Ausbau der Windkraft in Hollabrunn?
Die Pläne der EVN Naturkraft für den Bau von Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Katastralgemeinde Altenmarkt im Thale sorgten vor drei Jahren für Unmut. Seitens der EVN Naturkraft war damals geplant mit der Stadtgemeinde Hollabrunn einen Gestattungsvertrag zu vereinbaren, um für die weiteren Schritte Planungssicherheit herzustellen.
Auf Initiative der direkt betroffenen Bevölkerung wurde vom Hollabrunner Gemeinderat der Beschluss gefasst, vor weiteren Schritten für die Umsetzung eines Windkraftprojektes eine Volksbefragung durchzuführen und deren Ergebnis einem Gemeinderatsbeschluss gleichzuhalten ist. Seit damals wurde der Zeitpunkt für die Volksbefragung mehrmals verschoben und bis heute nicht durchgeführt.
Für erneute Unruhe sorgt jetzt die laufende Überarbeitung des Sektoralen Raumordnungsprogramms über die Windkraftnutzung in NÖ. Dieses stellt die rechtliche Basis für die Errichtung von Windrädern dar und legt fest, wo diese errichtet werden können. Im Konkreten wurden die Gemeinden und Energieunternehmen aufgefordert ihren Bedarf für neue oder zusätzliche Projektanfrageflächen wie z.B. Erweiterungen der bestehenden Flächen, bis zum 31. März 2023 zu melden.
Ob seitens der Stadtgemeinde Hollabrunn diesbezüglich Bedarf gemeldet wurde? – das wissen wir (noch) nicht, da diese Thematik in den Gemeinderatsgremien bedauerlicherweise nicht behandelt wurde. Das Land fordert jedenfalls eine fachliche bzw. politische Auseinandersetzung in der Standortgemeinde in Hinblick auf Akzeptanz und Widmungsbereitschaft der gemeldeten Flächen. Zur Klärung haben wir daher bereits eine entsprechende Anfrage eingebracht und werden darüber berichten.