Unsere Anträge zu den Themen Raumordnung und Liegenschaften am 14.06.2022

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Folgender Antrag wurde von uns zu den Themen Raumordnung und Liegenschaften am 14.06.2022 eingebracht:

Sanierung Schriftzug „Rathaus“ am Hollabrunner Rathausgebäude
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Sanierung (Erneuerung der Bemalung) des Schriftzuges „Rathaus“ am Hollabrunner Rathausgebäude beschließt.

Über den Antrag wurde abgestimmt und diesem zugestimmt, es sollen Anbote eingeholt werden.

 

Bebauungsvorschriften – Erhöhung Anzahl Stellplätze

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn eine Erhöhung der Mindestanzahl der je Wohneinheit zu errichtenden Stellplätze in den Bebauungsvorschriften für die Katastralgemeinde Hollabrunn beschließt.

Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.

 

Konzept für die Umsetzung von gemeindeeigenen Baurechtsgrundstücken (Baurechtsaktion)

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn ein Konzept für die Umsetzung von gemeindeeigenen Baurechtsgrundstücken erstellt.

Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.

 

Resolution — Städte brauchen eine Leerstandsabgabe

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Resolution „Städte brauchen eine Leerstandsabgabe“ beschließt und die Bundesregierung auffordert, rechtliche Möglichkeiten für eine Erhöhung der maximalen Höhe der von den Ländern zu beschließenden Leerstandsabgabe einzuführen. Die NÖ Landesregierung und die Klubs im NÖ Landtag werden aufgefordert, eine Leerstandsabgabe für Wohnbau- und Gewerbeflächen nach dem Vorbild der Bundesländer Steiermark, Salzburg und Tirol zu beschließen.

Über den Antrag wurde abgestimmt und dieser abgelehnt.

 

Hangwasserschutz Pankratzberg Breitenwaida

Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn die Umsetzung eines Hangwasserschutzes im Bereich der Riede Schlögl durch teilweise Anhebung bzw. Absenkung des Güterweges (Gst. Nr. 2608) im Bereich der Kellergasse Kellerplatzl und Ableitung der Oberflächenwässer über den Güterweg (Gst. Nr. 2555) in das im Jahr 2020 errichtete Forschungsbecken prüft.

Über den Antrag wurde nicht abgestimmt mit der Begründung dass die Planung für das Rückhaltebecken vorliegt und die
Zustimmung der betroffenen Eigentümer eingeholt werden muss.