Die Kellergassen des Weinviertels zählen zu einer kulturhistorischen Besonderheit und prägen das Landschaftsbild seit Jahrhunderten. Gerade aus diesem Grund stellen die Kellergassen und ihre Presshäuser auch ein erhaltenswertes Kulturgut dar, berichtet Stadtrat Wolfgang Scharinger, der selbst Kellerbesitzer in der Hollabrunner Gerichtsbergkellergasse ist. Weiterlesen
„Ausbau Glasfaser“ – diese Botschaft ist derzeit auf den Plakaten der Bürgermeisterpartei zu lesen. Grundsätzlich erfreulich und von allen Fraktionen im Gemeinderat auch gewollt. Ob dies mit dem derzeit tätigen Unternehmen umsetzbar sein wird, bezweifle ich jedoch, berichtet Stadtrat Wolfgang Scharinger. Weiterlesen
Folgende Anträge wurde von uns in die Gemeinderatssitzung am 10.12.2024 eingebracht:
Verpachtungsrichtlinie Prüfung Wertanpassung
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Umsetzung einer Wertanpassung des Pachtzinses durch eine entsprechende Anpassung der Richtlinie für die Verpachtung von landwirtschaftlich nutzbaren Grundstücken, die im Eigentum der Stadtgemeinde Hollabrunn stehen, prüft.
Dem Antrag wurde zugestimmt.
Veröffentlichung Voranschlag / Nachtragsvoranschlag / Rechnungsabschluss über die Homepage www.offenerhaushalt.at
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Informationen zu Voranschlag/Nachtragsvoranschlag/Rechnungsabschluss über die Homepage www.offenerhaushalt.at jeweils auch als pdf-Dokument veröffentlicht, mit dem Ziel, die größtmögliche Transparenz für die Bevölkerung zu gewährleisten.
Der Antrag wurde abgelehnt.
Mehr dazu im Protokoll der Gemeinderatssitzung.
Scheinbar sorgt die undurchsichtige Vorgehensweise zur Gebahrungseinschau und der jetzt notwendigen Maßnahmen zu einer späten Einsicht in den Reihen der Bürgermeisterpartei, freut sich Stadtrat Wolfgang Scharinger. Ein Beispiel dafür ist die Anpassung des Pachtzinses von Gemeindeäckern. Die Verpachtung dieser Grundstücke ist in einer eigenen Richtlinie geregelt und wurde durch den Gemeinderat zuletzt am 28.09.2021 beschlossen. Weiterlesen
Folgende Anträge wurden von uns zu den Themen Kultur, Bildung, Schule und Soziales in die Sitzung des Ausschusses am 04.09.2024 eingebracht:
Tafeln Ortsgeschichte
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Möglichkeiten für die Umsetzung eines gemeindeweiten Projektes für die Gestaltung (beispielweise durch die Erstellung eines einheitlichen Layouts und Einbindung der jeweiligen Ortsbevölkerung für die Erstellung der Inhalte) und Aufstellung von Informationstafeln mit Informationen zum jeweiligen Ort in den Ortschaften der Stadtgemeinde Hollabrunn prüft.
Über den Antrag wurde nicht abgestimmt und derzeit nicht weiter verfolgt.
Die Wohnprojekten in der Hollabrunner Gerichtsbergkellergasse sorgten schon in der Planung im Jahr 2020 für Missstimmung im Rathaus.
Mittlerweile sind die neu errichteten Wohnungen bezogen – das Chaos in der Kommunikation setzt sich jedoch fort. Jener Graben, der am Sonnleitenweg parallel zur Straße verläuft, wurde schon in der Bauphase als Baustellenzufahrt teilweise verrohrt. Ohne erforderlichen Beschluss des Gemeinderates, wie dies für die Nutzung von Gemeindegrund erforderlich ist. Wie uns, jedoch erst auf Anfrage, mitgeteilt wurde, hat die Stadtgemeinde selbst die Verrohrung des Grabens in Auftrag gegeben.
Und nicht nur das Teilstück im Bereich der neuen Reihenhausanlage wurde verrohrt,
auch oberhalb dieses Teilstückes wurde der Graben komplett zu verrohrt. Aus der ehemals blühenden Grünfläche sind mittlerweile Parkplätze geworden. Begründet wurde diese Maßnahme mit dem reduzierten Pflegeaufwand und um das optische Bild in diesem Bereich verbessert.
Ob der ökologische Effekt dieser Maßnahme auch berücksichtigt wurde, bleibt für uns fragwürdig.
Folgende Anträge wurden von uns zu den Themen Raumordnung und Liegenschaften in die Sitzung des Ausschusses am 04.06.2024 eingebracht:
Sanierung Güterweg Aumühlgasse – Anton Ehrenfried Straße
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Möglichkeiten zur Sanierung der ungebundenen Fahrbahn des parallel zur Bahntrasse führenden Güterwegs zwischen Aumühlgasse und Anton Ehrenfried-Straße im Stadtgebiet von Hollabrunn evaluiert und Maßnahmen zeitnah umsetzt.
Über den Antrag wurde nicht abgestimmt.
Sektorales Raumordnungsprogramm über Windkraftnutzung in NÖ – Löschung der ausgewiesenen Zonen im Gemeindegebiet Hollabrunn
Antrag, dass der Gemeinderat der Stadtgemeinde Hollabrunn folgende Resolution zur Abänderung der gültigen Fassung der Verordnung über ein Sektorales Raumordnungsprogramms über Windkraftnutzung in NÖ beschließt:
Die Stadtgemeinde Hollabrunn bekennt sich für den Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie im Gemeindegebiet bei gleichzeitigem Erhalt des für das westliche Weinviertel typischen Landschaftsbildes und fordert aus diesem Grund die zuständigen Stellen des Landes NÖ auf, in diesem Sinne die gültige Fassung des Sektoralen Raumordnungsprogramms über Windkrafterzeugung in NÖ dahingehend abzuändern, dass die in der aktuellen Fassung der Verordnung ausgewiesene Zone im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Hollabrunn (WE-03) ersatzlos gelöscht wird.
Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.
Vorbereitung Grundsatzbeschluss Errichtung Dorfhaus Groß / Kleinstelzendorf
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Möglichkeiten für die Errichtung eines, den heutigen Anforderungen entsprechenden Neubaus für ein Dorfhaus für die Ortschaften Groß und Kleinstelzendorf im Ortsgebiet prüft und unter Berücksichtigung der Anforderungen der ortansässigen Bevölkerung und Vereine und eines möglichen, geeigneten Standortes die notwendigen Schritte für einen entsprechenden Grundsatzbeschluss vorbereitet.
Über den Antrag wurde nicht abgestimmt.
Lärmschutzmaßnahmen Schießanlagen Jagd- und Sportschützenclub Hollabrunn / NÖ Landesjagdverband
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn mit den Betreibern der Schießanlage Hollabrunn in Kontakt tritt, um die Möglichkeiten für eine Reduzierung der Lärmbelästigung im Stadtgebiet von Hollabrunn zu prüfen und zeitnah umzusetzen mit dem Ziel der wahrgenommenen steigenden Lärmbelastung der Bevölkerung entgegenzuwirken und gleichzeitig die öffentliche Akzeptanz für das Bestehen der Schießanlage Hollabrunn als wichtige Sporteinrichtung in der Stadtgemeinde Hollabrunn zu erhalten.
Als Grundlage für weitere Maßnahmen beauftragt die Stadtgemeinde Hollabrunn Lärmmessungen an einen unabhängigen Gutachter, um die Lärmbelastung durch den Schießbetrieb im Stadtgebiet festzustellen.
Über den Antrag wurde nicht abgestimmt.
Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich (NÖ SekROP PV) – Löschung ausgewiesenen Zonen Gemeindegebiet Hollabrunn
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn eine Resolution an das Land NÖ beschließt um die gültige Fassung des Sektoralen Raumordnungsprogramms über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich (NÖ SekRop PV) dahingehend abzuändern, dass die ausgewiesenen Zonen im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Hollabrunn ersatzlos gelöscht werden.
Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.
Die Pläne der EVN Naturkraft für den Bau von Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Katastralgemeinde Altenmarkt im Thale sorgten vor drei Jahren für Unmut. Seitens der EVN Naturkraft war damals geplant mit der Stadtgemeinde Hollabrunn einen Gestattungsvertrag zu vereinbaren, um für die weiteren Schritte Planungssicherheit herzustellen.
Auf Initiative der direkt betroffenen Bevölkerung wurde vom Hollabrunner Gemeinderat der Beschluss gefasst, vor weiteren Schritten für die Umsetzung eines Windkraftprojektes eine Volksbefragung durchzuführen und deren Ergebnis einem Gemeinderatsbeschluss gleichzuhalten ist. Seit damals wurde der Zeitpunkt für die Volksbefragung mehrmals verschoben und bis heute nicht durchgeführt.
Für erneute Unruhe sorgt der Entwurf des überarbeiteten Sektoralen Raumordnungsprogramms über die Windkraftnutzung in NÖ. Dieses stellt die rechtliche Basis für die Errichtung von Windrädern dar und legt fest, wo diese errichtet werden können. Letztes Jahr wurden die Gemeinden und Energieunternehmen aufgefordert ihren Bedarf für neue oder zusätzliche Projektanfrageflächen wie z.B. Löschungen von bisher ausgewiesenen Flächen zu melden. Ziel des Landes war es, Windkraftprojekte nur dort zu ermöglichen, wo auch die Akzeptanz der Bevölkerung gegeben ist. In der Nachbargemeinde Nappersdorf-Kammersdorf sind im Entwurf der Verordnung die bisherigen Flächen gestrichen.
Die Stadtgemeinde Hollabrunn hat die Möglichkeit der Anpassung der Verordnung jedoch nicht genutzt und die ausgewiesene Fläche WE-03 bei Altenmarkt auch weiterhin enthalten. Die Thematik wurde bis heute nicht in den Gemeinderatsgremien behandelt. Die noch immer nicht durchgeführte Volksbefragung zur Errichtung von Windkraftanlagen auf dieser ausgewiesenen Fläche zeigt für uns jedoch, dass die Akzeptanz und Widmungsbereitschaft in der Gemeinde nicht geklärt sind. Genau das fordert das Land NÖ aber jedenfalls ein, sowohl in einer fachlichen als auch politischen Auseinandersetzung. Wir fordern Bürgermeister Babinsky daher erneut dazu auf im Sinne der Bevölkerung zu handeln und sich, so wie unsere Nachbargemeinde, für die Streichung der Zonierung einzusetzen. Jeder kann derzeit eine Stellungnahme zum Entwurf der geänderten Verordnung abgeben und wir rufen auch dazu auf, diese Möglichkeit auch zu nutzen.
Folgende Anträge wurden von uns zu den Themen Kultur, Bildung, Schule und Soziales am 23.11.2023 eingebracht:
Gründung eines Arbeitskreises für die Weiterentwicklung des Tourismus in der Stadtgemeinde Hollabrunn
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Möglichkeiten für die Umsetzung eines Gremiums des Gemeinderates (wie bspw. ein Arbeitskreis), welches sich mit den Agenden des Tourismus in der Stadtgemeinde, der Weiterentwicklung des touristischen Angebotes und der Kommunikation touristischer Informationen beschäftigt, prüft.
Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.
Regionale Versorgung mit Obst ist in der Gemeinde Hollabrunn möglich und sinnvoll. Die große Anzahl an Obstbäumen in privaten Gärten und auch auf öffentlichem Grund ist beachtlich. Bedauerlicherweise kommt es aber auch häufig vor, dass dieses Obst nicht geerntet wird oder geerntet werden kann und deshalb unter den Bäumen verrottet. Ein altbekanntes Problem, dem aber mit einfachen Mitteln Abhilfe geschaffen werden kann – der Aktion „Gelbes Band“. Dabei werden jene Obstbäume mit einem „Mascherl“ vom Eigentümer markiert, bei denen- gewünscht und gestattet ist, das Obst zu ernten.
Seit 2 Jahren setzen wir uns für die Teilnahme der Stadtgemeinde Hollabrunn an der Landesaktion „Gelbes Band“ ein, haben mehrmals dazu Anträge gestellt, die Bänder und Informationsmaterialien organisiert und ein Konzept erstellt.
Umgesetzt wurde jedoch nichts – es fehlt schlicht die Bereitschaft der politischen Entscheidungsträger, an dieser Aktion teilnehmen zu wollen, so Wagner.
Während andere Gemeinden in NÖ, wie kürzlich beispielweise Sitzendorf, erfolgreich an der Landesaktion teilnehmen, wurden in Hollabrunn immer wieder neue Gründe aufgeworfen, die gegen die Umsetzung sprechen. Für uns wird in dieser Sache sichtbar: „Wer Dinge verhindern will sucht Gründe, wer etwas umsetzen will schafft Lösungen.“ So auch in der zuletzt eingebrachten Frage der Haftung. Ob diese tatsächlich ein Problem darstellt oder nur ein weiterer Grund ist eine Sache zu verhindern bleibt für uns ungeklärt. Da Stadträtin Fasching aber darauf hinweist, dass es keine Banderolen für die Nutzung des Obstes braucht und dieses bereits jetzt genutzt werden kann, scheinen die Sorgen um die Haftung nicht wirklich ernst gemeint zu sein.
Unser Schreiben an den Bürgermeister mit der Bitte um mehr Information zu den laufenden Änderungen der örtlichen Raumordnung war erfolgreich. Am Mittwoch, den 6. September 2023 um 17:00 findet im Südfoyer des Stadtsaales Hollabrunn eine Informationsveranstaltung zum Örtlichen Entwicklungskonzept statt. Die Veranstaltung ermöglicht es, mögliche Bedenken aufzuklären.
Weiters soll, wie von uns angeregt, die Frist für die Stellungnahme sowohl für das Örtliche Entwicklungskonzept als auch Änderung des Flächenwidmungsplanes in jenen Punkten, mit denen die Voraussetzung für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen geschaffen werden, verlängert werden. Wir bedanken uns bei Bürgermeister Alfred Babinsky für die rasche Reaktion auf unsere Vorschläge für mehr Information zu den Themen.
Wie den Medien zu entnehmen war, beabsichtigt die Stadtgemeinde Hollabrunn die Erlassung eines örtlichen Entwicklungskonzeptes für die Stadtgemeinde Hollabrunn und die Änderung des Flächenwidmungsplanes.
Die gegenständliche Auflage hat in den vergangenen Tagen jedoch zu einer regen Diskussion in der Bevölkerung geführt. Zum einen wurde sichtbar, dass die, in den letzten Jahren geführte Bürgerbeteiligung im Rahmen der Erstellung des örtlichen Entwicklungskonzepts, nur bedingt wahrgenommen wurde. Zum anderen zeigt sich, dass die Umwidmung von Grünland für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen kritisch hinterfragt wird.
Wir haben uns daher in einem Schreiben an den Bürgermeister gewandt um auf diese Thematik aufmerksam zu machen und die Beschlussfassung des örtlichen Entwicklungskonzepts und der Änderung des Flächenwidmungsplanes in jenen Punkten, mit denen die Voraussetzung für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen geschaffen werden zu verschieben und in Form einer eigenen Gemeinderatssitzung abzuwickeln bzw. den laufenden Stellungsnahmelauf zu verlängern. Aus unserer Sicht kommt es auf ein paar Wochen auch nicht mehr an, wenn es Jahre für die Erstellung gebraucht hat.
Auf unser Schreiben wurde uns geantwortet, dass es eine Informationsveranstaltung für alle Bürgerinnen und Bürger geben wird, die eine Stellungnahme abgegeben haben – eben jene Information zum laufenden Planungsprozess, die wir vor drei Jahren mit einem Antrag eingefordert haben, der jedoch abgelehnt wurde. Weiters klärt die Stadtverwaltung derzeit mit den zuständigen Landesstellen ab, ob das laufende Stellungnahmeverfahren verlängert werden kann. Die Beschlussfassung erfolgt in einer eigenen Gemeinderatssitzung.
Wir bedanken uns bei Bürgermeister Alfred Babinsky für die rasche Reaktion auf unsere Vorschläge. Aus unserer Sicht ein wichtiger Schritt, den es bedarf einen grundsätzlichen Konsens in der Bevölkerung zu den Inhalten des örtlichen Entwicklungskonzepts und die Aufklärung von Sorgen und Bedenken, die derzeit bestehen.
Die Kellergassen des Weinviertels zählen zu einer kulturhistorischen Besonderheit und prägen das Landschaftsbild seit Jahrhunderten. Gerade aus diesem Grund stellen die Kellergassen und ihre Presshäuser auch ein erhaltenswertes Kulturgut dar. Wir setzen uns daher für den Schutz der Kellergassen im Gemeindegebiet ein und haben dazu in den vergangenen zwei Jahren mehrere Anträge wie Bebauungsrichtlinien oder die Ausweisung von Schutzzonen eingebracht.
Unser Einsatz für Bebauungsrichtlinien war erfolgreich. Anfang September veranstaltet die Stadtgemeinde für Kellerbesitzer der Sitzendorfer Kellergasse in Hollabrunn einen Informationsabend, bei dem die zukünftigen Gestaltungsmerkmale für Bebauungsrichtlinien gemeinsam erarbeitet werden sollen.
Unser Ziel war und ist der Erhalt der Hollabrunner Kellergassen als Ensemble in einer dem Typus Presshaus entsprechenden Nutzung und die Sicherstellung seiner baulichen Erscheinungsform. Wie die Entwicklungen der Bebauungen in den Kellergassen in letzter Zeit zeigen, ist eine solche Richtlinie von großer Dringlichkeit, um das Kulturgut Kellergasse auch für die nächsten Generationen zu bewahren. Es ist sehr begrüßenswert, wenn in die Erhaltung der Kellergassen und seiner Gebäude investiert wird. Das gassenseitige Erscheinungsbild des Ensembles muss aus unserer Sicht bei diesen Baumaßnahmen jedoch erhalten bleiben.
Das größte Sommer-Event in unserer Region sorgt wieder für Feststimmung am Hollabrunner Messegelände. Gemeinderätin Daniela Lichtenecker besuchte mit Familie die Hollabrunner Augustwies’n und gratuliert dem Volksfestverein zur gelungenen Veranstaltung.
Beinahe täglich überschlagen sich die Diskussionen in der Hollabrunner Bevölkerung um das örtliche Entwicklungskonzept und darin festgelegte Ziele.
Aber was ist dieses örtliche Entwicklungskonzept überhaupt und was hat die Hollabrunner Bevölkerung davon? – immerhin wurden hier Budgetmittel von € ~ 200.000,- für diese Planungsleistungen ausgegeben. Ist dieses Geld nicht für andere Ausgaben notwendiger als für ein paar Seiten Papier? Wir sagen nein und unterstützen die Erstellung dieser wichtigen Grundlage für zukünftige politische Entscheidungsprozesse.
Was jedoch nicht bedauerlicherweise auch in dieser Sache nicht funktioniert hat ist die von uns vor 3 Jahren eingebrachte, jedoch abgelehnten Antrag für die Bereitstellung von aktuelle Informationen zum laufenden Planungsprozess in den Gemeindemedien. Anders ist es nicht zu erklären, weswegen sich der Widerstand gegen die Inhalte vor allem in sozialen Medien in den letzten Tagen häuft. Und es macht kein gutes Bild, wenn gerade dieses für die Gestaltung unserer Gemeinde wichtige Konzept, an dem seit Jahren gearbeitet wird, zur öffentlich Einsicht in den Sommerferien aufgelegt wird. Es erweckt geradezu den Anschein, es soll hier bewusst das öffentliche Interesse vermieden werden, so Scharinger. Wir werden uns daher dafür einsetzen, die Beschlussfassung um drei Monate zu verschieben und den laufenden Stellungsnahmelauf zu verlängern. Wenn es Jahre für die Erstellung gebraucht hat kommt es auf ein paar Wochen auch nicht mehr an.
Aus unserer Sicht ist das Vorhandensein eines örtlichen Entwicklungskonzeptes eine wesentliche und von uns immer wieder eingeforderte Voraussetzung für die nachhaltige Entwicklung unserer Gemeinde. Es ist der rote und auch bindende Faden für die Entscheidungsfindung für den Gemeinderat in zukünftige Fragen der Raumplanung, mit dem zielgerichteter Entscheidungen getroffen werden können und so die Ausgaben der Gemeinde z.B. für die Schaffung von Verkehrsinfrastruktur auf das notwendige Maß reduziert. Statt wie bisher auf einen notwendigen Bedarf zu reagieren, kann so schon frühzeitig agiert werden und notwendige Maßnahmen umgesetzt werden. Beispielweise ist so die Standortfrage für einen neuen Kindergarten bereits geklärt, bevor der Bedarf dafür gegeben ist.
In der Thematik der Baulandwidmungen vertreten wir weiterhin unseren Standpunkt, den wir bereits vor 2 Jahren mit einem, damals abgelehnten, Antrag eingebracht haben: Umwidmungen in die Flächenwidmungsart Bauland werden nur mehr für Flächen durchgeführt, die im Eigentum der Stadtgemeinde Hollabrunn stehen.
Digital und online – Schlagworte, die auch in der Gemeinde immer mehr Bedeutung bekommen. Eine sehr hilfreiche Entwicklung stellt dabei die Umsetzung von Digitalen Amtstafeln dar. Vereinfacht gesagt sind das interaktive Monitore, die den bisher bekannten Schaukasten ergänzen oder auch ersetzen. Weiterlesen
Folgende Anträge wurden von uns zu den Themen Raumordnung und Liegenschaften in den Ausschuss am 05.06.2023 eingebracht:
Grundsatzbeschluss Neubau Nahversorger Breitenwaida
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Möglichkeiten für die Errichtung eines, den heutigen Anforderungen entsprechenden Neubaus für einen Nahversorger mit Café, Wohnungen und Räumlichkeiten für z.B. Arzt/Apotheke an der im dafür im Masterplan zur Ortskerngestaltung vorgesehenen Stelle im Ortsgebiet prüft und die notwendigen Schritte für einen entsprechenden Grundsatzbeschluss vorbereitet.
Über den Antrag wurde nicht abgestimmt und berichtet, dass die beantragte Prüfung bereits stattgefunden hat, die Wirtschaftlichkeit eines Bauträgerprojektes aufgrund des für die Gemeinde unabdingbaren Nahversorgers jedoch nicht gegeben war. Wenn sich zukünftig weitere Möglichkeiten ergeben, werden diese geprüft.
Immobilienentwicklung durch die KommReal
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn in Ihrer Funktion als Eigentümerin an der KommReal den Einsatz der Gesellschaft für den Zweck der Projektentwicklung von Immobillien (Ankauf, Sanierung, Vermarktung) mit dem Ziel der Baulandmobilisierung im Gemeindegebiet prüft.
Über den Antrag wurde nicht abgestimmt und berichtet, dass die beantragte Prüfung schon bisher passierte und auch zukünftig durch die KommReal der Ankauf und die Verwertung verfügbarer Liegenschaften mit dem Ziel der Baulandmobilisierung geprüft wird.
Entwicklung Leerstandmanagement
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Möglichkeiten für die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung des Leerstandes unter Inanspruchnahme von Fördermitteln in der kommenden EU/LEADER Förderperiode prüft.
Über den Antrag wurde nicht abgestimmt und berichtet, dass durch die HOMAG bereits vor 3-4 Jahren versucht wurde ein Leerstandsmanagement zu installieren, dies jedoch mangels der Beteilung der jeweiligen Liegenschaftseigentümer nicht
umgesetzt werden konnte. Weiters wurde massiv Kritik durch Immobilienmakler laut, die darin einen Eingriff in ihr Gewerbe sahen.
Die Pläne der EVN Naturkraft für den Bau von Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Katastralgemeinde Altenmarkt im Thale sorgten vor drei Jahren für Unmut. Seitens der EVN Naturkraft war damals geplant mit der Stadtgemeinde Hollabrunn einen Gestattungsvertrag zu vereinbaren, um für die weiteren Schritte Planungssicherheit herzustellen.
Auf Initiative der direkt betroffenen Bevölkerung wurde vom Hollabrunner Gemeinderat der Beschluss gefasst, vor weiteren Schritten für die Umsetzung eines Windkraftprojektes eine Volksbefragung durchzuführen und deren Ergebnis einem Gemeinderatsbeschluss gleichzuhalten ist. Seit damals wurde der Zeitpunkt für die Volksbefragung mehrmals verschoben und bis heute nicht durchgeführt.
Für erneute Unruhe sorgt jetzt die laufende Überarbeitung des Sektoralen Raumordnungsprogramms über die Windkraftnutzung in NÖ. Dieses stellt die rechtliche Basis für die Errichtung von Windrädern dar und legt fest, wo diese errichtet werden können. Im Konkreten wurden die Gemeinden und Energieunternehmen aufgefordert ihren Bedarf für neue oder zusätzliche Projektanfrageflächen wie z.B. Erweiterungen der bestehenden Flächen, bis zum 31. März 2023 zu melden.
Ob seitens der Stadtgemeinde Hollabrunn diesbezüglich Bedarf gemeldet wurde? – das wissen wir (noch) nicht, da diese Thematik in den Gemeinderatsgremien bedauerlicherweise nicht behandelt wurde. Das Land fordert jedenfalls eine fachliche bzw. politische Auseinandersetzung in der Standortgemeinde in Hinblick auf Akzeptanz und Widmungsbereitschaft der gemeldeten Flächen. Zur Klärung haben wir daher bereits eine entsprechende Anfrage eingebracht und werden darüber berichten.
Unter dem Leitbild „Hollabrunn blüht auf“ hat sich der Hollabrunner Gemeinderat für mehr Pflanzen- und Insektenvielfalt im öffentlichen Raum ausgesprochen. So können im Rahmen dieser Initiative auch Baumpatenschaft übernommen werden.
Die Liste Scharinger beteiligt sich daran und hat die Patenschaft für einen neu gesetzten Birnenbaum in Breitenwaida übernommen. Wir freuen uns so auch aktiv dazu beizutragen, den Baumbestand in den Ortschaften zu unterstützen und lädt zum Naschen der reifen Früchte im Herbst ein.
Hollabrunn wächst – das scheinbar unstillbare Verlangen nach neuem Bauland im Gemeindegebiet hat jedoch durch die Auswirkungen der fortschreitenden Bodenversiegelung weitreichende Folgen. Bereits seit dem Jahr 2018 ist Hollabrunn Mitglied beim Bodenbündnis Österreich und hat sich dazu verpflichtet neue Ziele in der Bodenpolitik umzusetzen. Weiterlesen