Neue Förderung für Dachbegrünung
Vor einem Jahr haben wir den Antrag eingebracht, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn zur Erreichung von Klimaschutzzielen und zur der Umsetzung von Zielen des laufenden e5-Programms die Umsetzbarkeit einer Förderung für Dachflächen- und Fassadenbegrünungen prüft und diese zeitnah einführt. Ein Jahr später ist nicht unbedingt zeitnah – jetzt ist es aber geschafft und diese neue Förderung konnte, wenn auch in einer abgeänderten Form, vom Gemeinderat beschlossen werden.
Doch damit sollten die Maßnahmen, die wir als Gemeinde zur Erreichung von Klimaschutzzielen setzen können, nicht zu Ende sein. Das Raumordnungsgesetz bietet uns als Gemeinde hier wichtige Stellhebel um das Bauen in Hollabrunn auch zukunftsfähig zu machen.
Bedauerlicherweise wurde die Dringlichkeit für diese Schritte jedoch noch nicht von allen Fraktionen erkannt. So wurden beispielweise unsere Anträge, die Bebauungspläne zu Vorgaben für die verpflichtende Begrünung von Gebäudeflachdächern oder Fassadenflächen zu erweitern abgelehnt. Auch die Möglichkeit im Bebauungsplan Begrünungsmaßnahmen von betrieblichen und privaten Abstellanlagen in bestimmten Fällen seitens der Gemeinde vorzuschreiben wurde nicht als dringlich angesehen.
Keine Notwendigkeit wurde auch für unseren Antrag gesehen im Bebauungsplan Vorgaben zu machen um die Ableitung von Niederschlagswässern von versiegelten Flächen in einen Kanal einzuschränken, die Sammlung von Niederschlagswässer vorzuschreiben oder die den Bauwerber zur Schaffung von Flächen für die Versickerung von Niederschlagswasser zu verpflichten.
Unserem Antrag für die Schaffung einer Grünflächenzahl und die weitere rechtliche Umsetzung über die Verankerung in den Bebauungsvorschriften wurde zugestimmt und wird derzeit erarbeitet.
Für uns ist der Beschluss der neuen Förderung dennoch sehr erfreulich und zeigt wieder, dass die Umsetzung der Anträge der Liste Scharinger, wenn auch mit etwas zeitlicher Verzögerung, irgendwann auch in anderen Fraktionen als wichtig erkannt werden.