„Schäbig, Angst zu schüren“!

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Mit diesen Worten reagiert die ÖVP auf unsere Kritik zum beschlossenen Verkauf eines Grundstückes in der Hollabrunner Gerichtsbergkellergasse. Wie berichtet sehen wir durch diesen Verkauf und dem dadurch möglichen Wohnbauprojekt das Erscheinungsbild dieses Hollabrunner Kulturgutes in Gefahr.

Den Vorwurf, uns wäre die Änderung im Flächenwidmungsplan nicht bekannt, lassen wir so nicht stehen. War es doch die Liste Scharinger, die sich in der Gemeinderatssitzung im September 2020 gegen die Umwidmung dieser Fläche in Bauland ausgesprochen hat. Das Argument, dass durch einen definierten Grüngürtel das Erscheinungsbild mit Altbaumbestand erhalten bleibt, wird von uns mehr als in Frage gestellt. Dieser Grüngürtel ist als Grünland ausgewiesen und darf nicht bebaut werden. Dass der im Flächenwidmungsplan ausgewiesene Emissionsschutzgürtel mit einer Breite von 5 m nicht bebaut werden kann ist uns daher klar – es steht aber dem neuen Grundeigentümer frei, wie er mit dem Baumbestand auf dieser Fläche umgeht. Ob auf dieser Fläche auch zukünftig die Bäume stehen bleiben ist für uns angesichts der geplanten Bebauung mehr als fraglich. Einen wirklich ernst zu nehmenden und für alle Grundeigentümer geltenden Schutz von Bäumen gibt es in der Gemeinde Hollabrunn derzeit nicht.
Wir setzen uns weiter dafür ein, hier konkrete Maßnahmen zu setzen um das jetzige Erscheinungsbild der Hollabrunner Gerichtsbergkellergasse auch zukünftig zu erhalten und haben uns in dieser Sache auch mit einer Bitte, uns hierbei zu unterstützen, an Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner gewandt.