Schutz für Hollabrunns Kellergassen!

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Die Kellergassen des Weinviertels zählen zu einer kulturhistorischen Besonderheit und prägen das Landschaftsbild seit Jahrhunderten. Gerade aus diesem Grund stellen die Kellergassen und ihre Presshäuser auch ein erhaltenswertes Kulturgut dar, berichtet Stadtrat Wolfgang Scharinger, der selbst Kellerbesitzer in der Hollabrunner Gerichtsbergkellergasse ist.Genau dieser notwendige Schutz wurde schon vor 30 Jahren von vorausdenkenden Köpfen im Hollabrunner Gemeinderat erkannt und bereits im Jahr 1993 der Entwurf für eine Bebauungsrichtlinie erstellt, um den Erhalt der Hollabrunner Kellergassen als Ensemble in einer dem Typus Presshaus entsprechenden Nutzung und seiner baulichen Erscheinungsform sicherzustellen. Beschlossen wurde diese Richtlinie damals jedoch nicht. Wie die Entwicklungen der Bebauungen in den Kellergassen in den letzten Jahren zeigen, ist eine solche Richtlinie von großer Dringlichkeit, um das Kulturgut Kellergasse auch für die nächsten Generationen zu bewahren.
Wir setzen uns daher seit Jahren mit entsprechenden Anträgen für den Schutz der Kellergassen ein. Wie beispielweise die Erstellung und der Beschluss von Bebauungsrichtlinien, eine Bauberatung für Kellerbesitzer oder die Verordnung von Schutzzonen für die Kellergassen. Die Mühlen der Demokratie arbeiten langsam, aber unser Einsatz hat sich ausgezahlt. Im Jahr 2022 haben wir die Anträge dazu eingebracht, im Jahr 2025 sollen die ersten Beschlüsse dazu gefasst werden.
Für uns ist es damit aber noch nicht abgeschlossen, so Scharinger. Auch der Umgang mit Solar- und Photovoltaikanlagen auf diesen Bauwerken ist zu klären. Nachdem es uns ein Anliegen ist, das Erscheinungsbild der Kellergassen in der Gemeinde für die Nachwelt zu erhalten haben wir im Jahr einen Antrag eingebracht die Förderrichtlinien für Solar- und Photovoltaikanlagen dahingehend zu adaptieren, dass die Errichtung von PV-Anlagen auf der gassenseitigen Schauseite von Objekten in den Kellergassen der Stadtgemeinde Hollabrunn mit der Flächenwidmung Bauland Sondergebiet – Presshaus zur Wahrung des schützenswerten Erscheinungsbildes nicht gefördert wird. Grundsätzlich ist die Errichtung einer PV-Anlage bis zu einer bestimmten Größe genehmigungsfrei und kann daher jederzeit umgesetzt werden. Aus unserer Sicht müssen wir als Gemeinde jedoch nicht die Errichtung von Anlagen noch zusätzlich fördern, wenn dadurch schützenswertes Kulturgut gefährdet wird. Auch wenn unser Antrag abgelehnt wurde, werden wir uns weiter dem Schutz der Kellergassen annehmen.