Mehr Stellplätze für zukünftige Wohnprojekte

,

Die stetig wachsende Zahl an Wohnungen in der Stadtgemeinde Hollabrunn führt stellenweise bereits zu Konflikten in der bestehenden kommunalen Infrastruktur. So war den Medienberichten in den vergangenen Wochen zu entnehmen, dass beispielweise durch parkende Fahrzeuge in Bereichen mit schmaler Fahrbahn die Zufahrt für Einsatzfahrzeuge erschwert ist. Auch wenn ein Halten und Parken in diesen Bereichen gemäß der Straßenverkehrsordnung aufgrund der zu geringen Breite nicht zulässig ist, führt das rasante Wachstum der Stadt dazu, dass jede freie Stelle für das Abstellen von Fahrzeugen genutzt wird.
Um die Problematik zu lösen wurden als Sofortmaßnahme zusätzlich Beschilderungen für das Halte- und Parkverbot aufgestellt, um entsprechend erforderlich Restbreiten von Fahrbahnen sicherzustellen.
Aus unserer Sicht löst dies jedoch nicht die Ursache und verlagert nur das Problem. In Anbetracht der regen Bautätigkeiten und in Hinblick auf weitere Wohnbauprojekte muss sichergestellt sein, dass auch ausreichend Stellplätze mit dem jeweiligen Wohnprojekt errichtet werden. Hier hat die Gemeinde die Möglichkeit die Bebauungsvorschriften entsprechend anzupassen um dies entsprechend vorzugeben. Derzeit sind mind. 1,5 Stellplätze pro Wohneinheit vorgegeben – zu wenig, wie der Blick in Hollabrunns Straßen zeigt.
Wir haben daher einen Antrag eingebracht, um eine Erhöhung der Mindestanzahl der je Wohneinheit zu errichtenden Stellplätze in den Bebauungsvorschriften für die Katastralgemeinde Hollabrunn.
Die Dringlichkeit für eine zeitnahe zukunftsfähige Lösung wurde jedoch nicht gesehen und unser Antrag abgelehnt.