Diskussion um Beschaffenheit eines Güterweges!
Wir sind mehr als verwundert über diese Vorgehensweise – so unser Resumee über die Diskussionen über die Ausführung eines Güterweges in Breitenwaida.
Nachdem wir über die fehlende Pflege der Güterwege und die Problematik mit der
gemeindeeigenen Bankettfräse berichtet haben, könnten die Aussagen dazu nicht
gegensätzlicher sein.Rechtlich muss ein Güterweg derart beschaffen sein, dass die Entwässerung in die
angrenzenden Äcker ermöglicht ist. Eine Ausnahme sind wasserführende Wege, die, mit einer Randleiste oder einem seitlichen Asphaltwulst ausgeführt, Niederschlagswässer bewusst entlang des Weges leiten.
Derzeit ist das Bankett des angesprochenen Weges in Breitenwaida angehoben und
ermöglicht keine seitliche Entwässerung. Laut Aussagen der Gemeinde ist der Weg
wasserführend, unsere Recherche bei der Bezirkshauptmannschaft ergab jedoch, dass dieser Weg nicht wasserführend und das Bankett entsprechend der rechtlichen Vorgaben abzugraben ist. Wie uns jetzt bekannt wurde, ist vor einigen Tagen überraschend seitens des Landes die Bitte an die Gemeinde herangetragen worden, diesen rechtswidrigen Zustand zu belassen. Als Begründung wurde ausgeführt, dass in das in unmittelbarer Nähe neu errichtete Schlammfangbecken ansonsten keine Niederschlagswässer gelangen. Uns wundert, dass diese Problematik nicht schon bei der Planung aufgefallen ist. Schon vor Beginn der Arbeiten ist dieses Becken aufgrund der angezweifelten Sinnhaftigkeit unter Kritik gestanden ist. Viel Geld wurde eingesetzt und der bestehende Waldes gerodet, aber die Gefahr der Überfluchtung durch Hangwässer hat sich dadurch für Breitenwaida nicht verringert. Das die gedachte Verwendung des Beckens jetzt
scheinbar nur möglich ist, wenn gesetzeswidrig gehandelt wird, verwundert uns sehr.
Sollte die Umgestaltung des Güterweges als wasserführenden Weg tatsächlich erfolgen, könnte aber aus unserer Sicht zumindest das Problem der Hangwässer vom Pankraz bei Starkregenereignissen gelöst werden. Derzeit werden diese direkt durch die Kellergasse in die Ortschaft abgeleitet. Die Errichtung von Rückhaltebecken ist bisher an der Grundverfügbarkeit gescheitert. Wesentlich günstiger und effektiver wäre es, den Güterweg in diesem Bereich anzuheben und auch diese Wässer außerhalb der Ortschaft ohne Gefahr von Schäden in das Schlammfangbecken zu leiten.
Wir werden uns jedenfalls für diese rasch realisierbare und ohne Fremdgrund umsetzbare Lösung einsetzen. Das die Güterwege entsprechend gepflegt werden müssen um die vorgeschriebene Entwässerung zu gewährleisten, werden wir jedenfalls weiter verfolgen – hier gibt es alleine in der Katastralgemeinde Breitenwaida noch enormen Aufholbedarf.