Kreuzungsregelungen am Waldweg werden evaluiert

Im Jahr 2023 wurde auf zahlreichen Gemeindestraßen im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Hollabrunn die Basisgeschwindigkeit Tempo 30 km/h umgesetzt.Im Zuge dieser Maßnahme wurden teilweise auch die bisherigen Kreuzungssituationen abgeändert.
So wurden beispielweise im Straßenverlauf des Waldweges in Hollabrunn bei einigen, Kreuzungen die bisherige Nachrangsituation aus den querenden Straßenzügen abgeändert, sodass jetzt an diesen Kreuzungen die Rechtsregel gilt. Bei den übrigen Kreuzungen gilt jedoch, wie bisher, der Nachrang aus der Seitengasse. Der Straßenzug des Waldweges ist daher nicht wie bisher, durchgehend im Vorrang zu befahren. Besorgte Bürgerinnen und Bürger haben sich an uns gewandt, da durch die Änderungen ein erhöhtes Unfallrisiko befürchtet wird.
Wir haben daher einen Antrag in die letzte Gemeinderatssitzung eingebracht, jene Kreuzungssituationen, die im Zuge der Umsetzung der Basisgeschwindigkeit Tempo 30 km/h abgeändert wurden, zu evaluieren und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen umzusetzen. Nachdem unser Antrag angenommen wurde, werden wir uns für eine zeitnahe Durchführung einsetzen.