Handschlagqualität – gilt diese auch beim Befragungsergebnis zu Photovoltaikanlagen auf Äckern?
„Als Bürgermeister versichere ich, dass ich das Ergebnis der Volksbefragung anerkenne und dem Gemeinderat auch empfehlen werde, das Projekt nicht weiter zu verfolgen!“ – mit diesen Worten wandte sich der Bürgermeister im Juni 2024 an die Hollabrunner Bevölkerung.
Für den damalige Sinneswandel der Mehrheitspartei in Bezug auf die Anerkennung des Ergebnisses der Volksbefragung war vermutlich erst eine Rüge der Landespartei notwendig, erinnert Stadtrat Wolfgang Scharinger an die Causa um die Volksbefragung und deren Ergebnis zur Errichtung von PV-Anlagen auf Äckern.
Wir waren die einzige Fraktion im Hollabrunner Gemeinderat, die sich seit dem Jahr 2022 mit entsprechenden Anträgen gegen die Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen für PV-Anlagen ausgesprochen hat und wir werden uns auch weiterhin dagegen einsetzen.
Bei der Bürgermeisterpartei scheint der demokratische Wille der Bevölkerung jedoch weiterhin ignoriert zu werden. So ist im aktuellen Wahlprogramm zu lesen, dass die ÖVP nach der Wahl gewillt ist, das Ergebnis der Volksbefragung zur Umwidmung von landwirtschaftlich genutzten Flächen im Gemeindegebiet für die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen zu ignorieren.
Womit jenes Szenario eintritt, dass wir bereits im Jahr 2024 befürchtet haben. Mit der von der Bürgermeisterpartei damals beschlossenen Volksbefragung wurde nur die Umwidmung von sechs Äckern abgefragt und nicht, wie von uns mehrmals beantragt, über das gesamte Gemeindegebiet abgestimmt. Rechtlich nicht möglich, war damals die Begründung der Ablehnung unserer Anträge. Das dies sehr wohl auch anders möglich ist, zeigt der Blick nach Kärnten. Dort wurde kürzlich die Errichtung von Windkraftanlagen im gesamten Bundesland abgefragt.
Spätestens beim Antrag zur nächsten Umwidmung wird der Gemeinderat daher wieder vor der Frage stehen: Ist jetzt wieder eine Volksbefragung durchzuführen?
Bereits im Jahr 2022 haben wir Anträge eingebracht, im gesamten Gemeindegebiet keine Umwidmung für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Grün- und Ackerflächen vorzunehmen und die ausgewiesenen Zonen im Gemeindegebiet im NÖ Sektoralen Raumordnungsprogramms, die für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Grünland eine Voraussetzung sind, ersatzlos gelöscht werden.
Diese Anträge wurden jedoch von der Mehrheitspartei ebenso abgelehnt, wie unser Antrag den bisherigen Ausbau von PV-Anlagen auf Gemeindeobjekten beschleunigt voranzutreiben.