Unsere Anträge zu den Themen Raumordnung und Liegenschaften am 30.11.2021
Folgende Anträge wurden von uns zu den Themen Raumordnung und Liegenschaften am 30.11.2021 eingebracht:
Änderung des Bebauungsplanes – Niederschlagswasser
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn den Bebauungsplan hinsichtlich der Implementierung der Vorgaben für die Zonen ändert, in denen die Ableitung von Niederschlagswässern von versiegelten Flächen oder Dachflächen in einem dafür vorgesehenen Kanal oder in einem Vorfluter untersagt oder in einem anzugebenden Ausmaß eingeschränkt wird (gemäß § 30 (20) NÖ ROG).
Die Stadtgemeinde Hollabrunn ändert den Bebauungsplan hinsichtlich der Implementierung der Vorgaben für die Zonen, in denen die Sammlung von Niederschlagswässern in einem bestimmten Ausmaß in dafür geeigneten Behältern (Zisternen) zu erfolgen hat (gemäß § 30 (23) NÖ ROG).
Weiters ändert die Stadtgemeinde Hollabrunn den Bebauungsplan hinsichtlich der Implementierung der Vorgaben für die Grundflächen in bestimmten Teilen oder in einem bestimmten prozentuellen Ausmaß inklusive deren Oberflächenbeschaffenheit, die für die Versickerung von Niederschlagswasser vorzusehen sind (gemäß § 30 (24) NÖ ROG).
Der Antrag wurde abgelehnt.
Änderung des Bebauungsplanes – Bauklasse, Bebauungsdichte, Geschoßflächenzahl
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn mit dem Ziel zur Beschränkung des großvolumigen Wohnbaus den Bebauungsplan für Hollabrunn in allen Bereichen mit der Bauklasse > III (über 11 m) überarbeitet und die verordnete Bauklasse auf max. Bauklasse III reduziert. Weiters ist für den gesamten Bebauungsplan die Überarbeitung der bisher verordneten Bebauungsdichte und Verordnung einer höchstzulässigen Geschoßflächenzahl zu erarbeiten.
Der Antrag wurde abgelehnt.
Änderung des Bebauungsplanes – Grünflächen
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn den Bebauungsplan hinsichtlich der Implementierung der Vorgaben für die Begrünung von Gebäudeflachdächern oder alternativ von Fassadenflächen sowie von betrieblichen und privaten Abstellanlagen in einem bestimmten Ausmaß und Erhaltung all dieser Begrünungsmaßnahmen ändert (gemäß § 30 (22) NÖ ROG).
Der Antrag wurde zurückgezogen, konkrete Maßnahmen sollen erarbeitet werden.
Bebauungsrichtlinie Kellergasse
Antrag, dass der Gemeinderat der Stadtgemeinde Hollabrunn die im Jahr 1993 erstellte Bebauungsrichtlinie evaluiert, diese gegebenenfalls an die heutigen Erfordernisse anpasst und diese entsprechend des Gemeinderatsbeschlusses vom Dezember 1993 beschließt.
Der Antrag wurde angenommen und die Bebauungsrichtlinie in einem ersten Schritt evaluiert.
Änderung des Flächenwidmungsplanes
Antrag, dass die Stadtgemeinde Hollabrunn den Flächenwidmungsplan in den im folgenden angeführten Punkt ändert:
- Hollabrunn: Eintrag des der Bachpromenade durch Änderung der Widmung in diesem Bereich von Gwf auf Vö (Wegbreite) (Gst. 4507/4)
Der Antrag wurde zur Prüfung der Punkte angenommen.