Unstimmigkeiten zur Volksbefragung zu Umwidmungen für PV-Freiflächenanlagen
In der kommenden Gemeinderatssitzung am 12. Dezember 2023 soll die Durchführung einer Volksbefragung für die geplanten Umwidmungen für die Errichtung von Photovoltaikanlage im Grünland beschlossen werden. Wir haben uns für die Einbindung der Bevölkerung in dieser Frage eingesetzt – doch die jetzt geplante Umsetzung dieser Volksbefragung ist für uns nicht sinnvoll. Die im vergangenen Sommer teilweise heftig geführte Diskussion um dieses Thema machte sichtbar, dass die Umwidmung von Grünland für die Errichtung von Grünland-Photovoltaikanlagen nicht nur von uns, sondern auch in der Bevölkerung kritisch hinterfragt wird.
„Sind sie dafür, dass im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Hollabrunn Photovoltaikanlagen im Grünland (z.B. Ackerflächen) errichtet werden dürfen?“ lautet für uns die einfach zu stellende Fragestellung. Die in der Gemeinderatssitzung vorgesehene Beschränkung der Fragestellung, ob die Flächen für die bereits geplanten Grünland-Photovoltaikanlagen umgewidmet werden sollen, ist für uns zu eng gefasst und daher auch nicht sinnvoll.
Die Errichtung von Photovoltaikanlage im Grünland hat Auswirkungen auf uns alle.
Neben der lokalen Erzeugung von elektrischer Energie muss jedoch auch die Beeinträchtigung des für das Weinviertel typische Landschaftsbild und der Verlust von wertvollen landwirtschaftlichen Nutzflächen für die regionale Lebensmittelproduktion bedacht werden. Die umzuwidmenden Flächen haben jedoch größtenteils eine mittel- oder hochwertige Bodengüte – über 300.000 m² Ackerland, dass zukünftig nicht mehr für die Nahrungsmittelversorgung zur Verfügung steht.
Neben dem Entzug von Flächen für die Nahrungsmittelproduktion bewirken die geplanten PV-Freiflächenanlagen zukünftig auch deutliche eine Reduktion der freien Kapazität des Umspannwerkes Hollabrunn – und somit auch eine Einschränkung der Möglichkeit, dass zukünftig Hausdachanlagen eingespeist werden können, wie dies erst kürzlich in Oberösterreich eingetreten ist. Derzeit hat das Umspannwerk noch eine freie Kapazität von 9 MVA – wie das nach Verwirklichung aller geplanten Freiflächenanlagen, für die derzeit auf mehr als 30 ha die erforderlichen Widmungen durchgeführt werden, aussehen wird, wissen wir nicht. Bei einer durchschnittlichen Erzeugung von 0,9 MWp/ha ist die freie Kapazität des Umspannwerkes jedoch schon ~ 10 ha ausgeschöpft.
Aus unserer Sicht bedarf es in dieser Thematik einen grundsätzlichen Konsens in der Bevölkerung, wie sich der Gemeinderat heute und in Zukunft positionieren soll – auch zukünftigen Projekten. Was passiert bei weiteren Projekten, wenn die Volksbefragung nur für die aktuellen Projekte durchgeführt wird? Ist dann wieder eine Volksbefragung vorgesehen, fragt sich Scharinger. Wir haben daher schon im Vorfeld dem aktuellen Entwurf für die Volksbefragung nicht zugestimmt und werden uns auch in der Gemeinderatssitzung dafür einsetzen, den Befragungstext im Sinne der Bevölkerung zu adaptieren.
Bevor Ackerflächen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen genutzt werden, ist für uns das Potential zur Nutzung von bereits versiegelten Flächen wie Parkplätze oder große Gebäudedächer für den Ausbau der alternativen Energiegewinnung voll auszuschöpfen. Diese Vorgehensweise haben wir schon in der Vergangenheit bereits in mehreren Anträgen eingebracht und werden uns auch weiterhin dafür einsetzen.