Verordnung für die Nutzung der gemeindeeigenen Güterwegen umsetzen!
Die Stadtgemeinde Hollabrunn erhält insgesamt ca. 145 km Güterwege im Gemeindegebiet, von denen ca. 91 km unbefestigt sind. Insbesondere bei unbefestigten Güterwegen kommt es wiederholt zu Grenzverletzungen, einer widerrechtlichen Nutzung und einer Beschädigung bzw. Verschmutzung des als öffentliche Verkehrsfläche gewidmeten Gemeindeeigentums.
Bereits im Jahr 2021 wurde der von uns gestellte Antrag einstimmig beschlossen, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn in regelmäßigen Abständen die Einhaltung der Grundgrenzen bei gemeindeeigenen Güterwegen überprüft. Bei erkannten Abweichungen erhalten die Verursacher ein Schreiben mit der Aufforderung, bis November des jeweilig laufenden Jahres den Planzustand der Feldgrenzen wieder herzustellen – bei Nichtumsetzung erfolgt eine Anzeige wegen Besitzstörung.
Aus unserer Sicht ist diese Vorgehensweise schon ein wichtiger Schritt der nun auch für die Bevölkerung transparent und nachvollziehbar in Form einer Verordnung umgesetzt werden soll. Wir haben daher einen Antrag für den Beschluss einer Verordnung zum Erhalt der öffentlichen Güterwege im Gemeindegebiet eingebracht.
In dieser ist einerseits die Nutzung von öffentlichen Güterwegen der Stadtgemeinde Hollabrunn geregelt als auch die Vorgehensweise im Fall einer Beschädigung bzw. Verschmutzung und der Nichteinhaltung der Grundgrenzen.
Wir freuen uns, dass unser Antrag für die Erstellung einer Verordnung angenommen wurde und im Gemeinderat beschlossen werden soll.