Nein zu Photovoltaikanlagen auf unseren Feldern!
„Hände weg von unserem Grund und Boden“ – so die Haltung der Liste Scharinger zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Gemeindegebiet. Zu Zeiten, wo Nahrungsmittelpreise in die Höhe schnellen und der Selbstversorgungsgrad in Österreich mit landwirtschaftlichen Produkten zunehmend sinkt gleichzeitig an die Verbauung von Äckern zu denken macht uns nachdenklich.
Sind die im Gemeinderat beschlossenen Klimaschutzkonzepte und die Mitgliedschaft im Bodenbündnis das Papier nicht wert, auf dem diese festgehalten sind? Vermutlich, wie der Blick auf die aktuell kundgemachte geplante Umwidmung für Photovoltaikanlagen im Grünland im Gemeindegebiet zeigt.
Bereits vor 1 ½ Jahren haben wir Anträge in den Ausschuss und in den Gemeinderat eingebracht, dass sich der Gemeinderat der Stadtgemeinde Hollabrunn zum Erhalt der wertvollen landwirtschaftlichen Nutzflächen bekennt und Ansuchen zur Umwidmung von Grünland-Flächen für die Aufstellung von Photovoltaikflächen nicht berücksichtigt. Unser Antrag wurde jedoch von der ÖVP und den Grünen abgelehnt. Stattdessen wurde ein Leitfaden durch die Stadtgemeinde erstellt, nach welchen Kriterien zukünftige Umwidmungen für Photovoltaikanlagen im Grünland errichtet werden sollen.
So sollen bei der Standortwahl vorbelasteten Flächen wie Schottergruben, Lagerplätze oder Gewerbebrachen bevorzugt werden. Bei landwirtschaftlichen Flächen soll weiters nur Ackerland mit „geringwertiger“ Bodenzahl unter 35 umgewidmet werden.
Ein halbes Jahr später scheinen diese Regeln jedoch wieder vergessen. Jede der sieben umzuwidmenden Flächen hat eine Bodengüte über 35 und weit darüber – zusammen über 300.000 m² Ackerland, dass zukünftig nicht mehr für die Nahrungsmittelversorgung zur Verfügung steht.
Wir werden uns im Gemeinderat gegen diese Umwidmungen aussprechen und weiterhin dafür einsetzen, das Potential zur Nutzung von bereits versiegelten Flächen für den Ausbau der alternativen Energiegewinnung voll auszuschöpfen.
Für uns ist die Debatte über Freiflächenanlagen erst dann zu führen, wenn alle für Photovoltaikanlagen geeigneten und bereits versiegelten Flächen wie Dächer oder auch Parkplätze genutzt wurden. Aus unserer Sicht muss sich der Gemeinderat seiner Pflicht für den Schutz der wertvollen landwirtschaftlichen Nutzflächen und des Landschaftsbildes bewusst sein und sich gegen eine zukünftige Umwidmung von Grünland für die Aufstellung von Photovoltaikanlagen bekennen.