Aufregung um Örtliches Entwicklungskonzept
Beinahe täglich überschlagen sich die Diskussionen in der Hollabrunner Bevölkerung um das örtliche Entwicklungskonzept und darin festgelegte Ziele.
Aber was ist dieses örtliche Entwicklungskonzept überhaupt und was hat die Hollabrunner Bevölkerung davon? – immerhin wurden hier Budgetmittel von € ~ 200.000,- für diese Planungsleistungen ausgegeben. Ist dieses Geld nicht für andere Ausgaben notwendiger als für ein paar Seiten Papier? Wir sagen nein und unterstützen die Erstellung dieser wichtigen Grundlage für zukünftige politische Entscheidungsprozesse.
Was jedoch nicht bedauerlicherweise auch in dieser Sache nicht funktioniert hat ist die von uns vor 3 Jahren eingebrachte, jedoch abgelehnten Antrag für die Bereitstellung von aktuelle Informationen zum laufenden Planungsprozess in den Gemeindemedien. Anders ist es nicht zu erklären, weswegen sich der Widerstand gegen die Inhalte vor allem in sozialen Medien in den letzten Tagen häuft. Und es macht kein gutes Bild, wenn gerade dieses für die Gestaltung unserer Gemeinde wichtige Konzept, an dem seit Jahren gearbeitet wird, zur öffentlich Einsicht in den Sommerferien aufgelegt wird. Es erweckt geradezu den Anschein, es soll hier bewusst das öffentliche Interesse vermieden werden, so Scharinger. Wir werden uns daher dafür einsetzen, die Beschlussfassung um drei Monate zu verschieben und den laufenden Stellungsnahmelauf zu verlängern. Wenn es Jahre für die Erstellung gebraucht hat kommt es auf ein paar Wochen auch nicht mehr an.
Aus unserer Sicht ist das Vorhandensein eines örtlichen Entwicklungskonzeptes eine wesentliche und von uns immer wieder eingeforderte Voraussetzung für die nachhaltige Entwicklung unserer Gemeinde. Es ist der rote und auch bindende Faden für die Entscheidungsfindung für den Gemeinderat in zukünftige Fragen der Raumplanung, mit dem zielgerichteter Entscheidungen getroffen werden können und so die Ausgaben der Gemeinde z.B. für die Schaffung von Verkehrsinfrastruktur auf das notwendige Maß reduziert. Statt wie bisher auf einen notwendigen Bedarf zu reagieren, kann so schon frühzeitig agiert werden und notwendige Maßnahmen umgesetzt werden. Beispielweise ist so die Standortfrage für einen neuen Kindergarten bereits geklärt, bevor der Bedarf dafür gegeben ist.
In der Thematik der Baulandwidmungen vertreten wir weiterhin unseren Standpunkt, den wir bereits vor 2 Jahren mit einem, damals abgelehnten, Antrag eingebracht haben: Umwidmungen in die Flächenwidmungsart Bauland werden nur mehr für Flächen durchgeführt, die im Eigentum der Stadtgemeinde Hollabrunn stehen.