Ortsvorsteher im Alleingang beschlossen

Insgesamt 86.000 €, dass ist sind die zusätzlichen Kosten, die der Stadtgemeinde
Hollabrunn entstehen! Im Alleingang des Bürgermeisters erfolgte die Bestellung der Ortsvorsteher, da der Beschluss in der abgesagten Sitzung des Gemeinderates im März erfolgen hätte sollen, jetzt aber unter dem Vorwand der „Gefahr im Verzug“ getroffen wurde.

Das ist eine missbräuchliche Auslegung der Rechte des Bürgermeisters, berichtet Scharinger, da weder ein Nachteil für die Sache oder die Gefahr eines Schadens für die Gemeinde bestanden haben.
Wie bereits in der Vergangenheit setzen wir uns für einen kostensparenden Einsatz der Finanzmittel ein. Bei der Besetzung der Ortsvorsteher ist dies beispielweise durch die Besetzung dieses Amtes mit ortsansässigen Gemeindemandataren möglich. In einigen Ortschaften wäre dies möglich und würde doppelte Auszahlungen von vorgeschriebenen Entgelten vermeiden.
Durch den Alleingang des Bürgermeisterswurde die politische Diskussion und die
Möglichkeit eines demokratischen Beschlusses zu diesem Thema verhindert.
Die Konsequenzen dieser kurzsichtigen Vorgehensweise müssen jetzt alle Gemeindebürger tragen.
Über die vom Finanzstadtrat befürchtete Tragik der prognostizierten Verluste für die Stadtgemeinde wundert sich Scharinger. Die durch ungeschickte Finanzpolitik hat die Stadtgemeinde einen weit größeren Betrag verspekuliert. Wir werden den Finanzstadtrat auch an die Vorgehensweise bei der Bestellung der Ortsvorsteher erinnern, wenn es wieder um das Thema Kostensparen geht.