ÖVP auf Stadtratposten der Opposition?
Große Aufregung gab es in den letzten Tagen um die Wahl der Stadträte in Groß Gerungs, die vom Verfassungsgerichtshof für ungültig erklärt wurde. Wir haben diese für Oppositionsparteien sehr interessante Thematik in den Medien verfolgt.
Gemäß der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes würden nach dem prozentuellen Ergebnis der vergangenen Gemeinderatswahl in der Waldviertler Gemeinde sowohl der SPÖ als auch der FPÖ jeweils einer der fünf Stadtratsposten zustehen. Da für die Zuteilung der Stadträte fälschlicherweise das d´Hondtsche Verfahren angewendet, ist dieser Teil der konstituierenden Gemeinderatssitzung ungültig und zu wiederholen.
Wir haben uns diese Thematik für die Stadtgemeinde Hollabrunn angesehen. Auch in unserer Gemeinde wurde die Verteilung der 8 Stadträte auf die Fraktionen, obwohl dies die NÖ Gemeindeordnung nicht vorsieht, das d´Hondtsche Verfahren angewendet – 5 für die
ÖVP und jeweils 1 Stadtrat für Grüne, Liste Scharinger und SPÖ. Mit einer prozentuellen Verteilung, die gemäß Verfassungsgerichtshof anzuwenden wäre, ist diese Zuteilung aber nicht mehr so eindeutig. Das Ergebnis sind lediglich 4 Stadträte für die ÖVP und jeweils 1 Stadtrat für Grüne, Liste Scharinger und SPÖ – der 8 Stadtrat müsste, wie dies in Groß Gerungs erfolgen wird, zwischen den 4 Fraktionen aufgeteilt werden. Es bleibt abzuwarten, wie diese Problematik zukünftig geklärt wird. Wir stehen jedenfalls bereit, um gegebenenfalls auch für weitere Referate der Stadtgemeinde Hollabrunn Verantwortung
zu übernehmen.