Örtliches Entwicklungskonzept für Hollabrunn

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Nach über einem Jahr COVID19-bedingter Pause konnte der Prozess zur Erstellung des örtlichen Entwicklungskonzeptes für das gesamte Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Hollabrunn in den letzten Tagen wieder aufgenommen werden und am 19.05.2021 der bisherige Stand auch den Mitgliedern des Gemeinderates vorgestellt werden.

Aber was ist dieses örtliche Entwicklungskonzept überhaupt und was haben die Hollabrunner BürgerInnen davon. Wären die für die Planung bereits ausgegebenen Budgetmittel von € ~ 200.000,- nicht für andere Ausgaben notwendiger als für ein paar Seiten Papier?

Wir sagen nein und unterstützen die Erstellung dieser wichtigen Grundlage für zukünftige politische Entscheidungsprozesse.

Im örtlichen Entwicklungskonzept werden die Ziele für die Entwicklung unserer Gemeinde für die nächsten 20 Jahre festgelegt. Mit Unterstützung von Experten und der Einbindung der interessierten Bevölkerung werden die Möglichen Entwicklungsmöglichkeiten erarbeitet und gemeinsam festgelegt. Die zentrale Frage dabei ist, wie Hollabrunn im Jahr 2040 aussehen soll. Wie viele Einwohner streben wir an, welchen Schwerpunkte setzen wir uns für die zukünftige beispielweise wirtschaftliche und kulturelle Ausrichtung unserer Gemeinde, wie und wo soll sich unsere Gemeinde entwickeln.

Das örtlichen Entwicklungskonzept ist der rote und auch bindende Faden für die Entscheidungsfindung für zukünftige Fragen der Raumplanung. Statt wie bisher auf einen notwendigen Bedarf zu reagieren, kann so schon frühzeitig agiert werden und notwendige Maßnahmen umgesetzt werden. Beispielweise ist so die Standortfrage für einen neuen Kindergarten bereits geklärt, bevor der Bedarf dafür gegeben ist.

Aus unserer Sicht ist das Vorhandensein eines örtlichen Entwicklungskonzeptes eine wesentliche Voraussetzung für die nachhaltige Entwicklung unserer Gemeinde. Die eingesetzten Budgetmittel kommen vielfach zurück, da zukünftig zielgerichteter Entscheidungen getroffen werden können und so die Ausgaben der Gemeinde z.B. für die Schaffung von Verkehrsinfrastruktur auf das notwendige Maß reduziert werden können.

Das wir mit unserer Politik ganz klar schon jetzt die zukünftigen Ziele verfolgen zeigt der Blick auf die von uns in den letzten Monaten gestellten Anträge.

Beispielweise ein Widmungsstopp für die Umwidmung in Bauland in der Stadtgemeinde Hollabrunn bis zum Beschluss des örtlichen Entwicklungskonzepts, die Nutzung der Flächenmanagement-Datenbank als Grundlage für die Baulandmobilisierung und Planung der Stadtentwicklung, Maßnahme zur Förderung des Fußgängerverkehrs im Gemeindegebiet von Hollabrunn oder die Erstellung eines Mobilitätskonzepts – bisher wurden unsere Anträge abgelehnt. Wir freuen uns, dass diese Themen jedoch jetzt in den Entwurf des örtlichen Entwicklungskonzeptes aufgenommen wurden.

Wir setzen uns jedenfalls weiter dafür ein, im bereits begonnen Planungsprozess eine aktive Einbindung der gesamten Bevölkerung zu ermöglichen und die Bereitstellung von aktuelle Informationen zum laufenden Planungsprozess in den Gemeindemedien sicherzustellen.

Sie haben Ideen, Wünsche oder Anregungen zur zukünftigen Gemeindeentwicklung? Dann nutzen Sie die Möglichkeit diese direkt an das Projektteam mitzuteilen entwicklungskonzept@hollabrunn.gv.at