„Ortsstadträte“ für die Hollabrunner Katastralgemeinden
„Gefahr im Verzug“ war die Begründung des Hollabrunner Bürgermeisters, als er im März 2020 im Alleingang die Ortsvorsteher bestellt hat. Die Dringlichkeit und Wichtigkeit dieser Vorgehensweise wurde damit begründet, dass er gerade in Krisenzeiten Vertrauenspersonen vor Ort braucht. Schon damals haben wir dabei eine missbräuchliche Auslegung der Rechte des Bürgermeisters gesehen.
Große Verwunderung löst daher die Information aus, die einer neuen Aussendung der Bürgermeisterpartei zu entnehmen ist. Für jede Katastralgemeinde gibt es einen zuständigen Stadtrat der Bürgermeisterpartei, die als Ansprechpersonen angeführt sind. Wofür es dann noch Ortsvorsteher braucht, die zusätzliche Kosten von insgesamt 86.000 € erfordern ist für uns nicht nachvollziehbar. Oder vertraut der Bürgermeister seinen im
Alleingang bestellten Ortsvorstehern nicht mehr, dass diese eine Unterstützung durch die Stadträte benötigen?
In Wolfsbrunn dürfte das Vertrauen in den Ortsvorsteher jedenfalls noch vorhanden sein, da für diese Katastralgemeinde laut Aussendung kein Stadtrat zuständig ist. Und ein weiteres Detail sorgt bei uns für Verwunderung. Die Tätigkeit als Ansprechperson für eine Katastralgemeinde zuständig zu sein, wird anscheinend nur Stadträten zugetraut – die einzige Stadträtin der Bürgermeisterpartei darf diese Tätigkeit scheinbar nicht ausüben.