Schutz für Hollabrunns Kellergassen
Die Kellergassen des Weinviertels zählen zu einer kulturhistorischen Besonderheit und prägen das Landschaftsbild seit Jahrhunderten. Gerade aus diesem Grund stellen die Kellergassen und ihre Presshäuser auch ein erhaltenswertes Kulturgut dar.Wie bereits angekündigt haben wir einen Antrag eingebracht, dass der bereits im Jahr 1993 erstellte Entwurf für eine Bebauungsrichtlinie für Hollabrunns Kellergassen evaluiert werden soll. Wir freuen uns darüber, dass die Wichtigkeit in dieser Sache jetzt erkannt wurde und mit der Überarbeitung der Richtlinie begonnen werden kann. In einem zweiten Schritt soll diese Richtlinie durch den Hollabrunner Gemeinderat beschlossen werden.
Wie die Entwicklungen der Bebauungen in den Kellergassen in letzter Zeit zeigen, ist eine solche Richtlinie von großer Dringlichkeit, um das Kulturgut Kellergasse auch für die nächsten Generationen zu bewahren. So ist auch der Umgang mit Solar- und Photovoltaikanlagen auf diesen Bauwerken zu klären. Nachdem es uns ein Anliegen ist, das Erscheinungsbild der Kellergassen in der Gemeinde für die Nachwelt zu erhalten haben wir daher einen Antrag eingebracht die Förderrichtlinien für Solar- und Photovoltaikanlagen dahingehend zu adaptieren, dass die Errichtung von PV-Anlagen auf der gassenseitigen Schauseite von Objekten in den Kellergassen der Stadtgemeinde Hollabrunn mit der Flächenwidmung Bauland Sondergebiet – Presshaus zur Wahrung des schützenswerten Erscheinungsbildes nicht gefördert wird. Grundsätzlich ist die Errichtung einer PV-Anlage bis zu einer bestimmten Größe genehmigungsfrei und kann daher jederzeit umgesetzt werden. Aus unserer Sicht müssen wir als Gemeinde jedoch nicht die Errichtung von Anlagen noch zusätzlich fördern, wenn dadurch schützenswertes Kulturgut gefährdet wird. Auch wenn unser Antrag abgelehnt wurde, werden wir uns weiter dieser Thematik annehmen.