteiges in der Ernest Brosiggasse im Bereich des Fetter Baumarktes prüft und diese Maßnahmen zeitnah umsetzt.

Die Maßnahmen ist nicht umsetzbar, da es sich in diesem Bereich um Privatgrund handelt.

Aspersdorf – Rossau, Gehsteig 
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Umsetzbarkeit für die Errichtung eines Gehsteiges in der Rossau im Ortsgebiet von Aspersdorf prüft und diese Maßnahmen zeitnah umsetzt.

Die Maßnahmen werden nicht umgesetzt, da aufgrund der geringen Fahrzeugfrequenz die Errichtung eines Gehsteiges nicht erforderlich ist. Für Anrainer besteht die Möglichkeit, eine staubfrei befestigte Fläche zu errichten, die Stadtgemeinde Hollabrunn übernimmt dazu die Kosten in Höhe bis € 20,-/m².

Breitenwaida – Wienerstraße/Bahnstraße, Gehsteig 
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Umsetzbarkeit für die Errichtung eines beidseitigen Gehsteiges im Bereich der Eisenbahnkreuzung und die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches im Bereich Hagenweg / Parkplatz prüft und diese Maßnahmen zeitnah umsetzt.

Die Maßnahmen werden umgesetzt, wenn die notwendigen Voraussetzungen dazu gegeben sind.

Breitenwaida – Tullnerstraße, Gehsteig 
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Umsetzbarkeit für die Errichtung eines Gehsteiges im Bereich der Tullnerstraße (Breitenwaida / Kleedorf) prüft und diese Maßnahmen zeitnah umsetzt.

Die Maßnahmen werden umgesetzt, wenn die notwendigen Voraussetzungen (Abschluss der Bebauung der angrenzenden Bauplätze) dazu gegeben sind.

Hollabrunn – Gschmeidlerstraße/Gerichtsberggasse/Znaimerstraße, Radroutenführung 
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Umsetzbarkeit einer geänderten Wegführung der Radrouten im Bereich der Gschmeidlerstraße/Gerichtsberggasse/Znaimerstraße prüft und diese Maßnahmen zeitnah umsetzt.

Die Maßnahmen wird im Zuge der Erstellung des überörtlichen Radwegenetzes untersucht.

Hollabrunn – Znaimerstraße, Mehrzweckstreifen 
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Umsetzbarkeit von Mehrzweckstreifen in der Znaimerstraße von der Kreuzung Mühlenring bis zur Kreuzung Gewerbering prüft und diese Maßnahmen zeitnah umsetzt.

Die Maßnahmen wird im Zuge der Erstellung des überörtlichen Radwegenetzes untersucht.

Hollabrunn – Sparkassegasse, Radroutenführung 
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die die Richtigkeit der Beschilderung für das Radfahren in der Sparkassegasse und am Hauptplatz (Fahren gegen die Einbahn bzw. in der Fußgängerzone) prüft und diese Maßnahmen zeitnah umsetzt.

Die Maßnahmen werden umgesetzt.

Schaffung der Aktion „Gelbes Band“ im Gemeindegebiet von Hollabrunn

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Aktion „Gelbes Band“ für alle an der Teilnahme Interessierten einführt, mit den gemeindeeigenen Obstbäumen daran teilnimmt und diese Aktion bewirbt.

Mit der Aktion „Gelbes Band“ werden jene Obstbäume mit einem „Mascherl“ vom Eigentümer markiert, bei denen gewünscht und gestattet ist, dass das Obst von der Öffentlichkeit geerntet werden kann.

Für die Planung der Umsetzung wird durch die Liste Scharinger ein Konzept erstellt.

Naturpark Hollabrunner Wald

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn ein Konzept für die Umsetzung eines Naturparks Hollabrunner Wald in Abstimmung mit den zuständigen Stellen der Landesverwaltung als Entscheidungsgrundlage für die Errichtung eines Naturparks erstellt.

Die Behandlung des Punkte wurde auf das Jahr 2022 verschoben.

„Die Stadtpolitik hat zu lange zugesehen, ein Baustopp wäre schon früher nötig gewesen“ – Mistelbach hat es bereits erkannt und erste Schritte gesetzt, das scheinbar ungebremste Wachstum der Stadt in Griff zu bekommen. Auch in Hollabrunn wäre ein rasches Handeln gefragt, da wir uns als Gemeindevertreter bei einer unserer Kernaufgaben, nämlich der aktiven und nachhaltigen Gestaltung der Gemeinde, von Wohnbaugesellschaften die Zügel aus der Hand nehmen lassen. Weiterlesen

In Hollabrunn wird gebaut – scheinbar an jeder Stelle wachsen mehrgeschossige Wohnbauten aus dem Boden, auch in der Rapfstraße ist die Errichtung eines mehrgeschossigen Wohnungsprojektes geplant. Was für die Bauwirtschaft durchaus erfreulich ist stellt aus unserer Sicht langfristig ein großes Problem für das Funktionieren der Stadt Hollabrunn dar.
In Gesprächen wird zunehmend hörbar, dass sich auch die Hollabrunner Bevölkerung zum Großteil gegen diese rasante und ungebremste Entwicklung ausspricht und befürchtet, dass dadurch das Flair der Stadt nachhaltig zerstört wird und sich Hollabrunn zu einer eintönigen Schlafstadt entwickelt. Den während in anderen Gemeinden wie Guntersdorf oder Göllersdorf laufend neue Betriebsansiedlungen stattfinden um neue Arbeitsplätze zu schaffen, ist ein Großteil der in Hollabrunn wohnenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Pendeln gezwungen. Die eigenen Erfahrungen zeigen, dass beispielweise der zunehmende Straßenverkehr durch die auspendelnde Bevölkerung in den Morgen- und Abendstunden schon jetzt zu langen Wartezeiten an den innerstädtischen Straßenkreuzungen führt. Und diese Entwicklung wird sich mit jeder neu geschaffenen Wohneinheit verstärken. Da hilft auch nicht der Ausbau der Nordwestbahn oder der Schnellstraße, den innerstädtisch lassen sich nur schwer neue Straßenverbindungen schaffen.
Wir setzen uns daher wiederholt für eine geplante und abgestimmte Gemeindeentwicklung ein, die mit der derzeit in Ausarbeitung des örtlichen Entwicklungskonzepts eine wichtige und bindende Entscheidungsgrundlage hat. Da dieser Prozess aber noch nicht abschlossen ist, sehen wir es als Pflicht des Gemeinderates alle noch geplanten Wohnungsprojekte jetzt zu stoppen, um die zukünftige Entwicklung zielgerichtet steuern zu können.
Wir haben daher erneut in der letzten Gemeinderatssitzung den Antrag eingebracht, Baulandwidmungen für Siedlungstätigkeiten im gesamten Gemeindegebiet bis zum Beschluss des örtlichen Entwicklungskonzeptes sofort einzustellen und Umwidmungen in die Flächenwidmungsart Bauland ab sofort nur mehr für Flächen durchzuführen, die im Eigentum der Stadtgemeinde Hollabrunn stehen. Ein weiterer Antrag hatte zum Ziel, eine sofortige befristete für den Neu- oder Zubau von großvolumigen Wohnbauten (welche eine Geschossflächenzahl von 1,0 und mehr erreichen würden) im gesamten Gemeindegebiet bis zum Beschluss des örtlichen Entwicklungskonzeptes zu beschließen.
Beide Anträge wurden jedoch bedauerlicherweise von ÖVP, SPÖ und FPÖ im Gemeinderat abgelehnt. Scheinbar ist diesen Parteien lediglich ein massenhafter Zuzug durch ein unkontrolliertes Wachstum und enormen Bodenverbrauch wichtig. Für uns wieder einmal der Beweis, dass einige politischen Vertreter nicht im Sinne der Bevölkerung entscheiden. Wir werden uns jedenfalls weiterhin für eine geordnete und überlegte Gemeindeentwicklung einsetzen.

„Alle Unterlagen dazu sind immer einsichtig gewesen, jedoch hat bisher niemand seitens der Liste Scharinger konkret nachgefragt, wie das Projekt wirklich gestaltet wird.“ Mit dieser Aussage versucht Bürgermeister Babinsky unsere Bedenken zu den geplanten Wohnprojekten in der Hollabrunner Gerichtsbergkellergasse ins Lächerliche zu ziehen. Offenbar scheint das kollektive Vergessen auch in der Hollabrunner ÖVP und in der Gemeindeverwaltung um sich zu greifen. Seit September 2020 versuchen wir in regelmäßigen Abständen konkretere Informationen zu den Projekten zu erhalten. Die Antwort war bisher immer die selbe – es gibt noch keine Pläne. Auch eine schriftliche Anfrage zu den geplanten Projekten an den Baudirektor vom 05. Juli 2021 blieb bisher unbeantwortet.
Statt die Opposition mit Informationen zu beruhigen, wird stattdessen ein Pressefrühstück veranstaltet, bei dem die Opposition aber nicht eingeladen war. Ein Schelm der Böses dabei denkt, politisches Miteinander schaut für uns jedenfalls anders aus. Auch eine politische Diskussion dadurch zu führen, uns in dieser Sache als „Lügner“ und „schäbig“ darzustellen, stellt für uns die Reife der politischen Führung in der Gemeinde mehr als in Frage.
Die Sorge um den Baumbestand bleibt für uns jedenfalls weiterhin bestehen und auch bestätigt. Auch wenn betont wurde, dass die 5 m breite Grünfläche zur Emissionsabschirmung entlang der Kellergasse nicht bebaut werden darf, scheint der Fortbestand der Bäume ungewiss. Selbst die in den Medien präsentierte Grafik zeigt, dass auf diesem Streifen zukünftig keine Bäume mehr stehen werden.
Auch die Richtigkeit der für die im Jahr 2020 erfolgte Umwidmung erforderliche Schallmessung ist für uns nicht geklärt. Für diese war die Ermittlung des Umgebungslärms erforderlich, welche in einer 24 Stunden Messung erfolgt ist. Damals allerdings ohne den Einfluss des im Nahebereich verlaufenden Zugverkehrs.
Die Aussage des Baudirektors, dass dieser durch die ÖBB simuliert wurde, entbehrt jeglicher Kenntnis in dieser Thematik und zeigt für uns erneut, mit wie wenig Sachlichkeit versucht wird, den Sorgen der Bevölkerung zu begegnen. Wir haben daher auch eine schriftliche Anfrage an die zuständige Landesbehörde gestellt, um diesen Sachverhalt zu klären.
Das Argument, dass Hollabrunn wachsen muss und dafür alles andere untergeordnet werden muss, lassen wir so jedenfalls auch nicht stehen. Bereits mehrmals haben wir den Antrag gestellt, sowohl Umwidmungen als auch Baugenehmigungen für Wohnbauten zu stoppen, solange das örtliche Entwicklungskonzept nicht fertiggestellt ist. Für uns ist es wichtiger, die Lebensqualität in unserer Gemeinde sicherzustellen als um jeden Preis die von der ÖPV angepeilte 15.000 Einwohnermarke zu erreichen.

Wir erinnern den Bürgermeister an die Inhalte der NÖ Gemeindeordnung und daran, dass sich der Hollabrunner Gemeinderat nur mit Grundgeschäften der Gemeinde beschäftigt. Der im Jahr 2019 erfolgte Verkauf der privaten Liegenschaft liegt außerhalb des Wirkungsbereiches des Gemeinderates und wird in diesem auch nicht behandelt bzw. auch nicht zur gar nicht zur Kenntnis gebracht. Da auch an der bereits damals bestehenden Widmung als Bauland nichts geändert wurde, gab es bisher auch keinen Anlass zur Besorgnis.

Was den Gemeinderat aber sehr wohl beschäftigt ist die im September 2020 beschlossene Umwidmung und der nun beschlossene Verkauf der im Eigentum der Gemeinde stehenden Fläche. Die ÖVP-Mehrheit stimmte hier für die Möglichkeit ein Projekt zu realisieren, dass in der Bevölkerung auf Ablehnung stößt.

Der 5 m breite und als Grünfläche gewidmete Streifen entlang der Gerichtsbergkellergasse zur Emissionsabschirmung ist derzeit mit Altbaumbestand besetzt – ob dieser erhalten bleibt ist aber bis jetzt nicht gesichert.

Wir unterstützen den Aufruf des Bürgermeisters zu mehr Sachlichkeit. Dies gilt auch für Stadtrat Schnötzinger, der uns ein schäbiges Verhalten vorwirft und uns Blödheit unterstellt.

Zurück zur Sache – der Kauf des Grundstücks beim Freibad, welches jetzt als Parkplatz genutzt wird, wurde vom Gemeinderat schon im Jahr 2018 einstimmig beschlossen. Die Entwicklung der Sport- und Freizeitanlagen hier als Argument anzuführen und im Gegenzug dafür das Kulturgut Gerichtsbergkellergasse zu opfern ist für uns mehr als fraglich.

Mit diesen Worten reagiert die ÖVP auf unsere Kritik zum beschlossenen Verkauf eines Grundstückes in der Hollabrunner Gerichtsbergkellergasse. Wie berichtet sehen wir durch diesen Verkauf und dem dadurch möglichen Wohnbauprojekt das Erscheinungsbild dieses Hollabrunner Kulturgutes in Gefahr.

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Unzählige Bäume müssen für dieses Projekt fallen – so unsere erste Abschätzung, zu den Auswirkungen, die sich durch das geplante Wohnprojekt am Beginn der Hollabrunner Gerichtsbergkellergasse ergeben.

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Wer die Gerichtsbergkellergasse in Hollabrunn kennt, schätzt vor allem auch den alten Baumbestand, der den Kellerplatz am Beginn der Kellergasse säumt. Doch dieses Bild ist jetzt ernsthaft in Gefahr.

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Nach über einem Jahr COVID19-bedingter Pause konnte der Prozess zur Erstellung des örtlichen Entwicklungskonzeptes für das gesamte Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Hollabrunn in den letzten Tagen wieder aufgenommen werden und am 19.05.2021 der bisherige Stand auch den Mitgliedern des Gemeinderates vorgestellt werden. Weiterlesen