Freie Bahn auch für Wildtiere!

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PRESSE_20201119_Wildquerung

Der Hollabrunner Wald und seine ökologische Bedeutung für Flora und Fauna müssen erhalten bleiben, so das Credo, wie es beispielweise in Bezug auf die derzeit stattfindenden Forstarbeiten in Hollabrunn zu hören war. Aber nicht nur der Wald selbst, sondern auch seine Funktion als europäischer Wildwanderkorridor muss gefördert werden. In der
vergangenen Sitzung des Hollabrunner Umweltausschusses haben wir daher einen Antrag für die Schaffung einer Wildquerungsmöglichkeit über die Schnellstraße S3 eingebracht.
Die Schnellstraße S3 stellt im Bereich des Langen Berges eine Vollbarriere für wildlebende Säugetiere dar, da diese seit dem Umbau der Straße zur Schnellstraße im Jahr 2009 auch durchgehend mit Wildschutzzäunen abgegrenzt ist. Was für die Verkehrssicherheit wichtig
und richtig ist, stellt für den Wildtierkorridor aber ein großes Problem dar. Im Straßenverlauf der Schnellstraße befindet sich zwischen der Anschlussstelle Großstelzendorf und der Anschlussstelle Hollabrunn Süd keine geeignete Querungsmöglichkeit. Die vorhandenen Unterführungen für Güterwege und Bäche sind auch keine geeignete Alternative, da diese vom Wild nicht angenommen werden, erläutern Wagner. Gemäß den rechtlichen Vorgaben sind an Autostraßen mit getrennten Richtungsfahrbahnen aber bei einem Straßenausbau Wildtierpassagen anzuordnen, für die S3 ist das aber bisher nicht erfolgt. Vereinfacht gesagt ist eine Wildquerung eine breite Brücke mit Bewuchs, die dem Wild ein ungestörtes Queren der Verkehrsachse ermöglicht. Derzeit werden an mehreren Stellen in Österreich solche Bauwerke nachgerüstet und bei Neubauprojekten gleich miterrichtet. Beispielweise entsteht derzeit im Bereich von Suttenbrunn für die Schnellstraßenverlängerung eine solche Wildquerung.
Unser Ziel ist es, dass der Bedarf einer Wildquerungsmöglichkeit über die Schnellstraße S3 im Bereich des Langen Berges zur Verbesserung der Wanderbedingungen für Wildtiere in die Planungen des Bundes (Nachrüstung von Wildtierpassagen an Bestandsstrecken in Österreich) und des Landes Niederösterreich aufgenommen wird. Der Bürgermeister hat das Thema aufgenommen und wird es an die zuständige Landesabteilung weiterleiten. Wir werden weiter zu dem Thema informieren.