Unsere Anträge zu den Themen Raumordnung und Liegenschaften am 21.11.2023
Folgende Anträge wurden von uns zu den Themen Raumordnung und Liegenschaften in die Sitzung des Ausschusses am 21.11.2023 eingebracht:
Information zu den Bauwerksschäden an Anrainergebäuden zufolge der Errichtung der Anlage „Hollerhof Hollabrunn“
Antrag, dass die Die Baubehörde der Stadtgemeinde Hollabrunn evaluiert die Möglichkeiten um an die an die Anrainer des Projektes „Hollerhof Hollabrunn“ und weitere, durch Bauwerksschäden Betroffene heranzutreten und über die rechtlichen Möglichkeiten zur Behebung allfällig durch die Bautätigkeiten verursachten Bauwerksschäden zu informieren und setzt diese Schritte zeitnah um.
Über den Antrag wurde nicht abgestimmt und berichtet, dass die Baubehörde die Erstellung einer Beweissicherung vor Baubeginn den Bauwerbern aufgetragen hat. Die Bauwerber sind in Kontakt mit Anrainern betreffend Klärung und Behebung etwaiger Schäden, das passiert auf zivilrechtlicher Basis.
Umwidmung von Flächen in Bauland in der Stadtgemeinde Hollabrunn
Antrag, dass der Hollabrunner Gemeinderat beschließt ab sofort ausschließlich Umwidmungen in die Flächenwidmungsart Bauland durchzuführen, wenn die umzuwidmenden Flächen vor der Umwidmung im Eigentum der Stadtgemeinde Hollabrunn stehen.
Über den Antrag wurde nicht abgestimmt und berichtet, dass grundsätzlich nur Flächen im Eigentum oder im Einfluss der Stadtgemeinde in Bauland umgewidmet werden. Beispielsweise ist es aber auch so, dass im Zuge einer Baulanderschließung ein kleiner Teil im Eigentum des Grundverkäufers bleibt, dies im Kaufpreis Berücksichtigung findet und auch eine Bauverpflichtung auferlegt wird.