Ausbau der Windkraft in Hollabrunn?

, ,

Die Pläne der EVN Naturkraft für den Bau von Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Katastralgemeinde Altenmarkt im Thale sorgten vor drei Jahren für Unmut. Seitens der EVN Naturkraft war damals geplant mit der Stadtgemeinde Hollabrunn einen Gestattungsvertrag zu vereinbaren, um für die weiteren Schritte Planungssicherheit herzustellen.
Auf Initiative der direkt betroffenen Bevölkerung wurde vom Hollabrunner Gemeinderat der Beschluss gefasst, vor weiteren Schritten für die Umsetzung eines Windkraftprojektes eine Volksbefragung durchzuführen und deren Ergebnis einem Gemeinderatsbeschluss gleichzuhalten ist. Seit damals wurde der Zeitpunkt für die Volksbefragung mehrmals verschoben und bis heute nicht durchgeführt.
Für erneute Unruhe sorgt der Entwurf des überarbeiteten Sektoralen Raumordnungsprogramms über die Windkraftnutzung in NÖ. Dieses stellt die rechtliche Basis für die Errichtung von Windrädern dar und legt fest, wo diese errichtet werden können. Letztes Jahr wurden die Gemeinden und Energieunternehmen aufgefordert ihren Bedarf für neue oder zusätzliche Projektanfrageflächen wie z.B. Löschungen von bisher ausgewiesenen Flächen zu melden. Ziel des Landes war es, Windkraftprojekte nur dort zu ermöglichen, wo auch die Akzeptanz der Bevölkerung gegeben ist. In der Nachbargemeinde Nappersdorf-Kammersdorf sind im Entwurf der Verordnung die bisherigen Flächen gestrichen.
Die Stadtgemeinde Hollabrunn hat die Möglichkeit der Anpassung der Verordnung jedoch nicht genutzt und die ausgewiesene Fläche WE-03 bei Altenmarkt auch weiterhin enthalten. Die Thematik wurde bis heute nicht in den Gemeinderatsgremien behandelt. Die noch immer nicht durchgeführte Volksbefragung zur Errichtung von Windkraftanlagen auf dieser ausgewiesenen Fläche zeigt für uns jedoch, dass die Akzeptanz und Widmungsbereitschaft in der Gemeinde nicht geklärt sind. Genau das fordert das Land NÖ aber jedenfalls ein, sowohl in einer fachlichen als auch politischen Auseinandersetzung. Wir fordern Bürgermeister Babinsky daher erneut dazu auf im Sinne der Bevölkerung zu handeln und sich, so wie unsere Nachbargemeinde, für die Streichung der Zonierung einzusetzen. Jeder kann derzeit eine Stellungnahme zum Entwurf der geänderten Verordnung abgeben und wir rufen auch dazu auf, diese Möglichkeit auch zu nutzen.