Verpachtung von Gemeindegründen neu denken
Die Biologischen Landwirtschaft ist die nachhaltigste Bewirtschaftungsart hinsichtlich der Art und Weise der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung eines Grundstückes zum Schutz von Boden und Wasser. Wir setzen und dafür ein, dass die im Hollabrunner Klimaschutzkonzept beschlossenen Grundsätze auch von der Gemeinde gelebt werden.Bei der Art der Bewirtschaftung kann die Stadtgemeinde die zukünftige Entwicklung mitgestalten und Zeichen setzen, denn die Stadtgemeinde Hollabrunn verfügt über landwirtschaftlich genutzte Flächen die an Landwirtschaftliche Betriebe in der Region verpachtet sind. Grundlage für die Verpachtung ist die Richtlinien für die Verpachtung von landwirtschaftlich nutzbaren Grundstücken, die in der Gemeinderatssitzung am 19.06.2012 beschlossen wurde.
In der letzten Gemeinderatssitzung haben wir daher einen Antrag eingebracht, die Richtlinien für die Verpachtung von landwirtschaftlich nutzbaren Grundstücken hinsichtlich der Vergabe der Pachtflächen abzuändern um zukünftig landwirtschaftliche Betriebe, die einer Landbewirtschaftungsform der biologische Landwirtschaft entsprechen, zu bevor rangen. Auch wenn unser Antrag zur ernstgemeinten Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes abgelehnt wurde werden wir weiterhin unser Ziel für einen aktiven Klimaschutz verfolgen.