Schutz für Hollabrunns Kellergassen
Die Kellergassen des Weinviertels zählen zu einer kulturhistorischen Besonderheit und prägendas Landschaftsbild seit Jahrhunderten. Gerade aus diesem Grund stellen die Kellergassen und ihre Presshäuser auch ein erhaltenswertes Kulturgut dar.Genau dieser notwendige Schutz wurde schon vor 30 Jahren von vorausdenkenden Köpfen im Hollabrunner Gemeinderat erkannt und bereits im Jahr 1993 der Entwurf für eine Bebauungsrichtlinie erstellt, um den Erhalt der Hollabrunner Kellergassen als Ensemble in einer dem Typus Presshaus entsprechenden Nutzung und seiner baulichen Erscheinungsform sicherzustellen.
Wie die Entwicklungen der Bebauungen in den Kellergassen in letzter Zeit jedoch zeigen, ist eine solche Richtlinie jedoch weiterhin von großer Dringlichkeit, um das Kulturgut Kellergasse auch für die nächsten Generationen zu bewahren. Es ist sehr begrüßenswert, wenn in die Erhaltung der Kellergassen und seiner Gebäude investiert wird. Das gassenseitige Erscheinungsbild des Ensembles muss bei diesen Baumaßnahmen jedoch erhalten bleiben. Der Blick in die Kellergassen zeigt, dass beispielweise bei so manchen neu gebauten Objekten aber die Frage zu stellen ist, mit welcher Ortsüblichkeit von der Baubehörde positive Baubescheide begründet werden. Aus unserer Sicht ist hier dringender Handlungsbedarf gegeben, um Schlimmeres zu verhindern.
Wir haben daher den Antrag eingebracht, dass die im Jahr 1993 erstellte Bebauungsrichtlinie evaluiert, gegebenenfalls an die heutigen Erfordernisse angepasst und zeitnah durch den Hollabrunner Gemeinderat beschlossen wird. Bedauerlicherweise wollte sich der zuständige Ausschuss noch nicht mit der Thematik befassen und so wurde unser Anliegen auf die nächste Sitzung im Dezember vertagt. Wir bleiben jedenfalls weiterhin an diesem Thema dran.