Anpassung des Pachtzinses

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Scheinbar sorgt die undurchsichtige Vorgehensweise zur Gebahrungseinschau und der jetzt notwendigen Maßnahmen zu einer späten Einsicht in den Reihen der Bürgermeisterpartei, freut sich Stadtrat Wolfgang Scharinger. Ein Beispiel dafür ist die Anpassung des Pachtzinses von Gemeindeäckern. Die Verpachtung dieser Grundstücke ist in einer eigenen Richtlinie geregelt und wurde durch den Gemeinderat zuletzt am 28.09.2021 beschlossen. Nachdem der Pachtzins nicht wertgesichert ist, haben wir bereits im Jahr 2022 und erneut in der letzten Gemeinderatssitzung den Antrag gestellt, die Umsetzung einer Wertanpassung des Pachtzinses zu prüfen. Wir freuen uns, dass die Dringlichkeit dieser Anpassung, anders als vor zwei Jahren, von der Bürgermeisterpartei nun auch erkannt wurde.
Vielleicht kam dieser Meinungswechsel zustande, da genau auf diese Wertanpassung auch die Aufsichtsbehörde des Landes in ihrem Bericht der Gebahrungseinschau im Juli 2024 hingewiesen hat.
Verwunderlich ist jedoch, dass der Bürgermeister in seiner Stellungahme an das Land im Oktober 2024 dem Land mitgeteilt hat: „Die landwirtschaftlichen Pachtverträge werden überprüft, eine Wertsicherung sowie der Beschluss einer Mindestpacht werden ebenfalls für sinnvoll erachtet. Dies wird in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen beschlossen werden.“ Nachdem wir diese Stellungnahme jedoch erst am Tag nach der Gemeinderatssitzung erhalten haben, konnten wir den zuständigen Stadtrat nicht darauf hinweisen, was sein Parteikollege schon vor Monaten festgelegt hat. Transparenz hilft dabei Informationen verfügbar zu machen, auch in den eigenen Reihen.