Gemeinderatssitzung am 31.05.2023
Folgender Antrag wurde von uns in die Gemeinderatssitzung am 31.05.2023 eingebracht:
Nutzung der Flächenmanagement-Datenbank durch die Stadtgemeinde Hollabrunn
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Gemeindeverwaltung die Flächenmanagement-Datenbank für die Baulandmobilisierung und Planung der Stadtentwicklung nutzt und regelmäßig den aktuellen Stand der Datenbank in den Ausschusssitzungen als Entscheidungsgrundlage für erforderliche Gemeinderatsbeschlüsse für die Stadtentwicklung präsentiert.
Der Antrag wurde abgelehnt.
Resolution — Städte brauchen eine Leerstandsabgabe
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Resolution „Städte brauchen eine Leerstandsabgabe“ beschließt und die Bundesregierung auffordert, rechtliche Möglichkeiten für eine Erhöhung der maximalen Höhe der von den Ländern zu beschließenden Leerstandsabgabe einzuführen.
Weiters werden die NÖ Landesregierung und die Klubs im NÖ Landtag von der Stadtgemeinde Hollabrunn aufgefordert, eine Leerstandsabgabe für Wohnbau- und Gewerbeflächen nach dem Vorbild der Bundesländer Steiermark, Salzburg und Tirol zu beschließen.
Der Antrag wurde abgelehnt.
Inanspruchnahme und Bewerbung der Landesförderung „Entwicklung und Nutzung von derzeit nicht mehr oder nicht entsprechend dem Standortpotenzial genutzten Flächen und Objekten im Ortsgebiet“
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn bei gemeindeeigenen Objekten und Flächen die Möglichkeiten bzw. Notwendigkeiten zur Inanspruchnahme der Landesförderung „Entwicklung und Nutzung von derzeit nicht mehr oder nicht entsprechend dem Standortpotenzial genutzten Flächen und Objekten im Ortsgebiet“ prüft und die gegenständliche Landesförderung über die Gemeindemedien bewirbt.
Der Antrag wurde abgelehnt.
Änderung des Bebauungsplanes – Bebauungsdichte, Geschoßflächenzahl
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Überarbeitung der Bebauungspläne für das gesamte Gemeindegebiet und der darin bisher verordneten Bebauungsdichte und die Möglichkeiten zur Erarbeitung einer Verordnung für eine höchstzulässige Geschoßflächenzahl prüft mit dem Ziel, die Errichtung von großvolumigen Wohnbauten einzuschränken.
Der Antrag wurde abgelehnt.
Änderung des Bebauungsplan – Niederschlagswasser
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die die Möglichkeit zur Änderung der Bebauungspläne im Gemeindegebiet hinsichtlich der Implementierung der Vorgaben für die Zonen, in denen die Ableitung von Niederschlagswässern von versiegelten Flächen oder Dachflächen in einem dafür vorgesehenen Kanal oder in einem Vorfluter untersagt oder in einem anzugebenden Ausmaß eingeschränkt (siehe dazu § 30 (20) NÖ ROG), prüft.
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die die Möglichkeit zur Änderung der Bebauungspläne im Gemeindegebiet hinsichtlich der Implementierung der Vorgaben für die Zonen, in denen die Sammlung von Niederschlagswässern in einem bestimmten Ausmaß in dafür geeigneten Behältern (Zisternen) zu erfolgen hat (siehe dazu § 30 (23) NÖ ROG), prüft.
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die die Möglichkeit zur Änderung der Bebauungspläne im Gemeindegebiet hinsichtlich der Implementierung der Vorgaben für Grundflächen in bestimmten Teilen oder in einem bestimmten prozentuellen Ausmaß inklusive deren Oberflächenbeschaffenheit, die für die Versickerung von Niederschlagswasser vorzusehen sind (siehe dazu § 30 (24) NÖ ROG), prüft.
Der Antrag wurde abgelehnt.
Änderung des Bebauungsplan – Versickerung von Niederschlagswasser auf Parkplätzen
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die die Möglichkeit zur Änderung der Bebauungspläne im Gemeindegebiet hinsichtlich der Implementierung der Vorgaben für die Grundflächen bei Parkplätzen in bestimmten Teilen oder in einem bestimmten prozentuellen Ausmaß inklusive deren Oberflächenbeschaffenheit, die für die Versickerung von Niederschlagswasser vorzusehen sind (siehe dazu § 30 (24) NÖ ROG), prüft.
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die die Möglichkeit zur Änderung der Bebauungspläne im Gemeindegebiet hinsichtlich der Implementierung der Vorgaben für die Errichtung von Parkplätzen im gesamten Gemeindegebiet hinsichtlich der Versickerungsfähigkeit von Niederschlagswasser, prüft.
Der Antrag wurde abgelehnt.
Mehr dazu im Protokoll der Gemeinderatssitzung.