Volksbefragung zu PV-Anlagen im Grünland sorgt weiterhin für Diskussion
„Die Frage, die durch die Volksbefragung zu entscheiden ist, ist so eindeutig zu stellen, dass sie entweder mit Ja oder Nein beantwortet werden kann“ – so steht es in der niederösterreichischen Gemeindeordnung. Bei der nun in der Gemeinderatssitzung beschlossenen Volksbefragung ist das für uns jedoch nicht der Fall.
Auch sind für uns weiterhin viele Fragestellungen unbeantwortet geblieben. Wie soll hier vorgegangen werden, wenn auf dem Stimmzettel in der Fragestellung beispielweise ein Grundstück gestrichen wird? Ist dieser Stimmzettel dann ungültig?
Wie sollen wir als Gemeinderat vorgehen, wenn nächstes Jahr von einem anderen Projektwerber ein Antrag auf Umwidmung gestellt wird? Wird dann wieder eine Befragung durchgeführt? Was passiert, wenn bei einem negativen Abstimmungsergebnis Projektwerber erneut einzeln Anträge auf eine Umwidmung stellen?
Wir haben daher einen Antrag eingebracht, die Fragestellung auf folgenden Wortlaut zu ändern: „Sind sie dafür, dass im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Hollabrunn Photovoltaikanlagen im Grünland (z.B. Ackerflächen) errichtet werden dürfen?“ – dieser wurde jedoch abgelehnt.
Die ebenfalls nun beschlossene Gültigkeit für ein bindendes Ergebnisses bei einer Volksabstimmung erst bei einer Wahlbeteiligung von 50 % wird von uns kritisch gesehen und steht so auch nicht in Gemeindeordnung. Wir lehnen diese Vorgehensweise ab und haben daher den Antrag gestellt, dass das Ergebnis der Volksbefragung unabhängig von der Beteiligung einem Gemeinderatsbeschluss gleichzuhalten sein soll. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt.
Um den Mandatare die Möglichkeit zu geben ihr Abstimmungsverhalten unbeeinflusst von ihren Fraktion abgeben zu können, haben wir uns auch für eine geheime Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt eingesetzt – auch dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt.
Unsere Haltung zu PV-Anlagen auf Grünland ist weiterhin unverändert. Bevor nicht die Potentiale auf bereits versiegelten Flächen im Gemeindegebiet wie Parkplätze, Dächer, Fassaden oder Wände ausgeschöpft sind, ist für uns an eine Nutzung von Grünland für derartige Anlagen nicht zu denken.
Das Stromnetz im Gemeindegebiet und darüber hinaus ist für die geplanten Anlagenleistungen eine große Herausforderung. Während Errichtern von großen Dachanlagen Einschränkungen der Leistungsmengen auferlegt werden, schöpft die Errichtung der geplanten PV-Anlagen im Grünland z.B. alle noch freien Kapazitäten des Umspannwerkes Hollabrunn von bisher 9 MVA voll aus. Keine freien Kapazitäten, da alle 24 MVA bereits gebucht sind, ist die Information, die auf der Homepage der EVN-Netz nachzulesen ist. Ob PV-Anlagen auf Hausdächern danach angeschlossen werden können bleibt für uns bisher unbeantwortet. Auch die Erhöhung der freien Kapazitäten durch die Inbetriebnahme eines neuen Umspannwerkes liegt mit dem kolportierten Jahr 2035 in weiter Ferne – können bis dahin keine weiteren PV-Anlagen auf Einfamilienhäuern errichtet werden?
Für uns bedeutet die Errichtung von PV-Anlagen auch eine weitere Zerschneidung der Landschaft. Da diese voll eingezäunt werden müssen, sind diese nur für einen Teil der Wildtiere weiterhin ein Lebensraum.