Entlastung für unsere Wirte!

Die Auswirkungen durch die COVID19-Maßnahmen haben teilweise gravierende
wirtschaftliche Einbußen für die Gastronomie zur Folge. Die Stadtgemeinde Hollabrunn kann die Gastronomie im Gemeindegebiet auf vielfältige Weise unterstützen, in Hinblick auf das bevorstehende Öffnen und Betreiben von Schanigärten z.B. mit dem Erlass der anfallenden Gebrauchsabgabe. Diese beträgt derzeit je angefangene 10 m² und Monat € 14,00.

Wir haben daher einen entsprechenden Antrag eingebracht, die Einhebung der Gebrauchsabgabe für Vorgärten von Geschäftslokalen (Schanigärten) für das Jahr 2021 auszusetzen. Unser Ziel konnten wir noch nicht ganz erreichen, vorerst ist aber eine teilweise Aussetzung der Gebrauchsabgabe zum Beschluss geplant. Ein weiteres Aussetzen wird im Juni evaluiert.